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Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB

Wichtige EuGH-Urteile decken rechtswidrige Praktiken der SCHUFA auf
Millionen Verbraucher haben Anspruch auf besseren Score-Wert und Schadenersatz

Trier/Luxemburg (ots)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in zwei Grundsatzurteilen Licht in die dunklen Ecken der Arbeitsweisen der SCHUFA gebracht und festgestellt: Die größte deutsche Auskunftei darf die Bonität von Verbraucherinnen und Verbraucher nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen bewerten (Scoring) und auch die jahrelange Vorratsdatenspeicherung von Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung (Verbraucherinsolvenz) ist europarechtswidrig.

Was wurde in den Urteilen entschieden?

In den Urteilen hat sich der EuGH mit zwei Hauptthemen beschäftigt:

  • Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-634/21 | SCHUFA Holding (Scoring)

Das "Scoring" ist ein mathematisch-statistisches Verfahren, das es ermöglichen soll, die Wahrscheinlichkeit eines künftigen Verhaltens, wie etwa die Rückzahlung eines Kredits oder die Begleichung einer Telefonrechnung vorauszusagen. Der EuGH entschied, dass dieses Scoring grundsätzlich verboten ist, wenn der Score-Wert - wie fast immer - maßgeblich ist für eine Kreditgewährung oder den Abschluss sonstiger Verträge wie etwa Leasing-, Mobilfunk-, Strom oder Gasverträge sowie beim Kauf auf Rechnung.

  • Urteile des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C-26/22 und C-64/22 | SCHUFA Holding (Restschuldbefreiung)

In Deutschland werden die Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung im öffentlichen Insolvenzregister nur sechs Monate lang gespeichert. In den Datenbanken der Auskunfteien ist die abgeschlossene Insolvenz der Verbraucher allerdings noch drei Jahre zu finden. Auch diese Speicherung ist europarechtswidrig. Denn diese Daten, die bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit stets als negativer Faktor verwendet werden, stellen sensible Informationen über das Privatleben dar und verhindern jahrelang, dass sich die betroffene Person erneut am Wirtschaftsleben beteiligen kann.

Wer ist von diesen Urteilen betroffen?

Diese Urteile betreffen fast jeden in Deutschland, da die SCHUFA Daten von über 68 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern speichert und zum Scoring verwendet. Hinzu kommen die Daten über Verbraucherinsolvenzverfahren, von denen allein im Jahr 2022 über 78.000 neu eröffnet wurden.

Was bedeuten diese Urteile für Verbraucher?

Der EuGH stärkt die Verbraucherrechte massiv:

  • Recht auf Löschung und Berichtigung von Daten

Verbraucherinnen und Verbraucher können nun fordern, dass rechtswidrig gespeicherte Informationen aus ihrer SCHUFA-Akte entfernt oder korrigiert werden.

  • Bessere Score-Werte

Durch die Löschung rechtswidriger Einträge kann der Score-Wert verbessert werden.

  • Anspruch auf Schadensersatz

Wer durch falsche oder rechtswidrige Informationen in seiner SCHUFA-Akte finanziellen Schaden erlitten hat oder noch erleidet, hat gute Aussichten auf Schadenersatz.

  • Anspruch auf Schmerzensgeld ("immaterieller Schadenersatz")

Schließlich sieht das Europarecht in Art. 82 DS-GVO auch eine Entschädigung in Geld vor. In vergleichbaren Fällen haben deutsche Gerichte betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern, deren Daten rechtswidrig verarbeitet wurden, mehrere tausend Euro zugesprochen.

Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen kommentiert:

"Rechtswidrige Schufa-Einträge und Score-Werte sind mehr als nur Daten - es sind Angriffe auf unsere Lebensqualität. Der hierdurch angerichtete Schaden ist unvorstellbar groß, sowohl in wirtschaftlicher als auch in sozialer Hinsicht. Dagegen müssen wir uns wehren!"

Wie können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte wahren?

Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig bietet eine kostenlose Ersteinschätzung an. Unsere Experten im Datenschutzrecht können auch dabei helfen, Ansprüche gegen die SCHUFA geltend zu machen und bestehende Rechte durchzusetzen.

Kostenlose Ersteinschätzung unter:

https://www.lehnen-sinnig.de/schufa

Pressekontakt:

Dr. Christof Lehnen
Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB
Max-Planck-Straße 22
D - 54296 Trier
Tel.: (+49) 0651 - 200 66 77 0
Fax: (+49) 0651 - 200 66 77 1
E-Mail: post@lehnen-sinnig.de
Web: www.lehnen-sinnig.de

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