BDL - Bundesverband der Dt. Luftverkehrswirtschaft
Beschluss im Bundeskabinett zur Absenkung der Luftverkehrsteuer
BDL: Wichtiger erster Schritt: Jetzt konsequent nachlegen
Berlin (ots)
Die heute vom Bundeskabinett beschlossene Absenkung der Luftverkehrsteuer ist ein wichtiger und notwendiger Schritt. Sie sendet ein Signal zur Entlastung des Luftverkehrsstandorts Deutschland und zur Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen im europäischen und internationalen Vergleich.
Die Bundesregierung spricht in ihrem Koalitionsvertrag davon, dass es sich um einen ersten Schritt handelt. Entscheidend ist daher, jetzt konsequent nachzulegen, um die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Luftverkehrs sowie die europäische und internationale Anbindung nachhaltig zu sichern. Dazu gehören insbesondere die Dämpfung der Flugsicherungskosten, effizientere Luftsicherheitskontrollen sowie die Umstellung der Einfuhrumsatzsteuer auf ein modernes Verrechnungsmodell für die Frachtstandorte.
Die gesetzliche Umsetzung muss schnell erfolgen, damit die dringend notwendige Entlastung für den Luftverkehrsstandort Deutschland rasch wirksam wird - auch angesichts der sich abzeichnenden Beeinträchtigungen durch den Konflikt in Nahost.
Im derzeitigen Gesetzentwurf fehlt jedoch ein wichtiger Punkt: Bei der Absenkung der Luftverkehrsteuer muss der bewährte ETS-Absenkungsmechanismus wieder eingeführt werden. Dieser ist entscheidend, um eine faire und ausgewogene Gesamtbelastung des Luftverkehrs sicherzustellen.
Ursprünglich war die Luftverkehrsteuer ausdrücklich als Übergangsinstrument konzipiert - bis zur vollständigen Einbindung des Luftverkehrs in den europäischen Emissionshandel. Genau diesem Prinzip folgte der frühere Mechanismus: Steigende Einnahmen aus dem CO2-Zertifikatehandel führten automatisch zu einer Absenkung der Steuer.
Dieses System hatte eine klare Logik: Die Belastung sollte nicht doppelt steigen, sondern zwischen Steuer und Emissionshandel ausgewogen verteilt werden. Der ETS-Absenkungsmechanismus gewährleistet genau das - regelbasiert, transparent und haushaltsneutral. Die aktuelle Regelung hingegen verfehlt dieses Ziel. Sie entfaltet weder eine ausreichende steuernde Wirkung noch führt sie zu einer tatsächlichen Entlastung. Umso wichtiger ist es, zum bewährten System zurückzukehren.
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