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Expertentalk: Wer muss pflegen

Expertentalk: Wer muss pflegen
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Expertentalk: Wer muss pflegen?

Tritt im Familien- oder Verwandtenkreis eine Pflegesituation auf, müssen Angehörige drängende Fragen für sich und den oder die Pflegebedürftigen beantworten. Natürlich zuallererst die Frage, ob eine Pflegesituation grundsätzlich zu Hause gewährleistet werden kann und ob man das überhaupt will. Frank Herold, Pflegeexperte von compass private pflegeberatung in Köln, erklärt die wichtigsten Regelungen und Bedingungen rund um diese individuellen Fragestellungen.

Frage 1:

Herr Herold, die meisten pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt. Das ist keine leichte Aufgabe für pflegende Angehörige. Eine Pflegesituation ist zusätzlich auch oft mit hohem Aufwand und nicht unerheblichen Kosten verbunden. Was sollten pflegende Angehörige also vor Beginn einer Pflegesituation bedenken?

O-Ton 1 (00:58 Sek.): Frank Herold, compass

Wer vor der Entscheidung steht, die Pflege für Angehörige zu übernehmen, sollte diese Entscheidung nicht überstürzen. An erster Stelle sollte man für sich die Frage beantworten, ob ich meinen Angehörigen oder meine Angehörige pflegen kann und möchte? Dabei ist die eigene Motivationsfrage zu bedenken und es sollte sorgfältig zwischen Zuneigung, Verantwortungs- und Pflichtgefühl und den vorhandenen Möglichkeiten abgewogen werden. Familiäre und häusliche Pflege verändert das Leben und erfordert Zeit und Geld. Auch Emotionen, die Familiengeschichte, Konfliktsituationen, zeitliche und räumliche Trennung und vielleicht auch ethische und religiöse Gründe können in diese Überlegungen mit hineinspielen. Manche Menschen fühlen sich nicht in der Lage, die physischen und psychischen Herausforderungen einer Pflegesituation dauerhaft zu leisten. Es ist leichter, sich für die Übernahme der häuslichen Pflege zu entscheiden, wenn die Entscheidung bewusst getroffen wurde. Das gilt natürlich auch für die individuelle Ablehnung.

Frage 2:

Besteht denn grundsätzlich irgendeine gesetzliche Verpflichtung, sich um die Pflege von Angehörigen zu kümmern und weiter gefragt, muss ich mich als pflegebedürftiger Mensch auch prinzipiell von meinen Angehörigen pflegen lassen?

O-Ton 2 (00:58 Sek.): Frank Herold, compass

Die Antwort lautet in beiden Fällen ganz eindeutig: Nein! Niemand ist gesetzlich dazu verpflichtet, Angehörigenpflege zu übernehmen. Das Grundgesetz schützt alle Menschen davor und erlaubt, im gesetzlichen Rahmen eigene Entscheidungen zu treffen. Pflegebedürftige müssen im Umkehrschluss die Pflege durch Verwandte auch nicht dulden, wenn diese nicht gewünscht ist. Wie gesagt, Pflege ist so individuell wie die Menschen die pflegen oder gepflegt werden und nicht alle Menschen sind dafür auch geeignet. Auch Fragen der Intimität und des persönlichen Schamgefühls sollten hierbei mitgedacht werden. Tatsächlich kann es daher besser sein, wenn möglich, die Versorgung durch professionelle Pflegekräfte zu gewährleisten. Außerdem leben pflegende Angehörige mittlerweile immer häufiger nicht mehr unbedingt in unmittelbarer Nähe zu ihren Pflegebedürftigen. Angehörigenpflege aus der Distanz erfordert andere Voraussetzungen und mehr Organisation und Delegation als tatsächliche, eigene aktive Pflegeunterstützung im häuslichen Umfeld.

Frage 3:

Wie steht es mit der finanziellen Verpflichtung der Angehörigen im Falle einer Pflegesituation? Wer trägt die Kosten und müssen Angehörige auch dafür aufkommen?

O-Ton 3 (01 Min : 10 Sek): Frank Herold, compass

Im Rahmen des Elternunterhaltes können Unterhaltsverpflichtete finanziell zur Zahlung herangezogen werden. Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Konkret bedeutet das: Einerseits dürfen die bestehenden Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht für die notwendige Versorgung ausreichen und der oder die Pflegebedürftige verfügt darüber hinaus über kein eigenes, relevantes Einkommen oder Vermögen und zusätzlich sind die Kinder finanziell leistungsfähig genug. Laut dem Angehörigen-Entlastungsgesetz ist das Heranziehen der Angehörigen zu einer Unterhaltsverpflichtung aber erst bei einem Jahresbruttoeinkommen ab 100.000 Euro möglich. Bis zu dieser Einkommensgrenze geht die Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber ihren Eltern auf den jeweiligen Sozialhilfeträger über. Dieser übernimmt aufgrund mangelnder eigener finanzieller Möglichkeiten der oder des Pflegebedürftigen dann die nicht gedeckten Kosten der notwendigen Pflege. Mein grundsätzlicher Rat an alle Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen lautet: Bei allen Fragen rund um die Übernahme, Organisation und Finanzierung der Pflege sollten sich Ratsuchende immer von einer qualifizierten Pflegeberatung, zum Beispiel compass, kostenfrei beraten lassen.

Abmoderation:

Das sagt Frank Herold, Experte von der compass Pflegeberatung. Danke für das Gespräch.

Weiterführende Informationen:

Die compass-Pflegeberatung berät Betroffene und Ratsuchende in allen Fragen rund um die Pflege. Wenn auch Sie Unterstützung benötigen oder Fragen zur Organisation der Pflegesituation haben, können Sie sich an compass wenden. compass unterstützt Sie kostenfrei und unabhängig und zeigt Ihnen Ihre individuellen Möglichkeiten auf.

Anlage:

  • O-Töne 1-3, Frank Herold, compass private pflegeberatung GmbH, Köln (Download-Link siehe unten)
  • 4 Bilder Pflegeberatung
  • 1 Bild Frank Herold, compass private pflegeberatung GmbH, Köln

Hintergrund:

Die compass private pflegeberatung GmbH berät Pflegebedürftige und deren Angehörige telefonisch, per Videogespräch und auf Wunsch auch zu Hause gemäß dem gesetzlichen Anspruch aller Versicherten auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung (§ 7a SGB XI sowie § 37 Abs. 3 SGB XI). Die telefonische Beratung steht allen Versicherten offen, die aufsuchende Beratung sowie die Beratung per Videogespräch ist privat Versicherten vorbehalten.

compass ist als unabhängige Tochter des PKV-Verbandes mit rund 700 Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern bundesweit tätig. Die compass-Pflegeberaterinnen und -berater beraten im Rahmen von Telefonaktionen sowie zu den regulären Service Zeiten zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.

compass private pflegeberatung GmbH
Abteilung Politik und Kommunikation
Thomas Gmeinder
Telefon: 0221 933 32-111
 kommunikation@compass-pflegeberatung.de