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Emma und Ben sind die beliebtesten Vornamen 2017

Emma und Ben sind die beliebtesten Vornamen 2017
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Berlin (ots)

Das Familienfinanzportal Elterngeld.de hat etwa 25% aller Geburtsmeldungen aus 2017 ausgewertet und daraus eine repräsentative Vornamensstatistik für das aktuelle Jahr erstellt. Emma und Ben sind die beliebtesten deutschen Namen. Ben führte schon in den Vorjahren das Ranking an, Emma bekleidet erstmalig die Spitzenposition.

Die 20 beliebtesten Jungennamen mit Veränderung zum Vorjahr:

   1. Ben
   2. Jonas
   3. Leon (+1)
   4. Paul (-1)
   5. Felix (+5)
   6. Noah (+3)
   7. Luis / Louis (-1)
   8. Finn / Fynn
   9. Elias (-4)
   10. Lukas / Lucas (-3)
   11. Maximilian (+1)
   12. Henry / Henri (+1)
   13. Luca / Luka (-2)
   14. Emil (+2)
   15. Oskar / Oscar
   16. Max (-2)
   17. Anton (+1)
   18. Jakob / Jacob (+1)
   19. Julian (+2)
   20. Liam (-3)

Die 20 beliebtesten Mädchennamen mit Veränderung zum Vorjahr:

   1. Emma (+1)
   2. Sofia / Sophia (-1)
   3. Emilia (+2)
   4. Hannah / Hanna
   5. Mia (-2)
   6. Lina (+1)
   7. Mila (-1)
   8. Marie
   9. Lea / Leah (+2)
   10. Leni (+12)
   11. Clara / Klara (+7)
   12. Luisa / Louisa
   13. Anna (-4)
   14. Lena (-4)
   15. Leonie (-2)
   16. Emily / Emilie (-2)
   17. Amelie (-2)
   18. Johanna (-2)
   19. Sophie / Sofie (-2)
   20. Ella (+8)

Eine vollständige Liste der Top 500 Vornamen aus 2017 gibt es hier: https://www.elterngeld.de/beliebteste-vornamen-2017/

Die kuriosesten Aufsteiger unter den beliebtesten weiblichen Vornamen sind Alya (+211), Sunny (+201), Melis (+233) und Clea (+599). Bei den Jungs sind es Vito (+320), Kenan (+218) und Georgios (+222), die jeweils um mehr als 200 Plätze nach vorn gesprungen sind.

"Ausschlaggebend für die Wahl des Vornamens sind immer noch die Namensbedeutung, aktuell beliebte Stars und Schauspieler mit gleichem Namen und der Klang in Kombination mit dem Nachnamen", so Patrick Konrad, Leiter der Vornamensstudie.

Auch in diesem Jahr gab es wieder einige exotische Namen wie Adonis, Platon, Mex, Tyler Holger, Sissi, Paige-Amber-Rose oder Melody Elke. Solange der Name als Vorname erkennbar ist, eindeutig einem Geschlecht zugeordnet werden kann und das Kindswohl nicht gefährdet, wird er in der Regel auch zugelassen. Mehr als 5 Vornamen dürfen es außerdem nicht sein und es dürfen keine Markennamen sein.

Über die Studie:

Ausgewertet wurden 183.486 Geburtsmeldungen aus Krankenhäusern und Geburtshäusern. Aufgrund der hohen Fallzahl und Stichproben aus allen Postleitzahlbereichen in Deutschland ist diese Statistik als repräsentativ anzusehen. An der Auswertung beteiligt waren 10 Mitarbeiter des Onlineportals Elterngeld.de.

Pressekontakt:

Patrick Konrad
fabulabs GmbH
Pappelallee 78/79
10437 Berlin
Telefon: 030-98315959
Email: patrick@fabulabs.de

Original-Content von: fabulabs GmbH, übermittelt durch news aktuell

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