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Nebenkosten in der Steuererklärung: Im Schnitt 100 Euro Ersparnis pro Wohnung

Pressemitteilung

Nebenkosten in der Steuererklärung: Im Schnitt 100 Euro Ersparnis pro Wohnung

Berlin, 28.07.2026 – Die Deutschen lassen 1,5 Milliarden Euro Steuererstattung ungenutzt, weil sie ihre Nebenkosten nicht in die Steuererklärung eintragen. Ausgaben für Hausmeister, Treppenreinigung, Gartenpflege oder Winterdienst können von der Steuerschuld abgezogen werden. Im Durchschnitt sind rund 100 Euro Steuererstattung pro Wohnung möglich. Darauf weist der unabhängige Geldratgeber Finanztip vor Fristende für die Einkommensteuererklärung am 31. Juli hin.

„Viele Mieter und Wohnungseigentümer wissen nicht, dass sie einen Teil ihrer Nebenkosten in der Steuererklärung geltend machen können”, sagt Jörg Leine, Steuerexperte bei Finanztip. „Dabei stehen die benötigten Beträge häufig direkt auf der Nebenkostenabrechnung oder einer zusätzlichen Seite.” Ähnlich ist es bei der Hausgeldabrechnung für eine Eigentumswohnung. Von den sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen lassen sich 20 Prozent direkt von der Steuerschuld abziehen. Maximal sind so pro Jahr bis zu 4.000 Euro Steuererstattung möglich.

Bis zu 1,5 Milliarden ungenutzt

Finanztip hat die Ersparnis für Deutschland hochgerechnet: Rund 1,5 Milliarden lassen die deutschen Steuerzahler liegen. Denn es gibt laut Statistischem Bundesamt fast 24 Millionen Miet- und Eigentumswohnungen. Würden diese Haushalte jeweils 100 Euro als Abzug von der Steuerschuld geltend machen, ergäbe sich eine Entlastung von insgesamt rund 2,4 Milliarden Euro. Tatsächlich belaufen sich die staatlichen Ausgaben für die Steuererstattung für haushaltsnahe Dienstleistungen laut Bundesfinanzministerium aber nur auf rund 900 Millionen Euro im Jahr.

In ihrer Modellrechnung gehen die Finanztip-Experten konservativ von einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 70 Quadratmetern aus. Laut dem aktuellem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds entfallen rund 60 Cent pro Quadratmeter im Monat auf haushaltsnahe Dienstleistungen. Damit ergeben sich Kosten von rund 500 Euro pro Wohnung und Jahr. 20 Prozent davon lassen sich von der Steuer abziehen, also rund 100 Euro. Wichtig: Es ist eine Hochrechnung – die tatsächliche Ersparnis hängt von den ausgewiesenen Kosten ab. Und natürlich kann derjenige seine Steuerschuld nur verringern, der Steuern zahlen muss.

Wo der richtige Betrag steht

„Mieter und Eigentümer dürfen nicht einfach die gesamten Nebenkosten in ihrer Steuererklärung angeben”, sagt Leine. „Entscheidend sind die Posten für steuerlich begünstigte Dienstleistungen. Grundsteuer und Versicherungen zählen zum Beispiel nicht dazu.”

Viele Hausverwaltungen weisen die steuerlich relevanten Kosten in der Nebenkosten- oder Hausgeldabrechnung bereits separat aus – häufig mit dem Hinweis „§ 35a EStG“. Dann lässt sich der Betrag direkt in die Steuererklärung übernehmen. Fehlt eine solche Bescheinigung, können Mieter und Eigentümer die begünstigten Arbeitskosten anhand der einzelnen Positionen selbst ermitteln. Nach der Finanztip-Modellrechnung sind so im Schnitt rund 100 Euro Steuererstattung pro Wohnung möglich.

Zusätzlich sollten Steuerpflichtige auf Handwerkerleistungen achten. In der Abrechnung können beispielsweise Arbeitskosten für die Heizungswartung oder den Schornsteinfeger enthalten sein. Dann werden es noch ein paar mehr Euro Steuerersparnis.

Abgabefrist endet am 31. Juli – freiwillige Abgabe lohnt sich oft

Die Frist für die Steuererklärung für das Steuerjahr 2025 endet am 31. Juli 2026. Allerdings nur für diejenigen, die zur Abgabe verpflichtet sind. Nach jüngsten Daten des Statistischen Bundesamts haben zuletzt 15,2 Millionen Steuerpflichtige eine Einkommensteuererklärung abgegeben – davon erhielten 13,2 Millionen eine Steuererstattung. Diese lag bei durchschnittlich 1.240 Euro. Die jüngsten Daten beziehen sich auf das Steuerjahr 2022.

Finanztip testet jährlich Steuer-Apps, Online-Steuererklärungen und klassische Steuersoftwares und empfiehlt in diesem Jahr vor allem Wiso Steuer und Check24 Steuer. Den gesamten Steuerhelfer-Vergleich gibt es online.

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