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Unverändert hohe BAFA-Förderung für Sonnenhäuser jeder Größe

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Unverändert hohe BAFA-Förderung für Sonnenhäuser jeder Größe

Sonnenhaus-Institut klärt Grund für Ablehnungsbescheide für BAFA-Förderung ++ Sonnenhäuser mit weniger als drei Wohneinheiten erhalten nach wie vor die hohe Förderung im Marktanreizprogramm ++ Verbesserte Förderung für weitgehend solar beheizte Gebäude trägt Früchte

Straubing, 9. Oktober 2020. Das Sonnenhaus-Institut e.V. weist darauf hin, dass es auch für Sonnenhäuser mit ein und zwei Wohneinheiten nach wie vor die attraktive Förderung im Marktanreizprogramm (MAP) gibt. In den vergangenen Wochen erreichten den Verband zahlreiche Rückfragen von Mitgliedern aufgrund abgelehnter Förderanträge. Nach Rücksprache mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) freut sich das Sonnenhaus-Institut, mitteilen zu können, dass sich bei den Konditionen, wie sie seit dem 1. Januar 2020 gelten, nichts geändert hat. Auch weitgehend solar beheizte Gebäude mit weniger als drei Wohneinheiten werden weiterhin mit 30 Prozent gefördert. Bedingung ist, dass mindestens 50 Prozent des Wärmebedarfs für die Raumheizung und die Warmwasserbereitung nachweislich solar gedeckt werden.

Wahrung der Einspruchsfrist ist entscheidend

"Wir sind erleichtert, dass es lediglich eine Formulierung im Merkblatt zu den Technischen Mindestanforderungen war, die zu Missverständnissen und den Ablehnungsbescheiden geführt hat", sagt Georg Dasch, 1. Vorsitzender des Sonnenhaus-Institut e.V. Betroffene müssen aber unbedingt dafür Sorge tragen, dass ihre Ansprüche gewahrt bleiben. Alle Antragsteller, die solche Ablehnungsbescheide erhalten haben oder gegebenenfalls noch erhalten, müssen rechtzeitig Widerspruch einlegen. "Die Wahrung der Einspruchsfrist ist entscheidend", betont Dasch.

Laut aktueller MAP-Förderrichtlinie erstattet das BAFA für große Solarthermie-Anlagen auf Sonnenhäusern (in der BAFA-Richtlinie als "Solaraktivhaus" bezeichnet) 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit diesem Fördersatz können die Mehrkosten für die solare Anlagentechnik nach Berechnungen des Sonnenhaus-Instituts bis zu 80, wenn nicht gar 100 Prozent abgedeckt werden. Bauleute haben dadurch weniger Kosten für die Energietechnik, profitieren umgehend und langfristig von minimalen Wärmekosten und tragen mit ihrer Sonnenhaus-Heizung zum Klimaschutz bei.

Antragszahlen deutlich gestiegen

Nach Angaben des BAFA sind in der ersten Jahreshälfte 105 Anträge für Sonnenhaus-Heizungen eingegangen. Das ist eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Insgesamt gibt es rund 2.200 weitgehend solar beheizte Wohnhäuser und gewerblich genutzte Gebäude mit Sonnenhaus-Heizungen im deutschsprachigen Raum. Seit circa vier Jahren nimmt der Anteil an Mehrfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten mit Sonnenhaus-Konzept deutlich zu.

Das Sonnenhaus-Institut vermittelt Fachpartner für die Planung und den Bau von Sonnenhaus-Heizungen und berät bei der Antragstellung für die BAFA-Förderung. Die E-Mail-Adresse lautet:

info@sonnenhaus-institut.de.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung vom 22. Januar 2020 zur verbesserten Förderung:

https://www.sonnenhaus-institut.de/das-sonnenhaus/solarfoerderung-foerderung-solar/vorfahrt-fuer-minimale-bis-null-energiekosten.html

BAFA - Heizen mit erneuerbaren Energien:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/heizen_mit_erneuerbaren_energien_node.html

Sonnenhaus-Institut e.V.

www.sonnenhaus-institut.de

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www.twitter.com/SHInstitut

Für Presse-Rückfragen:

Sonnenhaus Institut e.V.

Geschäftsstelle Deggendorf

Dipl.-Ing. (FH) Christian Kerschl

Nordweg 11

94469 Deggendorf

Tel.: 0991-2909844

info@sonnenhaus-institut.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Sonnenhaus-Institut ist dem Grund für sich häufende Ablehnungsbescheide für BAFA-Förderanträge auf den Grund gegangen. Das Ergebnis: Die Förderung für weitgehend solar beheizte Gebäude im Marktanreizprogramm bleibt unverändert hoch.

Zudem zeigt die zum Jahresanfang verbesserte BAFA-Förderung Wirkung. Die Antragszahlen sind stark gestiegen.

Einzelheiten finden Sie in unserer Pressemitteilung. Wir würden uns freuen, wenn Sie darüber informieren und stehen Ihnen gern für Rückfragen zur Verfügung.

Bitte senden Sie uns bei Veröffentlichung einen Beleg. Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,

Ina Röpcke
PR Sonnenhaus-Institut e.V.
Gollierplatz 2
D-80339 München
Tel. 089 / 500 788 15
Mobil: 0177 / 381 75 20 
presse@sonnenhaus-institut.de
Weiteres Material zum Download

Dokument:  PM Sonnenhaus-Instit~BAFA, 09.10.20.docx