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Pflanzenforscher erklärt: Was die neuen EU-Regeln für Gentechnik bedeuten

Pflanzenforscher erklärt: Was die neuen EU-Regeln für Gentechnik bedeuten
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Pflanzenforscher erklärt: Was die neuen EU-Regeln für Gentechnik bedeuten

Die EU hat kürzlich neue Vorschriften für genom-editierte Pflanzen beschlossen. Im Interview erklärt Jürgen Kleine-Vehn, Professor für Molekulare Pflanzenphysiologie, welche politischen Hintergründe die Entscheidung hat, was sie für Verbraucher*innen bedeutet und welche Chancen und Risiken sie mit sich bringt .

Die Europäische Union hat im Juni 2026 eine neue Rechtsvorschrift zu Pflanzen verabschiedet, die mithilfe bestimmter neuer genomischer Techniken erzeugt wurden. Der neue rechtliche Rahmen tritt nach einer zweijährigen Übergangsfrist in Kraft. Er unterscheidet zwischen zwei Kategorien. Pflanzen der Kategorie 1 (NGT-1) weisen eine begrenzte Anzahl und Art genetischer Veränderungen auf, die auch auf natürliche Weise oder durch klassische Züchtung auftreten könnten. Sie werden mit der neuen Rechtsvorschrift weitgehend wie konventionell gezüchtete Pflanzen reguliert. Pflanzen der Kategorie 2 mit umfangreicheren oder komplexeren Veränderungen unterliegen weiterhin den bestehenden Vorschriften für genetisch veränderte Organismen (GVO). Im Interview ordnet Prof. Dr. Jürgen Kleine-Vehn, Professor für Molekulare Pflanzenphysiologie, die neuen EU-Vorschriften ein.

Welche Art von Pflanzen betrifft die neue EU-Regelung?

Kleine-Vehn: Schon eine winzige Veränderung im Genom einer Pflanze kann dazu führen, dass sie besser mit Trockenheit zurechtkommt, widerstandsfähiger gegen Krankheiten ist oder früher blüht als ihre Artgenossen. Wissenschaftler sprechen bei solchen Veränderungen von Mutationen.

In der Natur treten solche Mutationen ständig auf, zum Beispiel als Folge von Sonneneinstrahlung. Pflanzenzüchter*innen nutzen Mutationen schon sehr lange im konventionellen und ökologischen Landbau. Tatsächlich wurden viele Nutzpflanzen, die wir heute anbauen, durch Mutationen hervorgerufen, die mit Strahlung oder Chemikalien induziert wurden, und niemand würde diese Pflanzen als GVO bezeichnen.

Der Unterschied bei der Genom-Editierung liegt nicht in der Art der Veränderung, sondern darin, wie sie herbeigeführt wird. Anstatt mit Chemikalien oder Strahlung zahlreiche zufällige Veränderungen zu erzeugen und anschließend nach einer nützlichen zu suchen, können Werkzeuge zur Genom-Editierung wie CRISPR eine kleine Veränderung an einer gezielt ausgewählten Stelle im Genom einbringen. Bei dieser gezielten Mutagenese werden die molekularen Werkzeuge nur vorübergehend eingesetzt und verbleiben nicht in der fertigen Pflanze. Solche Arten genetisch veränderter Pflanzen betrifft die neue Regelung.

Sind diese gentechnisch veränderten Pflanzen für uns unbedenklich?

Die durch die Genom-Editierung hervorgerufenen Veränderungen sind auf molekularer Ebene identisch mit denen, die auf natürliche Weise oder durch konventionelle Züchtung entstehen. Die zu ihrer Erzeugung verwendete Methode allein begründet keine neue Kategorie biologischer Risiken. Das ist die wissenschaftliche Grundlage dafür, dass verifizierte NGT-1-Pflanzen als mit konventionell gezüchteten Pflanzen vergleichbar eingestuft werden. Basierend darauf hat die EU nun NGT-1-Pflanzen als sicher eingestuft und entschieden, dass sie nicht mehr wie klassische gentechnisch veränderte Organismen – kurz GVO – reguliert werden. Pflanzen, die fremde DNA enthalten, unterliegen weiterhin den strengen Vorschriften der bestehenden GVO-Gesetzgebung.

Viele Menschen denken bei Gentechnik in Pflanzen an Diskussionen über Monsanto und die Abhängigkeit der Landwirt*innen von großen Agrarkonzernen. Wie berechtigt sind diese Bedenken?

Diese Bedenken sind berechtigt und sollten ernst genommen werden. Sie beginnen jedoch nicht erst mit der Genom-Editierung. Sie sind Teil viel grundlegenderer Fragen darüber, wie unsere Agrarsysteme organisiert sind, wer die Sortenvielfalt kontrolliert und wer von Innovationen profitiert.

Die Genom-Editierung könnte der öffentlichen Forschung, kleineren Züchtungsprogrammen und vielfältigen Anbausystemen helfen, nachhaltigere Nutzpflanzen zu entwickeln. Gleichzeitig können Patente und die Marktkonzentration bestehende Ungleichgewichte verstärken. Mit anderen Worten: Nicht die Technologie selbst entscheidet darüber, wie sie genutzt wird – sondern die politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die sie umgeben. Die größte Herausforderung besteht darin, sicherzustellen, dass Patente und Marktkonzentration den Zugang zu dieser Technologie nicht auf einige wenige große Unternehmen beschränken.

Bringt der neue EU-Beschluss konkrete Vorteile mit sich?

Vor allem kann er uns helfen, gezielter und schneller zu züchten. Die heutige Landwirtschaft steht in vielerlei Hinsicht unter Druck. Landwirt*innen müssen unter immer schwierigeren Bedingungen eine zuverlässige Produktion gewährleisten und gleichzeitig die negativen Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Biodiversität verringern. All das sollen sie tun, ohne die Anbauflächen auf Kosten der Natur zu vergrößern.

Die neuen Züchtungstechniken ermöglichen es, kleine, gezielte Veränderungen vorzunehmen, die den Pflanzen helfen, besser mit Stress umzugehen – zum Beispiel durch eine effizientere Wassernutzung, eine bessere Hitzetoleranz oder eine geringere Anfälligkeit für Krankheiten. Die Entwicklung einer neuen Pflanzensorte durch konventionelle Züchtung dauert in der Regel 25 bis 30 Jahre. Die Genom-Editierung macht Tests und Feldversuche zwar nicht überflüssig, kann aber Teile des Züchtungsprozesses erheblich verkürzen.

Sehen Sie aufgrund des neuen EU-Beschlusses Potenzial für Innovationen?

Ja, auf jeden Fall. Eine spannende Idee, die Wissenschaftler derzeit untersuchen, ist die Rückkehr zu „wilden“ Verwandten heutiger Nutzpflanzen. Viele dieser Wildpflanzen kommen von Natur aus sehr gut mit Hitze, Trockenheit oder schlechter Bodenqualität zurecht – oft weitaus besser als moderne Kulturpflanzen. Das Problem ist, dass sie schwer anzubauen oder ungenießbar sind. Ihr Ertrag könnte gering sein, ihre Samen fallen zu leicht ab, sie blühen nicht gleichzeitig oder produzieren möglicherweise Bitterstoffe. Mithilfe der Genom-Editierung können Züchter*innen mit nur wenigen kleinen Veränderungen diese praktischen Probleme beheben und gleichzeitig die Robustheit der Wildpflanzen bewahren. Dieser Ansatz wird oft als „De-novo-Domestizierung“ bezeichnet und könnte der Landwirtschaft vielfältige neue Möglichkeiten eröffnen – insbesondere, weil die klimatischen Bedingungen immer extremer werden.

Was waren die wichtigsten politisch diskutierten Fragen in der Debatte um genom-editierte Pflanzen?

Als Ende der 2010er Jahre neue Genom-Editierungstechniken wie CRISPR aufkamen, waren diese in den bestehenden EU-Rechtsvorschriften nicht ausdrücklich berücksichtigt. Im Jahr 2018 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union, dass mit solchen Techniken erzeugte Organismen grundsätzlich als GVO im Sinne der GVO-Richtlinie von 2001 zu regulieren seien. Das bedeutete umfangreiche Vorschriften hinsichtlich Sicherheitsbewertung, Zulassung, Überwachung und Kennzeichnung.

Dies führte zu einer Debatte darüber, ob eine Pflanze allein aufgrund der Verwendung von Genom-Editierung als GVO eingestuft werden sollte, selbst wenn diese kleine genetische Veränderung in der daraus entstandenen Pflanze auch auf natürliche Weise oder durch konventionelle Züchtung hätte entstehen können. Die Trilog-Verhandlungen führten schließlich zu einem differenzierten Rahmen, in dem überprüfte NGT-1-Pflanzen wie konventionelle Pflanzen behandelt werden und NGT-2-Pflanzen mit größeren Veränderungen weiterhin den GVO-Vorschriften unterliegen.

Wie kann ich beim Lebensmitteleinkauf eine fundierte Entscheidung für oder gegen NGT-1-Pflanzen treffen?

Auch wenn Lebensmittel, die aus NGT-1-Pflanzen gewonnen werden, weder eine GVO- noch eine NGT-Kennzeichnung tragen, werden die Samen gekennzeichnet und die NGT-1-Züchtungen in öffentlichen Datenbanken aufgeführt werden. So können Landwirte selbst entscheiden, ob sie NGT-1-Sorten verwenden möchten und dies transparent kommunizieren. In Übereinstimmung mit den EU-Vorschriften für ökologische Landwirtschaft ist der Einsatz von NGT-1-Pflanzen in der „Bio-Lebensmittel“-Produktion nicht erlaubt.

Am Exzellenzcluster CIBSS untersuchen Sie molekulare Signalprozesse in Pflanzen. Wird die EU-Abstimmung Auswirkungen auf Ihre Grundlagenforschung und deren Anwendung haben?

Am CIBSS liegt unser Hauptinteresse auf der Grundlagenforschung zu Themen von gesellschaftlicher Relevanz. Wir untersuchen, wie Organismen wie Pflanzen ihre Umgebung wahrnehmen, wie verschiedene Signale kombiniert werden und wie diese Informationen in Entscheidungen umgesetzt werden, die Wachstum und Entwicklung beeinflussen. Die aktuelle Entscheidung der EU ändert zunächst nichts an unserer täglichen Arbeit im Labor.

Langfristig kann diese EU-Richtlinie jedoch einen echten Unterschied bewirken. Sie kann beeinflussen, wie schnell grundlegende wissenschaftliche Erkenntnisse wie die unseren in die Praxis überführt werden und so der Gesellschaft zugutekommen. Auch wenn unsere Forschung nicht von unmittelbaren Anwendungen geleitet wird, ist es doch unser Ziel, Wissen und manchmal auch Prototypen zu erzeugen, die zur Unterstützung einer nachhaltigeren Landwirtschaft genutzt werden können. Das Verständnis grundlegender biologischer Mechanismen ist die Basis für nachhaltige Lösungen, ganz gleich, welche spezifischen Züchtungsmethoden letztendlich zum Einsatz kommen.

Exzellenzcluster CIBSS – Centre for Integrative Biological Signalling Studies

Die Forscher*innen des Exzellenzclusters CIBSS an der Universität Freiburg widmen sich dem Verständnis der Sprache, die das multizelluläre Leben in Mensch, Tier und Pflanze bestimmt. CIBSS vereint mehr als 70 Forschungsgruppen aus sechs Fakultäten der Universität Freiburg, des Universitätsklinikums Freiburg und des Max-Planck-Instituts für Immunbiologie und Epigenetik in kooperativen und interdisziplinären Forschungsprojekten.

Der Exzellenzcluster CIBSS wird seit 2019 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) im Rahmen des Exzellenzstrategie-Wettbewerbs des Bundes und der Länder gefördert. Im Januar 2026 ist CIBSS in die zweite siebenjährige Förderphase gestartet. Die beteiligten Forschungsgruppen vereinen Wissen aus über zehn Fachdisziplinen von Zell- und Entwicklungsbiologie, Genetik, Biochemie, Strukturbiologie, molekularer und synthetischer Biologie, Immunologie, Pflanzenwissenschaften bis hin zu Bioinformatik, Ethik und Recht. Das Forschungsprogramm baut auf dem kollaborativen, interdisziplinären Geist und dem Engagement der CIBSS-Forschungsgemeinschaft auf, integrative biologische Signalforschung voranzutreiben.

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