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Das Erbrecht - Eines der wichtigsten Rechtsgebiete für jeden von uns

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Das Erbrecht ist eines der wenigen Rechtsgebiete, mit dem fast jeder früher oder später einmal konfrontiert wird. Dies kann auf unterschiedliche Art und Weise passieren: Sei es aufgrund eines familiären Todesfalls, durch den man selbst zum Erbe wird oder aber weil man sich mit seinem eigenen zukünftigen Nachlass auseinandersetzt. Da das Erbrecht gleichzeitig auch eines der kompliziertesten Rechtsgebiete ist, kann es notwendig und sehr hilfreich sein, sich bei einem Anwalt für Erbrecht Unterstützung zu suchen.

Der Erbfall tritt ein - und jetzt?

Die meisten Menschen sind überfordert, wenn sie durch den Todesfall eines Angehörigen unerwartet selbst zum Erben werden. Das ist nicht gerade verwunderlich, denn kaum jemand beschäftigt sich vor dem tatsächlichen Ernstfall mit dem Erbrecht und den wichtigen Aspekten einer Erbschaft. Ist man also selbst plötzlich betroffen, ist es ratsam sich möglichst schnell rechtliche Unterstützung bei einem Anwalt für Erbrecht zu suchen, der bei Fragen und Unsicherheiten für Klarheit sorgt. Anwalt Benjamin Horvath aus Berlin ist an dieser Stelle zu empfehlen: https://kanzlei-horvath.de. Der Rechtsanwalt verfügt über jahrelange Erfahrungen in dem Rechtsgebiet und weist ergänzend umfangreiche Kenntnisse im schwedischen Erbrecht auf. Seine Kanzlei befindet sich direkt in Berlin Charlottenburg. Ohne fachliche Hilfe kommen Erben meist schnell an ihre Grenzen, da es bei einem Erbfall viele Faktoren und Fristen zu beachten gibt, deren Missachtung unter Umständen zu schwerwiegenden Folgen führen kann.

So gilt es zum Beispiel zu berücksichtigen, dass die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft innerhalb von 6 Wochen erfolgen muss, dass bestehende Verträge des Verstorbenen gekündigt werden müssen und dass vom Erben eventuell eine Nachlassinsolvenz beantragt werden muss. Auch bei Regelungen zur Erbauseinandersetzung unter mehreren Erben, sowie bei der Ermittlung, termingerechten Zahlung oder Stundung der Erbschaftssteuer, unterstützt und berät ein Rechtsanwalt für Erbrecht. Des Weiteren kann es passieren, dass das Testament des Verstorbenen fehlerhaft ist oder unklar verfasst wurde, weshalb erst durch Auslegung der Wille des Erblassers ermittelt werden muss. Angefochten werden kann das Testament (z.B. wegen Formfehlern) sogar noch bis zu 30 Jahre nach dem Erbfall. In diesen und vielen weiteren Fällen weiß ein Erbrechtsanwalt über alle notwendigen Handlungsschritte Bescheid.

Die gesetzliche Erbfolge ohne Testament

Bevor ein Testament erstellt wird, ist es empfehlenswert, sich mit der allgemeinen gesetzlichen Erbfolge auseinander zu setzen. Diese tritt ein, wenn kein Testament vorliegt. In Deutschland erfolgt die Beteiligung nach dem Grad der Verwandtschaft, wobei ein Verwandter 1. Ordnung z.B. einen Verwandten 2. Ordnung (oder entfernterer Ordnung) von der Erbfolge ausschließt.

  1. Ordnung (§ 1924 Abs. 1 BGB) Erben sind Abkömmlinge des Erblassers
  2. Ordnung (§ 1925 Abs. 1 BGB) Erben sind Eltern des Erblassers und Abkömmlinge
  3. Ordnung (§ 1926 Abs. 1 BGB) Erben sind Großeltern und deren Abkömmlinge
  4. Ordnung ( § 1928 Abs. 1 BGB) Erben sind Urgroßeltern und deren Abkömmlinge
  5. Ordnung ( § 1929 Abs. 1 BGB) Erben sind entferntere Verwandte und Abkömmlinge

Darüber hinaus gibt es das Erbrecht des Ehegatten. Gemäß § 1931 richtet sich die Höhe der Erbquote des Ehegatten danach, ob dieser neben Erben der 1. Ordnung oder neben Erben entfernterer Ordnungen erbt.

Das eigene Testament

Das Verfassen eines Testaments scheint für viele Menschen noch weit entfernt oder unwichtig zu sein. Tatsächlich ist es aber so, dass es sich durchaus lohnen kann, sich damit schon in jüngeren Jahren auseinanderzusetzen und somit die eigene Vermögensnachfolge zu regeln. Obwohl jeder das Recht hat, ein Testament zu verfassen, ist es vor allem dann erforderlich, wenn man von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchte. Auch wenn bestimmte Vorstellungen darüber bestehen, wie die eigenen Nachlassgegenstände verteilt werden sollen, man Angehörige absichern oder Erbstreitigkeiten verhindern möchte, ist ein Testament ratsam. Damit einem bei der Formulierung keine erb- oder steuerrechtlichen Fehler unterlaufen, ist es sinnvoll, das Testament gemeinsam mit einem Anwalt für Erbrecht zu erstellen. Auf diese Weise wird sicher gestellt, dass es rechtlich gültig ist und nach dem Tod auch wirklich eingehalten wird. Außerdem kümmert ein Rechtsanwalt für Erbrecht sich um die Hinterlegung des Testaments beim Nachlassgericht oder um eventuelle spätere Änderungswünsche.

Kanzlei Horvath
Nürnberger Str. 24a
10789 Berlin

Tel.: +49 30 21965700
Mob.: +49 160 90900911
Fax: +49 30 21965702
E-Mail:  kanzlei@horvath.berlin 
Internet: https://kanzlei-horvath.de
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