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Vor der Solar-Reform: Wer seine Anlage jetzt noch in Betrieb nimmt, sichert sich 20 Jahre Einspeisevergütung und Hunderte Euro

Vor der Solar-Reform: Wer seine Anlage jetzt noch in Betrieb nimmt, sichert sich 20 Jahre Einspeisevergütung und Hunderte Euro

Berlin, 30.07.2026 – Die Solaranlage noch dieses Jahr in Betrieb zu nehmen, kann Verbrauchern allein in den ersten drei Jahren 444 Euro mehr einbringen als eine Inbetriebnahme nach dem 1. Januar 2027. Das zeigen Berechnungen für einen typischen Haushalt mit E-Auto des unabhängigen Geldratgebers Finanztip zur gestern vom Kabinett beschlossenen Solarreform der Bundesregierung. Die Einspeisevergütung über 20 Jahre gibt es nur noch für Anlagen, die dieses Jahr ans Netz gehen. Der Beschluss zur EEG-Reform sieht nun anstatt einer sofortigen Abschaffung der Einspeisevergütung eine Übergangsregelung vor. Nach drei Jahren müssen neue Anlagen aber in die unsichere und kompliziertere Direktvermarktung wechseln.

Werden die Reformen vom Bundestag beschlossen, schrumpft die Einspeisevergütung ab 2027 auf ein Minimum. Wird die PV-Anlage erst Anfang kommenden Jahres in Betrieb genommen, gibt es nur 5,2 ct/kWh für drei Jahre statt wie bisher 7,7 Cent je Kilowattstunde für 20 Jahre. Das wären laut Finanztip-Berechnungen allein für die ersten drei Jahre rund 444 Euro weniger Erlös. „Auch mit der neuen Übergangsregelung gilt: Wer eine PV-Anlage plant, sollte diese nach Möglichkeit noch dieses Jahr in Betrieb nehmen”, sagt Benjamin Weigl, Energieexperte bei Finanztip. „Das sichert 20 Jahre lang feste Einnahmen und schafft Planungssicherheit."

Übergangsregelung ändert nichts am langfristigen Risiko

Der Übergangszeitraum gilt nur für drei Jahre, danach geht es in die Direktvermarktung. Bei der Direktvermarktung wird der eingespeiste Strom nicht mehr zu einem festen Satz vergütet, sondern am Strommarkt verkauft. Die Einnahmen hängen deshalb von den jeweiligen Marktpreisen ab. „Wie hoch die Einnahmen aus eingespeistem Strom künftig ausfallen, lässt sich nicht vorhersagen”, sagt Weigl. Immerhin soll es für vier Jahre Übergangszeit einen Direktvermarktungsbonus von 1,5 ct/kWh für PV-Anlagen auf Hausdächern geben. „Noch ist nicht absehbar, ob die Kosten für die Direktvermarktung in den kommenden Jahren sinken und Hausbesitzer mit einer PV-Anlage damit wenigstens ihre Stromproduktionskosten decken können.”, sagt Weigl.

20 Jahre garantierte Einnahmen mit der Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung erhalten Betreiber von Photovoltaik-Anlagen (PV), wenn sie überschüssigen Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Für Anlagen mit bis zu zehn Kilowatt-Peak (kWp) liegt die Vergütung ab 1. August bei Teileinspeisung bei bis zu 7,7 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) – und wird 20 Jahre garantiert. Von einer Teileinspeisung spricht man, wenn der Solarstrom zum Teil selbst verbraucht wird. Für einen typischen Haushalt mit einem E-Auto, der eine PV-Anlage mit 10-Kilowatt-Peak (kWp) Solarleistung und neun Kilowattstunden (kWh) Batteriespeicher errichtet, entspricht das laut Finanztip-Berechnungen rund 456 Euro Einnahmen pro Jahr beziehungsweise mehr als 9.100 Euro über den gesamten Förderzeitraum.

So hat Finanztip gerechnet

Finanztip geht in seiner Modellrechnung von einem Musterhaushalt mit folgenden Spezifikationen aus: jährlicher Strombedarf von 6.000 kWh (3.500 kWh Haushalt, 2.500 kWh E-Auto mit ca. 12.500 km Fahrleistung), 10-kWp-Anlage und 9-kWh-Speicher. Nach dem Solarisator-Rechner der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin erreicht der Haushalt einen Autarkiegrad, also einen Anteil der Selbstversorgung mit Strom, von rund 63 Prozent. Bei einer jährlichen Stromerzeugung von 10.000 kWh entspricht das laut Finanztip-Berechnungen einem Eigenverbrauch von 3.780 kWh Solarstrom. Nach Berücksichtigung von Wirkungsgradverlusten des Batteriespeichers ergibt sich eine jährliche Einspeisemenge von rund 5.920 kWh. Effekte der Leistungsdegradation der Solarmodule über die Zeit und eine mögliche Verlängerung des Vergütungszeitraums durch das Solarspitzengesetz wurden aus Vereinfachungsgründen nicht berücksichtigt.

Die geplante dreijährige Übergangsvergütung von 5,2 ct/kWh ergibt sich aus dem Kabinettsbeschluss vom 29. Juli 2026.

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