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Energiewende als Mitmach-Projekt: Landesregierung berät über neues Bürgerenergie-Gesetz

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Energiewende als Mitmach-Projekt: Landesregierung berät über neues Bürgerenergie-Gesetz

  • Für jedes neue und repowerte Windrad in NRW soll es eine Beteiligungsmöglichkeit für Anliegerkommunen und Anwohnende geben
  • Wahrer Akzeptanzschub für Windprojekte durch aktive Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern
  • Blitzumfrage: 8 von 10 Energiegenossenschaften halten verpflichtende Beteiligung für sinnvoll
  • Zentrale Online-Transparenzplattform schafft Transparenz und ermöglicht die konkrete Beteiligung

Die Regierungsfraktionen in Düsseldorf beraten heute über ein neues, innovatives Gesetz, welches die Energiewende im Land entscheidend voranbringen soll. Das sogenannte Bürgerenergiegesetz schreibt vor, dass künftig jedes neue Windrad im Land eine Beteiligungsmöglichkeit für Anliegerkommunen und Anwohnende haben muss. Das gilt auch für Repowering-Projekte, sprich: wenn ein altes Windrad durch eine moderne, leistungsfähigere Anlage ersetzt wird. Damit erfüllt die Landesregierung ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag. Bei der Beteiligung hat sie bislang vor allem die finanzielle Seite im Blick: Die Regierung erhofft sich, dass die Akzeptanz der Anwohnenden bei nahegelegenen Windkraftprojekten steigt, wenn sie direkt auch daran mitverdienen können. Erst kürzlich wurde im Land der umstrittene 1.000-Meter Abstand gekippt, der viele Windkraft-Projekte im dicht besiedelten Nordrhein-Westfalen verhindert hatte. Nun soll die Akzeptanz nicht durch Verbote, sondern durch Anreize erreicht werden. Teilhabe erhöht Akzeptanz: Für diesen Ansatz hat sich der Genossenschaftsverband seit Jahren eingesetzt.

Energiewende als Mitmach-Projekt

Bei der Sachverständigenanhörung im Landtag äußern sich die Expertinnen und Experten im Wirtschaftsausschuss zum Gesetzesentwurf. Der Genossenschaftsverband tritt dabei als Vertreter der Bürgerenergie auf. Er befürwortet den vorliegenden Entwurf und mahnt die Regierung, diesen nicht zu verwässern. Als besonders positiv hebt er den flexiblen Ansatz hervor: Jede Kommune kann künftig individuell ein für sich passendes Beteiligungsmodell verhandeln. Besonders innovativ ist dabei zudem eine Online-Transparenzplattform: Auf dieser Seite wird man transparent sehen können, für welche Art der Beteiligung sich die Verhandlungspartner entschieden haben. „Die Energiewende wird erst dann zum Mitmach-Projekt, wenn man die Bürgerinnen und Bürger auch aktiv einbindet“, kommentiert Peter Götz, Vorstandsmitglied beim Genossenschaftsverband. „Es macht einen großen Unterschied, ob die Bürgerinnen und Bürger sich für eine befristete Zeit über ein Sparprodukt beteiligen oder ob sie Mitglied einer Genossenschaft werden,“ so Götz weiter. „Über die Genossenschaft profitieren sie nicht nur finanziell über die jährliche Dividende, sondern können auch organisatorisch und aktiv, z.B. in der Generalversammlung teilhaben,“ betont Götz.

Blitz-Umfrage im Verband

In einer vorab vom Genossenschaftsverband durchgeführten Blitz-Umfrage unter Windenergie-Genossenschaften in NRW kam heraus: Die meisten befragten Energiegenossenschaften verfolgen das Gesetzesvorhaben mit Interesse oder haben zumindest davon mitbekommen. 8 von 10 halten es für sinnvoll, bei neuen Windkraftprojekten eine verpflichtende Beteiligung vorzuschreiben. Das Ergebnis deutet an, dass reine Freiwilligkeit bei Beteiligungsmaßnahmen nicht zu mehr Akzeptanz führt. Die Kommunen müssen sich als Verhandlungsführer für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger einsetzen und nachher auch für die gewählten Beteiligungsformate geradestehen. Daher ist den Energiegenossenschaften auch wichtig, dass es über die Digital-Plattform fortan Transparenz über die Art der Beteiligung beim jeweiligen Projekt geben soll. 9 von 10 Befragten bewerteten den Vorschlag für diese innovative Plattform mit gut, sehr gut oder ausgezeichnet. Ergänzend genannt wurde, dass dabei allerdings kein bürokratischer Mehraufwand für die Bürgerenergie-Akteure entstehen dürfe.

Ein Überblick über die Bürgerenergie in NRW

In NRW ist die Bürgerenergie besonders stark: Im Land von Rhein und Ruhr gibt es mehr als 100 Energiegenossenschaften, Tendenz steigend. In keinem Bundesland gründet der Verband mehr neue Genossenschaften. Der Energiesektor ist dabei der Treiber: 60% aller Neugründungen dieses Jahr sind hier angesiedelt. In Genossenschaften kann man einfach Mitglied werden und sich so an der Energiewende direkt vor Ort beteiligen. Sie haben den Vorteil, dass jedes Mitglied eine Stimme hat, unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Anteile. Diese demokratische Organisation und die Tatsache, dass die Genossenschaft die insolvenzsicherste Rechtsform überhaupt ist, macht sie für viele Menschen attraktiv.

Der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e. V. vertritt die Interessen von rund 2.600 Mitgliedsunternehmen in 14 Bundesländern, die zusammen rund acht Millionen Mitglieder haben. Zudem ist er für seine Mitgliedsgenossenschaften Prüfungs- und Beratungsverband sowie Bildungsträger. Als moderner Dienstleister betreut der Verband Unternehmen aus den Bereichen Kreditwirtschaft, Landwirtschaft, Handel, Gewerbe und Dienstleistungen sowie Energie, Versorgung und Immobilien. Der Genossenschaftsverband hat Verwaltungssitze in Neu-Isenburg, Düsseldorf und Hannover. Dazu kommen die Standorte in Baunatal, Berlin, Forsbach, Leipzig, Münster, Rendsburg und Schwerin.

Es gilt unser Datenschutzhinweis: https://www.genossenschaftsverband.de/datenschutz/

Mit freundlichen Grüßen
i. A. Felix Reich 
Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V.
Bereich Kommunikation & Change
Ludwig-Erhard-Allee 20, 40227 Düsseldorf
Telefon: +49211160914625
Mobil: +4915125498442
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