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BGH-Urteil stärkt Internetnutzer: Frühere Kündigung spart teure Endmonate

Pressemitteilung

BGH-Urteil stärkt Internetnutzer: Frühere Kündigung spart teure Endmonate

Berlin, 16.03.2026 – Die Mindestvertragslaufzeit von Glasfaserverträgen beginnt bereits mit dem Vertragsschluss und nicht erst mit der Freischaltung des Anschlusses. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Jetzt hat Finanztip herausgefunden: Dieses Prinzip gilt für alle Telekommunikationsdienste und auch beim Anbieterwechsel. Das Urteil gilt also ebenfalls für Kabel und DSL. Das haben Bundesnetzagentur und Verbraucherzentrale auf Nachfrage des Geldratgebers bestätigt. Viele Verbraucher können ihre Internetverträge deshalb früher kündigen als gedacht – und so die teure Endmonate vermeiden, in denen Vertragsboni oft nicht mehr gelten. Pro Monat früherem Anbieterwechsel lassen sich so im Schnitt 24 Euro sparen.

Der BGH entschied im Januar über eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen den Glasfaseranbieter Deutsche GigaNetz. Danach beginnt die maximale Vertragsbindung von 24 Monaten bereits mit der Vertragsunterzeichnung. Das ist besonders relevant, wenn Kunden einen neuen Vertrag lange vor der tatsächlichen Freischaltung ihres Anschlusses abschließen.

Ein Urteil mit Signalwirkung: Die Entscheidung gelte „nicht nur für Glasfaserdienste, sondern für alle Telekommunikationsdienste“, teilte die Bundesnetzagentur Finanztip mit. Auch die Verbraucherzentrale NRW geht davon aus, dass ein Vertrag grundsätzlich bereits mit dem Vertragsschluss beginnt – selbst wenn er erst nach Ende eines laufenden Vertrags genutzt werden soll.

„Viele Verbraucher denken, die Mindestlaufzeit beginnt erst mit der Freischaltung des Anschlusses. Tatsächlich beginnt sie meist schon mit dem Vertragsabschluss“, sagt Manuel Vonau, Telekommunikations-Experte bei Finanztip. „Wer einen neuen Vertrag Monate vor der Umschaltung unterschreibt, kann deshalb oft auch früher kündigen.“

Früher kündigen und teure Endmonate vermeiden

Viele Internetverträge starten mit günstigen Einstiegspreisen, später steigt die Grundgebühr dann deutlich. Wer früher wechseln kann, vermeidet diese teuren letzten Vertragsmonate. Eine Auswertung von Finanztip zu den 25 besten Internetangebote auf Vergleichsportalen zeigt: Pro Monat früherem Anbieterwechsel lassen sich im Schnitt rund 24 Euro sparen. Wer beispielsweise drei Monate früher kündigen kann, spart dann etwa 72 Euro.

Verbraucher sollten ihre Vertragsunterlagen prüfen. „Entscheidend ist ein Vergleich der Angaben zu Vertragsbeginn, Ende der Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist. Anbieter müssen diese transparent ausweisen“, so Vonau. Geht ein Anbieter dennoch von einem späteren Start der Mindestlaufzeit aus, können Kunden eine Korrektur des Kündigungstermins verlangen. Finanztip stellt dafür online einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung.

Telekom will Urteil nicht auf neue Verträge anwenden

Die Deutsche Telekom teilte Finanztip auf Anfrage mit, dass das Urteil für bestehende Verträge gelte. Für neu abgeschlossene Verträge ab dem 4. Februar 2026 will der Konzern jedoch eine andere Regel anwenden: Die Mindestvertragslaufzeit soll erst mit der Bereitstellung des Anschlusses beginnen. Gleichzeitig können Kundinnen und Kunden den Vertrag bis zur Bereitstellung jederzeit ohne Kündigungsfrist beenden.

Zeit bis zur Anschlussschaltung nutzen

„Für Neukunden kann genau diese Zeitspanne zwischen Vertragsabschluss und Freischaltung zum Vorteil werden“, sagt Vonau. In dieser Phase können sie den Vertrag noch ohne Frist kündigen und zu einem günstigeren Angebot wechseln.

Weitere Informationen

  • Quellen:
    • Bundesgerichtshof, 8. Januar 2026, Az. III ZR 8/25
    • Statement der Bundesnetzagentur an Finanztip
    • Statement der Verbraucherzentrale NRW an Finanztip
    • Statement der Deutschen Telekom an Finanztip
  • Zum Finanztip Musterschreiben
  • So hat Finanztip gerechnet: Finanztip hat die 25 besten Internet-Angebote auf einem Online-Vergleichsportal analysiert. Zur Berechnung der Ersparnis hat Finanztip jeweils die Mittelwerte der Grundgebühren der ersten drei Monate und der letzten drei Monate der Internetverträge betrachtet. Die durchschnittliche Ersparnis pro früheren Wechselmonat ergibt sich aus der Differenz dieser beiden Werte.

Über Finanztip

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Pressekontakt:
Finanztip Verbraucherinformation GmbH - ein Unternehmen der Finanztip Stiftung
Hasenheide 54
10967 Berlin
Telefon: 030 / 220 56 09 - 80
http://www.finanztip.de/presse/

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Sitz der Gesellschaft: Berlin | Amtsgericht: Charlottenburg | HRB 162233 B
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