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Die Übergangsfrist endet: Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten in Berlin und Brandenburg

Die Übergangsfrist endet: Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten in Berlin und Brandenburg
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  • Ab dem 1. Januar 2021 müssen in allen Bestandsbauten Rauchmelder installiert sein
  • Grundsätzlich müssen Rauchmelder in jedem Schlaf- und Kinderzimmer, sowie in Fluren, die als Fluchtwege dienen, angebracht werden
  • Auch in selbstgenutzten Immobilien unterliegen Eigentümer der gesetzlich geregelten Rauchmelderpflicht

Rauchmelder können Leben retten. Daher gilt bereits in allen 16 Bundesländern eine gesetzliche Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten. In fast allen Bundesländern gilt zudem die Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten. In Berlin und Brandenburg gilt derzeit noch eine Übergangsfrist für Bestandsbauten, die jedoch am 31. Dezember 2020 endet. Was Eigentümer beziehungsweise Vermieter jetzt beachten müssen, erklärt McMakler. Die aktuelle Pressemitteilung dazu finden Sie im Anhang.

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Viele Grüße

Franka Schulz

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Head of Public Relations

Tel: +49 30 555 744 917 | Mail: franka.schulz@mcmakler.de

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PRESSEMITTEILUNG

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Die Übergangsfrist endet: Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten in Berlin und Brandenburg

  • Ab dem 1. Januar 2021 müssen in allen Bestandsbauten Rauchmelder installiert sein
  • Grundsätzlich müssen Rauchmelder in jedem Schlaf- und Kinderzimmer, sowie in Fluren, die als Fluchtwege dienen, angebracht werden
  • Auch in selbstgenutzten Immobilien unterliegen Eigentümer der gesetzlich geregelten Rauchmelderpflicht

Berlin, 24. NOVEMBER 2020 - Rauchmelder können Leben retten: Nicht jeder Brand oder jede Rauchbildung wird unmittelbar wahrgenommen. Besonders wenn Bewohner schlafen, kann die Situation schnell lebensbedrohlich werden. Daher ist es umso wichtiger, Rauchmelder richtig zu installieren. Die gesetzliche Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten gilt bereits in allen 16 Bundesländern. Diese Pflicht umfasst alle Aufenthaltsräume sowie Flure und Gänge, die als Rettungswege aus den Aufenthaltsräumen dienen. In fast allen Bundesländern gilt zudem die Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten. Berlin und Brandenburg müssen jetzt nachziehen. Hier gilt derzeit noch eine Übergangsfrist für Bestandsbauten, diese endet jedoch spätestens am 31. Dezember 2020. Was Eigentümer beziehungsweise Vermieter jetzt beachten müssen, erklärt McMakler ( www.mcmakler.de), der deutschlandweit lokale Makler.

Wo sind Rauchmelder gesetzlich vorgeschrieben?

Vorsorge ist besser als Nachsorge: Mindestens ein Rauchmelder muss in jedem Schlaf- und Kinderzimmer sowie in Fluren, die als Fluchtwege dienen, angebracht werden. In den Bundesländern Berlin und Brandenburg muss zudem ein Rauchmelder in jedem Wohn- und Arbeitszimmer installiert sein. "Grundsätzlich reicht ein Rauchmelder für einen etwa 60 Quadratmeter großen Raum aus. Dieser sollte mittig an der Raumdecke befestigt werden", sagt Matthias Klauser, Chief Revenue Officer von McMakler. Und weiter: "Bei größeren oder verwinkelten Räumen empfiehlt sich noch ein zweiter Rauchmelder, wobei jeweils einer auf der jeweiligen Teilseite des Raums angebracht wird." In Küchen herrscht keine Rauchmelderpflicht, da es durch Kochen und Backen häufig zu Fehlalarmen kommt. Dennoch kann hier ein Rauchmelder zur zusätzlichen Sicherheit installiert werden. In diesem Fall ist eine Wandinstallation von Vorteil.

In welchen Bundesländern sind Rauchmelder gesetzlich vorgeschrieben?

Eine gesetzliche Rauchmelderpflicht gilt in allen 16 Bundesländern. Dabei sind Fristen und Termine je nach Landesbauordnung unterschiedlich geregelt. Die Rauchmelderpflicht bei Neu- und Umbauten gilt bereits in allen Bundesländern. Für Bestandsbauten gibt es derzeit noch Ausnahmen. So ist beispielsweise in Sachsen eine Rauchmelder-Installation lediglich in Neu- und Umbauten erforderlich, jedoch nicht in Bestandsbauten. "In Berlin und Brandenburg endet die Übergangsfrist für Bestandsbauten am 31. Dezember 2020. Das bedeutet, alle Bestandsbauten müssen spätestens bis zu diesem Zeitpunkt mit entsprechenden Rauchmeldern ausgestattet werden", erklärt Klauser von McMakler.

Wer ist für die Rauchmelder zuständig?

Eigentümer beziehungsweise Vermieter sind für die fachgerechte Installation von Rauchmeldern verantwortlich. Aufgepasst: Auch in selbstgenutzten Immobilien unterliegen Eigentümer der gesetzlich geregelten Rauchmelderpflicht. Wer die Wartungspflicht für die Rauchmelder trägt, ist innerhalb der Bundesländer unterschiedlich geregelt. Je nach Landesbauordnung ist entweder der Eigentümer selbst oder in vermieteten Wohnräumen der Mieter für die Wartung der Rauchmelder zuständig. "Wenn der Mieter für die Wartung verantwortlich ist, muss der Vermieter sicherstellen, dass dieser in der Lage ist, die Rauchmelder regelmäßig zu überprüfen und dieser Pflicht auch nachkommt", weiß Immobilienexperte Klauser. Alternativ kann der Vermieter einen Dienstleister mit der fachgerechten und professionellen Wartung beauftragen.

Rauchmelder müssen nicht nur gewartet, sondern auch regelmäßig ausgetauscht werden. Generell haben Rauchmelder eine Lebenserwartung von etwa zehn Jahren. Das bedeutet, nach Ablauf dieser Frist sollten Rauchmelder schnellstmöglich ausgetauscht werden. Die Austauschpflicht unterliegt dabei dem Eigentümer beziehungsweise dem Vermieter.

Weitere aktuelle Ratgeber-Artikel rund um das Thema Immobilien sowie eine kostenlose Immobilienbewertung bietet McMakler auf seiner Website.

Über McMakler

McMakler ( www.mcmakler.de) ist ein in Deutschland, Österreich und Frankreich aktiver Full-Service Immobiliendienstleister. Das Unternehmen beschäftigt mehr als 300 eigene Immobilienmakler an über 20 Standorten, die sich hervorragend mit den regionalen Gegebenheiten auskennen. Sie werden unterstützt durch knapp 300 Mitarbeiter in der Zentrale in Berlin, in der unter anderem die Analyse- und Vermarktungstechnologie von McMakler entwickelt wird. McMakler ist mit über 40 Prozent gestützter Markenbekanntheit das bekannteste Immobilienmaklerunternehmen Deutschlands und der am schnellsten wachsende Hybridmakler Deutschlands. Das Unternehmen zeichnet sich durch hohe Professionalität, umfangreiche Technologie und einen schnellen, sicheren Verkauf aus. Felix Jahn startete den Hybrid-Immobilienmakler als Gründungsinvestor und Executive Chairman und übernahm 2018 zusätzlich die CEO-Funktion.

McMakler GmbH | Am Postbahnhof 17 | 10243 Berlin | Germany

Tel: +49 30 555 744 917 | Mail: franka.schulz@mcmakler.de

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