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Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht - ISUV

Kostenfreie Präsenz-Veranstaltung: Regelungen beim Zugewinnausgleich bei Trennung und Scheidung
28.06.2022 um 19.30 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion,

bitte weisen Sie auf unsere kostenlose Veranstaltung hin, wir sind Ihnen sehr dankbar. Erfahrungsgemäß ist die Nachfrage groß, wenn Betroffene wissen, dass eine Veranstaltung stattfindet.

Es grüßt Sie freundlich

Klaus Fischbeck

01577 3291100

Zu einem Infoabend in Präsenz mit dem Thema: „Regelungen beim Zugewinnausgleich bei Trennung und Scheidung. Was geschieht mit dem Vermögen oder den Schulden.“, lädt der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) am Dienstag, den 28. Juni um 19.30 Uhr in die „Weberei“ in 26316 Varel, Oldenburger Straße 21 ein.

Endet der Bund fürs Leben vorzeitig, ergibt sich die Frage, wie die in der Ehezeit erworbenen Vermögenswerte (z.B. Haus, weiteres Vermögen, Versicherungen) und Schulden aufgeteilt werden. Hat einer der Ehepartner in der Ehezeit ein höheres Vermögen als der andere erwirtschaftet, dann ist die Differenz auszugleichen, wenn es gefordert wird. Auch Vermögen oder Schulden vor der Ehe sowie Schenkungen, Erbschaften usw. während der Ehe sind zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber bezeichnet dies als "Zugewinnausgleich". Da es hierbei um die finanzielle Zukunft der Beteiligten geht spielt die Aufteilung der Werte eine große Rolle. Was in der Theorie einfach und verständlich erscheint kann in der Praxis sehr viel Konfliktstoff hervorrufen und teuer werden. Wenn Sicherheit besteht, dass die Trennung endgültig ist, sollten daher rechtzeitig sinnvolle und faire Lösungen angestrebt werden, um einen Rosenkrieg und unnötige Kosten zu vermeiden. Von Bedeutung sind bei der Werteaufteilung insbesondere: Wie wird der Zugewinn berechnet? Kann eine Regelung schon vor der Scheidung erfolgen? Ist ein (gegenseitiger) Verzicht auf Ausgleich möglich? Eine Fachanwältin Familienrecht informiert darüber, worauf bei Trennung und Scheidung zu achten ist und welche Fehler hierbei vermieden werden sollten.

Eine Anmeldung unter oldenburg@isuv.de ist empfehlenswert aber nicht zwingend erforderlich.

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) bietet auch im Laufe des kommenden Jahres zu allen Bereichen des Unterhalts und Familienrechts weitere Vorträge in Oldenburg und Varel an. Je nach den coronabedingten Möglichkeiten online oder als Präsenz-Veranstaltung. Weitere Infos unter Tel. 01577 3291100 (Klaus Fischbeck), E-Mail oldenburg@isuv.de sowie im Internet unter www.isuv.de.

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht - ISUV e.V. ist eine Selbsthilfeorganisation seiner Mitglieder und steht allen im Bereich Familien- und Unterhaltsrecht Hilfesuchenden offen. Wir fördern und erteilen ohne Gewinnabsicht Informationen zum Familienrecht.

Kontakt:

Klaus Fischbeck
Interessenverband Unterhalt und Familienrecht - ISUV e. V.
Kontaktstelle Oldenburg
01577 3291100
 oldenburg@isuv.de
ISUV Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg
0911 55 04 78
 info@isuv.de
 www.isuv.de
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