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Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht - ISUV

Qualitativ gute Betreuungsplätze müssen bezahlbar bleiben

Qualitativ gute Betreuungsplätze müssen bezahlbar bleiben
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Seit dem 01.08.2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung auch für unter Dreijährige. Seitdem wird an der Ganztagsbetreuung gebastelt. Auf das „Gute-Kita-Gesetz“ soll das „Kita-Qualitätsgesetz“ folgen, wenn es nach dem Willen der Bundesregierung geht. „Gerade in der Zeitenwende ist das ein wichtiges politisches Signal, dass man Kinder nicht vergessen hat und Zukunft gestalten will“, hebt die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich hervor.

Mit dem neuen Gesetz sollen bundesweit einheitliche Standards der Kinderbetreuung in Bezug auf sprachliche und soziale Bildung, Bewegung und Gesundheit angestrebt werden. ISUV-Verband für Unterhalt und Familienrecht begrüßt die Gesetzesinitiative der Bundesregierung.

"Seit unserem Entstehen fordern wir den massiven Ausbau der Kinderbetreuung. Es ist statistisch belegt, nur wenn beide Elternteile berufstätig sein können, steht ihnen und den Kindern genügend Unterhalt zur Verfügung“, stellt die ISUV-Vorsitzende fest und ergänzt: „Für Geschiedene ist gerade der Aspekt qualitativ guter Betreuungsplätze wichtig. In Unterhaltsprozessen wird vom betreuenden Elternteil öfter geltend gemacht, dass er nicht arbeiten könne, weil das vorhandene Betreuungsangebot mangelhaft sei. Wichtig sind daher qualitativ gleiche Betreuungsstandards bei allen Kitas, ob privaten oder staatlichen. Aber auch qualitativ gute Betreuungsplätze müssen bezahlbar sein.“

Konkret fordert ISUV, dass Eltern mit zwei Kindern und einem Nettoeinkommen unter 3000 EURO keine Kita-Gebühren zahlen müssen. „Neben dem Einkommen der Eltern ist die Anzahl der Kinder wichtiges Kriterium für die Höhe der Gebühren. Sozialleistungsempfänger, wer Wohngeld bezieht sollte keine Gebühren zahlen müssen. Im Übrigen sollten Kinder aus erster und zweiter Ehe – „Zählkinder“ – berücksichtigt werden“, fordert Ulbrich.

Die Vorsitzende weist darauf hin, Kinderbetreuung sei eine gesellschaftliche Notwendigkeit geworden, da in 80 Prozent aller Fälle nach Trennung und Scheidung ein Einkommen nicht ausreiche für den Lebensunterhalt von zwei Haushalten. ISUV beobachtet in vielen Fällen, bei Familien mit nur einen Durchschnittseinkommen, dass das Risiko von Kinderarmut wegen Scheidung groß ist. Durch Berufstätigkeit beider Elternteile kann dieses Risiko erheblich gemindert werden.

Grundsätzlich steht der Gesetzgeber auch in der Pflicht. Denn er hat im Zuge der Unterhaltsrechtsreform 2008 von geschiedenen Ehegatten mehr wirtschaftliche Eigenverantwortung gefordert. Geregelte Berufstätigkeit ist ohne geregelte Kinderbetreuung nicht möglich.

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Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen - elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemaligen Eheatten, Vermögensausgleich Ausgleich der Rentenansprüche - betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt. Der ISUV finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Unterstützen Sie unser Anliegen durch Ihre Mitgliedschaft und Ihre Spenden.

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Tel. 0911 55 04 78 -  info@isuv.de
ISUV-Vorsitzende, Melanie Ulbrich, Donaustr. 30, 63322 Rödermark,
Tel. 06074 92 25 80 -  m.ulbich@isuv.de
ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen,
Tel. 09321 9 27 96 71 –  j.linsler@isuv.de
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