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AOK Rheinland/Hamburg

AOK und Apothekerverein schließen Vereinbarung

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AOK Rheinland/Hamburg und Hamburger Apothekerverein e. V. einigen sich auf Änderungen beim Arzneiliefervertrag

Vereinbarung soll die Liquiditätssituation von Apotheken verbessern

Hamburg, 18. März 2026

Der Hamburger Apothekerverein e. V. und die AOK Rheinland/Hamburg haben eine Änderungsvereinbarung zum bestehenden Arzneiliefervertag nach § 129 Abs. 5 SGB V geschlossen. Diese Ergänzungsvereinbarung greift bereits für den Abrechnungsmonat März 2026. Die Änderungen haben zum Ziel, die Liquiditätssituation der Apotheken zu verbessern.

Die AOK Rheinland/Hamburg sichert hierfür den von Apotheken mit der Abrechnung beauftragten Rechenzentren zwei Abschlagszahlungen anstelle einer einzigen Abschlagszahlung für einen Abrechnungsmonat zu. Die erste Abschlagszahlung erfolgt künftig bereits im Abrechnungsmonat. Die zweite Abschlagszahlung wird zum gleichen Zeitpunkt wie bisher – im auf den Abrechnungsmonat folgenden Monat – geleistet. Außerdem erhöht sich der Gesamtbetrag der Abschlagszahlungen, die bis zum vierten Kalendertag des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monat an die Rechenzentren ausgezahlt werden.

Die AOK Rheinland/Hamburg reagiert mit diesen Anpassungen auf die infolge des BGH-Urteils von Anfang Februar 2024 veränderten Einkaufs- und Zahlungskonditionen der Apotheken bei den pharmazeutischen Großhandlungen. Darüber hinaus wurden mit der Änderungsvereinbarung die Abrechnungsmodalitäten für selbstabrechnende Apotheken erstmals vertraglich konkretisiert.

„Wir sind zuversichtlich, dass wir mit den nun beschlossenen Regelungen eine sachgerechte und für alle Beteiligten gute Lösung gefunden haben. Damit unterstützen wir die Apotheken vor Ort in Hamburg“, erklärt Werner Haag, Bereichsleiter Leistungen der AOK Rheinland/Hamburg.

„Die erfolgreiche Weiterentwicklung unseres Hamburger Arzneiliefervertrages ist eines unserer wichtigsten Anliegen. Ich verstehe die Änderung auch als wegweisendes Zeichen für alle Apotheken in politisch und wirtschaftlich schwieriger Zeit“ so Dr. Jörn Graue, der Vorsitzende des Hamburger Apothekervereins.

Die AOK Rheinland/Hamburg ist die erste gesetzliche Krankenkasse, die die Änderungsvereinbarung gezeichnet hat.

Antje Kusalik
Pressesprecherin
AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Stabsbereich Presse
Pappelallee 22-26
22089 Hamburg 
Telefon: 040 2023 20024
 antje.kusalik@rh.aok.de
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