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Irrtum Pflegegeld
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Irrtum Pflegegeld
B erufstätige Pflegepersonen können Pflegegeld erhalten
Grundsätzlich können auch Vollzeitberufstätige, die eine*n An- oder Zugehörige*n pflegen, Pflegegeld von einer pflegebedürftigen Person für die geleistete Pflege erhalten. Das Pflegegeld ist in der Regel steuerfrei.
Hintergrund für diese Regelung ist die sogenannte „sittliche Pflicht“. Eine solche sittliche Verpflichtung der Pflegeperson wird anerkannt, wenn eine enge persönliche Beziehung zu der gepflegten Person besteht: über innere Bindung, langjährige Beziehung oder häusliche Gemeinschaft. Vor allem auch, wenn nur eine Person gepflegt wird.
Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 steht für die Organisation der häuslichen Pflege Pflegegeld zu, das sie an pflegende An- und Zugehörige weitergeben dürfen. Dies ist für Pflegepersonen in der Regel steuerfrei, auch wenn sie Vollzeit arbeiten. Es muss jedoch beim Finanzamt als Einnahme angegeben werden.
„Das Pflegegeld soll Pflegebedürftige in die Lage versetzen, der jeweiligen Pflegeperson eine materielle Anerkennung für die mit großem Einsatz im häuslichen Bereich erbrachte Pflege und Betreuung zukommen zu lassen“, sagt Pflegeexperte Stephan Labonté der compass pflegeberatung. Wer pflegt und weniger als 30 Stunden pro Woche berufstätig ist, erhält unter Umständen von der Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person auch Beiträge zur Rentenversicherung.
Zu allen Fragen rund um das Pflegegeld und die Pflegesituation berät ausführlich und kostenfrei eine Pflegeberatung. Diese ist für gesetzlich Versicherte an den Pflegestützpunkten und für privat Versicherte über die compass private pflegeberatung erreichbar.
Hintergrund:
Die compass private pflegeberatung GmbH berät Pflegebedürftige und deren Angehörige zu Hause, telefonisch und per Videogespräch, gemäß dem gesetzlichen Anspruch aller Versicherten auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung. compass bietet Pflegeberatung nach § 7a SGB XI sowie § 37 Abs. 3 SGB XI. Einen Termin für eine Pflegeberatung erhalten Ratsuchende über die kostenfreie Servicenummer 0800 101 88 00 oder über die digitale Terminvereinbarung auf der Webseite von compass. Die telefonische Beratung von compass steht allen Versicherten offen. Digitale Angebote wie das Informationsportal Pflegeberatung.de, die App “pflegecompass” sowie Online-Pflegekurse ergänzen das Angebot für Ratsuchende.
compass ist als unabhängige Tochter des PKV-Verbandes mit 1.000 Mitarbeitenden bundesweit tätig. Die compass-Pflegeberater*innen beraten im Rahmen von Telefonaktionen sowie zu den regulären Service Zeiten zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.
Hinweis zum Text:
Dieser Text wurde ohne Unterstützung durch eine KI-Anwendung erstellt.
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compass private pflegeberatung GmbH Abteilung Politik und Kommunikation Beatrix Müller-Schaube Telefon: 0221 933 32-4111 kommunikation@compass-pflegeberatung.de