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Grundlegende Anforderungen an barrierefreie Wohnungen

Grundlegende Anforderungen an barrierefreie Wohnungen
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Der Wohnungsmarkt ist hart umkämpft. Vor allem in Ballungsräumen wie der Hauptstadt scheint es immer schwieriger zu werden, eine passende und zugleich erschwingliche Bleibe zu finden. Bei einer Behinderung kommt hinzu, dass die Wohnung auch die persönlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen muss. Während die einen eine eigenständige Wohnungssuche bevorzugen, wählen andere das Betreute Wohnen, das von Dienst- und Hilfsorganisationen für Menschen mit Behinderung in Berlin angeboten wird. Ganz egal, ob man keine Unterstützung im Alltag braucht oder sich für das Betreute Wohnen entscheidet: Wichtig bleibt, dass das neue Zuhause möglichst hürdenfrei ist.

Rollstuhlgerechte Wohnräume sind Mangelware

Ende 2019 lebten rund 350.000 Menschen mit schwerer Behinderung in Berlin. Dem steht ein unzureichendes Wohnungsangebot gegenüber, das die Nachfrage aktuell nicht erfüllt. Allein in der Hauptstadt sollen Prognosen zufolge zwischen 41.000 bis 100.000 barrierefreie Wohnräume fehlen. Im Hinblick auf ein selbstbestimmtes Leben, welches auch durch das Betreute Wohnen gefördert wird, ist es notwendig, diesen Missstand zu beheben. Darauf reagierte die Politik jüngst mit der „ Verordnung über bauliche Anforderungen an barrierefreies Wohnen“, die am 01. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Hierin werden die grundlegenden Faktoren konkretisiert, die eine barrierefrei nutzbare Wohnung erfüllen muss.

Bauliche Voraussetzungen aus Sicht der Gesetzgebung

Während die Erreichbarkeit des Hauptzugangs und barrierefreie Wege auf dem Grundstück gegeben sein müssen, müssen die Kommunikationsanlage gut beleuchtet und die Briefkästen leicht erreichbar sein. Innerhalb des Gebäudes – sprich den Fluren, Treppen und Aufzügen – muss ausreichend Bewegungsfreiheit eingeräumt werden. In der Wohnung selbst, deren Eingangstür mindestens 90 cm breit sein muss, werden schwellenlose Übergänge, Bewegungsflächen in den Räumen sowie die Bauhöhe der Fenster vorgegeben. Darüber hinaus werden Details zu Halterungen sowie rutschhemmendem Bodenbelag aufgeführt. Abseits der gesetzlichen Anforderungen hat jeder Mensch mit Behinderung seine eigenen Bedürfnisse. Werden diese nicht erfüllt oder man wünscht Unterstützung im Alltag, bietet das Betreute Wohnen eine individuell anpassbare Betreuungsform.

Umfassende Unterstützung durch Betreutes Wohnen

Während die Verordnung ein allgemeines Fundament bietet, unterscheidet sich der tatsächliche Bedarf von Person zu Person. Im Hinblick auf den schwierigen Markt und den Mangel an rollstuhlgerechten Wohnräumen ist es umso vorteilhafter, wenn man sich auf einen erfahrenen Partner verlassen kann. Von der anfänglichen Wohnungssuche über die Umgestaltung der Räumlichkeiten bis hin zur täglichen Begleitung: Dienst- und Hilfsorganisationen für Menschen mit Behinderung in Berlin stehen ihren KlientInnen umfassend zur Seite. Neben der Persönlichen Assistenz bieten ambulante Pflegedienste wie Futura auch das Betreute Wohnen an, welches sich nach eigenen Wünschen gestalten lässt. Weitere Informationen zu den Leistungen der Futura GmbH unter www.futura-berlin.de/betreutes-wohnen.html.

Sei es ein Leben in einer Wohngemeinschaft oder in der eigenen Wohnung: Die Leistungen werden auf den persönlichen Hilfebedarf zugeschnitten. Zusätzlich zur abgestimmten Pflege und Hilfe im Alltag – beispielsweise bei der Haushaltsführung und Basisversorgung – werden auch handwerkliche Services angeboten. Sollten größere Umbauten zur Sicherstellung der Barrierefreiheit notwendig sein, kümmern sich die Dienst- und Hilfsorganisationen für Menschen mit Behinderung in Berlin um die Beauftragung externer Fachbetriebe. Die endgültigen Entscheidungen werden dabei immer von den LeistungsnehmerInnen getroffen. Damit verfolgt das Betreute Wohnen das übergeordnete Ziel, jedem und jeder ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben zu ermöglichen.

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