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Verbraucherschutzverein/Kolba: Ansprüche gegen VW noch nicht verjährt

Wien (ots)

Reges Interesse an Musterfeststellungsklage gegen VW auch in Südtirol

Ab Mitte November werden sich geschädigte VW-Audi-SEAT-Skoda Käufer der Musterfeststellungsklage des vzbv gegen VW in Deutschland anschließen können.

"Ich habe mit dem Bundesamt für Justiz nochmals abgeklärt, dass und wie sich ausländische Geschädigte der Klage in Deutschland anschließen können," sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). "Wir unterstützen nunmehr auch Autokäufer in Südtirol, soweit

sie deutsch sprechen."

Die häufigste Frage: Sind Schadenersatzansprüche nicht bereits jetzt verjährt?

In den Staaten gelten verschiedene Regelungen zur Verjährung:

- Die Verjährungsfrist in Österreich und Deutschland beträgt drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

- Die Frist endet in Österreich exakt nach drei Jahren. In Deutschland gilt die "Jahresendverjährung" - die Frist endet am 31.12. nach drei Jahren des Jahres, in dem die Frist begonnen hat.

- In Italien dauert die Verjährungsfrist fünf Jahre.

"Die Verbraucherorganisationen gingen auf Nummer sicher und zählten die Frist ab 18.9.2015, dem Tag der Bekanntmachung der schweren Vorwürfe der amerikanischen Umweltbehörde gegen VW. Doch diese Nachricht für die USA löst die Verjährung mit Blick auf die Rechtsprechung in Österreich noch kaum aus," stellt Kolba klar. "Erst bei der konkreten Einladung zum Software-Update konnten Kunden erkennen, dass auch ihr Fahrzeug betroffen war. Das war aber erst 2016 oder später der Fall."

Die Forderungen von deutschen (Jahresendverjährung) und italienischen Geschädigten (fünf Jahre) sind sicher nicht verjährt. Die Forderungen der österreichischen Geschädigten ebenfalls kaum, denn zum einen begann die Frist erst mit der Einladung zum Software-Update oder später, zum anderen beträgt in Österreich die Verjährungsfrist für schweren gewerbsmäßigen Betrug sogar 30 Jahre.

"Der Verbraucherschutzverein hilft seinen Mitgliedern insbesondere dabei, auch das Vorbringen zur Verjährung rechtssicher zu gestalten," verspricht Kolba. "Für 30 Euro jährlichen Mitgliedsbeitrag ist man dabei. Das Angebot haben bereits rund 600 Personen angenommen. Wir sammeln weiter."

Service: Teilnahme an VW-Aktion des VSV:

1. Beitritt als aoMitglied zum VSV über www.verbraucherschutzverein.at/Mitgliedschaft

2. Eingabe der Fahrzeugdaten über www.klagen-ohne-risiko.at

Kontakt:

Dr. Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines
Tel.: +43 660 2002437

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