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Webinar: Kindesunterhalt und Selbstbehalt nach Trennung und Scheidung – Veränderungen der Düsseldorfer Tabelle

Webinar: Kindesunterhalt und Selbstbehalt nach Trennung und Scheidung – Veränderungen der Düsseldorfer Tabelle
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ISUV bietet gemeinnützigen Rat und Hilfe in der Trennungs- und Scheidungssituation. Betroffene werden in Sorge-, Betreuungs-, Unterhalts- und Vermögensfragen beraten und von Aktiven begleitet. Ziel ist die emotional und wirtschaftlich schwierige Situation kostengünstig, einvernehmlich und im Interesse der Kinder zu lösen.

Zum Webinar „Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung für minderjährige und volljährige Kinder – Berechnung -- Veränderungen der Düsseldorfer Tabelle“ lädt der gemeinnützige Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) am Donnerstag, 14. März 2024 , um 19.00 Uhr ein. Es referiert Rechtsanwältin Nicole von Ahsen, Fachanwältin für Familienrecht.

Am Webinar können Betroffene und Interessenten teilnehmen, wenn sie eine Mail an muenchen@isuv.de schreiben. Sie erhalten dann am Tag der Veranstaltung einen Link, den sie anklicken und dann in den Konferenzraum gelangen.

Die Düsseldorfer Tabelle wurde angepasst und gilt seit 1.1.2024. Diese Tabelle ist zwar kein Gesetz, aber wenn es um die Höhe des Kindesunterhalts geht, halten sich alle Gerichte daran. Basis für die Berechnung ist das „unterhaltsrelevante Einkommen“. Für Unterhaltsberechtigte wie Unterhaltspflichtige stellen sich dazu Fragen: Wie setzt sich das unterhaltsrelevante Einkommen zusammen, was kann unterhaltsmindernd sein? Erläutert werden im Vortrag die grundlegenden Strukturen sowie die Veränderungen der Düsseldorfer Tabelle. Erläutert wird auch die Berechnung des Kindesunterhalts.

In der Praxis ist der notwendige Eigenbedarf – „Selbstbehalt“ – der dem Unterhaltspflichtigen bleiben muss eine wichtige Richtgröße. Manchmal wird sogar der Selbstbehalt unterschritten. Die Expertin erläutert, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Rechtsanwältin Nicole von Ahsen gibt auch Hinweise, wie Unterhaltsberechtigte und Unterhaltspflichtige die Ansprüche durchsetzen sollten.

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 45 Jahren
Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen - elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemaligen Eheatten, Vermögensausgleich Ausgleich der Rentenansprüche - betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt. Der ISUV finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Unterstützen Sie unser Anliegen durch Ihre Mitgliedschaft und Ihre Spenden.

Kontakt:
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Tel. 0911 55 04 78 -  info@isuv.de
ISUV-Vorsitzende, Melanie Ulbrich, Donaustr. 30, 63322 Rödermark,
Tel. 06074 92 25 80 -  m.ulbich@isuv.de
ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen,
Tel. 09321 9 27 96 71 –  j.linsler@isuv.de