Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Denkmale in Hessen in Gefahr: Weniger Expertise, mehr politischer Durchgriff, Fehlanreize
Denkmale in Hessen in Gefahr: Weniger Expertise, mehr politischer Durchgriff, Fehlanreize
Deutsche Stiftung Denkmalschutz übt deutliche Kritik an der Neufassung des hessischen Denkmalschutzgesetzes
Mit der Novellierung des hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDschG) sollen unter anderem Ziele wie die Beschleunigung von Verfahren, Entbürokratisierung und Modernisierung erreicht werden. Aus Sicht der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) werden diese Ziele mit dem aktuellen Gesetzesentwurf mehrheitlich verfehlt, stattdessen jedoch das Schutzniveau für hessische Denkmale faktisch gesenkt, bürokratische Aufwände verdichtet, sowie politische Einflussnahmen erleichtert.
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz sieht der geplanten Novellierung des hessischen Denkmalschutzgesetzes daher mit erheblicher Sorge und Kritik entgegen. In einer Stellungnahme zeigt die Stiftung die gefährlichen Auswirkungen der geplanten Reform auf, macht auf verfehlte Ziele aufmerksam und formuliert konkrete Anpassungsvorschläge.
Die Kritik der größten privaten Institution für Denkmalschutz in Deutschland an der geplanten Gesetzesnovelle bezieht sich vor allem auf drei wesentliche Punkte:
- Die Zumutbarkeitsformulierungen sind in dieser Form ein Fehlanreiz, der zu Denkmalverlusten führen wird: Die Gesetzesnovellierung sieht vor, die wirtschaftliche Zumutbarkeit als zentralen Messpunkt für Denkmalerhalt festzuschreiben, definiert jedoch nicht, inwieweit zu berücksichtigen ist, ob ein Denkmaleigentümer den schadhaften Gebäudezustand selbst zu verantworten hat.
Schon jetzt sind konsequente und zumeist ungeahndete Vernachlässigungen eines Denkmals ursächlich für die meisten Denkmalverluste in Deutschland. Denn diese münden oft zwangsläufig in einem desaströsen Gebäudezustand und entsprechend explodierenden Sanierungsaufwänden – um dann schlussendlich in der Feststellung einer „Unzumutbarkeit“ zu enden.
Um Spekulationen und der planvollen Vernachlässigung von hessischen Denkmalen vorzubeugen, müsste die Verantwortung des Eigentümers für den Gebäudezustand bei der Beurteilung der Zumutbarkeit mit einbezogen werden. Wenn die konsequente Vernachlässigung von Denkmalen bzw. eine generelle Untätigkeit (zum Beispiel auch im Einwerben von Fördermitteln oder Sicherungs- und Pflegemaßnahmen) ursächlich für die hohen Sanierungskosten bzw. die selbst herbeigeführte Unzumutbarkeit ist, darf dies nicht durch das neue Denkmalschutzgesetz legitimiert werden, indem es Denkmalabriss oder Teilverluste mit dieser Begründung erleichtert.
Zudem sollte die öffentliche Hand im Hinblick auf eigenen Denkmalbesitz von der wirtschaftlichen Zumutbarkeitsklausel aufgrund ihrer Vorbildrolle und besonderen Ressourcen grundsätzlich ausgenommen sein.
- Zurückdrängung der Fachlichkeit bedeutet keine Steigerung von Effizienz, sondern eine faktische Senkung des Schutzniveaus: Laut Gesetzesentwurf werden die Unteren Denkmalschutzbehörden (UDB) zukünftig über den allergrößten Teil hessischer Denkmale allein entscheiden. Und dies, obwohl diese Behörden fachlich und personell äußerst inhomogen ausgestattet sind. Der Wegfall der fachlich gesicherten Expertise des Fachamtes für Denkmalpflege im überwiegenden Teil aller denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahren bedeutet eine faktische Senkung des Schutzniveaus. Hinzu kommt eine absolute Belastungs- Unwucht: rund 36 hessische UDBs wären zukünftig für rund 73.000 hessische Kulturdenkmäler verantwortlich – und das ohne jegliche Evaluierung der behördlichen Kapazitäten und Fähigkeiten. Infolgedessen ist damit zu rechnen, dass viele unsachgemäße Eingriffe an Kulturdenkmälern umgesetzt werden, die zu erheblichen Folgekosten führen können, oder aufgrund von Überlastung oder fehlender Sachkenntnis zukünftig einfach „durchrutschen“, was absehbar zu unwiederbringlichen Denkmalwertverlusten in Hessen führen wird. Seit dem Bekanntwerden der geplanten Novellierung haben sich die Abrissanträge für hessische Denkmale bereits vervielfacht, da sich mit der neuen Gesetzesgrundlage offensichtlich eine größere Erfolgschance ausgerechnet wird.
„Weniger Expertise bedeutet nicht, effizienter zu sein, sondern sich bewusst für eine Verschlechterung denkmalpflegerischer Qualität zu entscheiden. Fakt ist: In der Praxis krankt Denkmalpflege schon jetzt die Überlastung und fehlende Unterstützung vor allem in den Unteren Denkmalschutzbehörden und an unsachgemäßen politischen Einwirkungen. Dies stellen wir in unserer täglichen Arbeit immer wieder fest. Demzufolge trägt die geplante Gesetzesnovelle den tatsächlichen Erfordernissen und Herausforderungen der Denkmalpflege keine Rechnung,“ warnt Stiftungsvorstand Dr. Steffen Skudelny.
- Weisungsgebundener Denkmalschutz begünstigt unsachgemäße Einflussnahmen Durch die Gesetzesneufassung wird praktischer Denkmalschutz in Hessen zum allergrößten Teil zu einer von politischen Entscheidern in Landkreisen, Städten oder Kommunen durch Weisungen mittelbar steuerbaren Aufgabe. Eine unabhängige, fachliche Beurteilung von Objekten, Maßnahmen, Lösungsmöglichkeiten und Spielräumen wird zugunsten von Entscheidungen ausgehebelt, die demnächst beispielsweise im Büro des Bürgermeisters oder Landrats getroffen und angewiesen werden können. Dies wird der Sache, um die es beim Schutz unserer gebauten Geschichte geht, jedoch nicht gerecht. Denkmalschutz braucht Expertenwissen. Nicht jeder Denkmalwert ist mit dem ungeschulten Auge festzustellen. Nicht jede Nutzungsabsicht macht den Abriss eines Denkmals erforderlich – oft braucht es nur die richtigen Ideen und Maßnahmen. Die neue Gesetzesfassung bedeutet eine Ermächtigung der Entscheider vor Ort – unabhängig von ihrem Kenntnisstand, ihren Motivationen und Zielen. Denn in der Waagschale liegen dabei Denkmale, deren Verlust unwiederbringlich wäre und deren Schicksal nicht zum Spielball sachfremder Beurteilungen werden darf. Eine solche Verabschiedung von Fachlichkeit, Unabhängigkeit und Diskurs ist aus unserer Sicht kein verantwortungsvoller Umgang mit unserer Kultur und auch politisch nicht zeitgemäß.
Insgesamt verfehlt die Novelle ihre selbst formulierten Optimierungsziele: Faktisch ist weder eine echte Verschlankung oder Beschleunigung der Verfahren noch eine spürbare Entbürokratisierung erkennbar. Denn nicht nur die Mehrbelastung der Unteren Denkmalschutzbehörden steht diesen Zielen in der Realität entgegen, sondern auch die zahlreichen noch zu erstellenden Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und Vertragsschließungen, welche das Gesetze noch flankieren sollen, die jedoch zusätzlich zu einem erhöhten Verwaltungs- und Bürokratieraufwand führen.
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz fordert daher:
- Die verbindliche Einbeziehung des Fachamtes in allen genehmigungsrechtlichen Verfahren
- Eine Nachbesserung der Zumutbarkeitsregelung
- Eine Rücknahme der weitreichenden, weisungsbasierten Direktdurchgriffsmöglichkeiten politischer Entscheidungsträger, vor allem im kommunalen Raum, um fachliche Unabhängigkeit und Rechtssicherheit wieder zu stärken.
Die ausführliche Stellungnahme ist online veröffentlicht: www.denkmalschutz.de/stellungnahme-HDschG
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ist die größte private Initiative für Denkmalpflege in Deutschland. Sie setzt sich seit 1985 kreativ, fachlich fundiert und unabhängig für den Erhalt bedrohter Baudenkmale ein. Ihr ganzheitlicher Ansatz ist einzigartig und reicht von der Notfall-Rettung gefährdeter Denkmale, pädagogischen Schul- und Jugendprogrammen bis hin zur bundesweiten Aktion Tag des offenen Denkmals®.
Rund 600 Projekte fördert die Stiftung jährlich, vor allem dank der aktiven Mithilfe und Spenden von über 200.000 Förderern. Insgesamt konnte die Deutsche Stiftung Denkmalschutz bereits über 7.500 Denkmale mit mehr als einer drei viertel Milliarde Euro in ganz Deutschland unterstützen. Doch immer noch sind zahlreiche einzigartige Baudenkmale in Deutschland akut bedroht.
Deutsche Stiftung Denkmalschutz Schlegelstraße 1 53113 Bonn www.denkmalschutz.de Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Thomas Mertz Leitung Pressestelle Tel. 0228 9091 - 402 Fax 0228 9091 - 409 mertz@denkmalschutz.de