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Bundesverband Osteopathie e. V. - BVO

[PM] Werden Osteopathie-Behandlungen erstattet?

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Rund 100 Krankenkassen erstatten ganz oder teilweise eine Osteopathie-Behandlung. Doch wie hoch ist der Betrag genau? Und welche Modalitäten müssen gegeben sein?

Eine osteopathische Leistung muss der Patient in der Regel aus eigener Tasche zahlen: Sie ist eine Selbstzahler-Leistung. Viele gesetzliche Krankenkassen werben jedoch damit, dass sie die Kosten für den Besuch beim Osteopathen übernehmen. Doch Achtung: Hier gibt es Unterschiede!

Bekomme ich den gesamten Betrag für meine Osteopathie-Behandlung erstattet?

Die Osteopathie ist keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), sondern eine freiwillige Leistung. In ihrer Satzung legen die Kassen fest, ob und wenn ja, in welcher Höhe und unter welcher Voraussetzung eine solche Behandlung erstattet wird.

Daher lohnt sich ein Blick auf die Homepage Ihrer (gesetzlichen) Krankenkasse.

Der Bundesverband Osteopathie e.V. – BVO (BVO) empfiehlt jedoch darüber hinaus, dass Sie sich direkt mit dem Sachberater Ihrer Krankenkasse vor Behandlungsbeginn in Verbindung setzen und die Modalitäten abklären.

Eine Übersicht, welche GKV die Osteopathie bezuschussen, finden Sie hier: https://bit.ly/KK-Erstattung.

Warum bekomme ich meine Osteopathie-Behandlung nicht erstattet?

Den genauen Grund müssen Sie immer direkt mit Ihrer Krankenkasse klären.

Außerdem ist für Sie wichtig zu wissen, dass viele Krankenkassen nur zuzahlen, wenn der Osteopath die Voraussetzungen zur Aufnahme in einem Berufsverband (wie dem BVO) erfüllt.

Tipp: Sie suchen einen Osteopathen in Ihrer Nähe? Dann schauen Sie auf der Therapeutenliste des BVO vorbei: https://bit.ly/Osteo-Finden.

Vor meiner Osteopathie-Behandlung

Was Sie beim ersten Besuch beim Osteopathen erwartet, hat der BVO in einem Blog-Beitrag zusammengefasst: https://bit.ly/1-Osteo-Behandlung.

Wenn Sie einen ersten Termin vereinbaren, wird Ihr Therapeut Sie darauf hinweisen, dass seine Dienstleistung i.d.R. nicht von den GKV übernommen wird.

Fragen Sie daher bereits vor einem Besuch beim Osteopathen bei Ihrer Krankenkasse nach, ob diese die Behandlung (teilweise) erstattet und welche Modalitäten zutreffen müssen (z.B. Mitglied im Berufsverband, ärztliche Verordnung über „Osteopathie“ etc.).

Osteopathie kann bei vielen Beschwerden helfen, wie auch der 1. Vorsitzende des BVO Georg Schöner im Podcast mit „weil’s hilft“ erklärt [1]. Gut belegt ist die Technik v.a. bei Rückenschmerzen. Das bestätigte 2021 u.a. eine Metaanalyse von Dal Farra et.al. [2] Die BVO-Patientenumfrage aus dem Jahr 2018 ergab zudem, dass die Schmerzen bei akuten sowie chronischen Rückenbeschwerden um über die Hälfte bei den Befragten reduziert werden konnte. [3]

Weitere Informationen für Ihre Leser oder als Themenanregung finden Sie in unserem Blog „Osteopathie Magazin“ ► bit.ly/BVO-Blog.

Bundesverband Osteopathie e.V. – BVO

Markgrafenstr. 39

95680 Bad Alexandersbad

Tel.: 09232-88126-24

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Vereinsregister Hof Nr. VR 200394

Georg Schöner, 1. Vorsitzender

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