Europäischer Rechnungshof - European Court of Auditors
EU soll sich stärker für Verbesserung der nuklearen Sicherheit weltweit einsetzen
Pressemitteilung
Luxemburg, 4. März 2026
EU soll sich stärker für Verbesserung der nuklearen Sicherheit weltweit einsetzen
- Die EU setzt sich seit Jahrzehnten weltweit für die nukleare Sicherheit ein.
- Der EU-Kommission fehlt ein umfassender und aktueller strategischer Ansatz.
- Die Prüfer weisen auf mangelhafte Überwachung des Ukraine-Darlehens hin.
Bei der Unterstützung von Nicht-EU-Ländern im Hinblick auf die Verbesserung ihrer nuklearen Sicherheit sollte die EU-Kommission strategischer vorgehen. Dies geht aus einem neuen Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor. Trotz einiger bedeutender Errungenschaften verfolge die EU-Kommission keinen umfassenden strategischen Ansatz, der auf dem neuesten Stand wäre. Folglich sei nicht ganz klar, welche Ziele die EU eigentlich erreichen wolle, und auch die Koordinierung der finanziellen Unterstützung leide darunter. Die Prüfer kritisieren zudem, dass es bei der Verwendung der EU-Gelder an einer soliden Schwerpunktsetzung und Überwachung mangele.
Angesichts der verheerenden Atomunfälle von Tschernobyl 1986 und Fukushima 2011 und in Anbetracht des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine seit 2022 hat die Sorge um die nukleare Sicherheit weltweit zugenommen. Die stetig steigende Energienachfrage wird gleichwohl zunehmend auch durch Atomenergie gedeckt. In der Vergangenheit hat sich die EU aktiv für eine internationale Zusammenarbeit bei der nuklearen Sicherheit eingesetzt. Beispielsweise hat sie dabei geholfen, komplexe, neuartige Lösungen umzusetzen, wie etwa den Bau einer Schutzhülle, die den zerstörten vierten Reaktorblock in Tschernobyl umschließt, auch wenn dieser "Sarkophag" zuletzt infolge des russischen Angriffskriegs beschädigt wurde. Seit 2014 hat die EU rund 600 Millionen Euro an Finanzhilfen für Partnerländer bereitgestellt, mit denen Schulungen, Ausrüstung, Infrastruktur, Vermittlung von Fachwissen und Sanierungsarbeiten finanziert wurden. Zudem wurde der Ukraine ein Darlehen in Höhe von 300 Millionen Euro gewährt, um die Betriebssicherheit von Kernkraftwerken zu erhöhen.
"Bei der nuklearen Sicherheit gilt ganz klar die Devise: Vorsicht ist besser als Nachsicht", so Marek Opioła, der als Mitglied des Europäischen Rechnungshofs für die Prüfung zuständig war. "Die EU ist nach wie vor ein wichtiger globaler Akteur bei der Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit. Sie sollte jedoch eine umfassende und aktuelle Strategie entwickeln, die als Richtschnur für die Zusammenarbeit dienen und zu einer besseren Auswahl und Überwachung der von der EU finanzierten Maßnahmen beitragen kann."
In einem Bereich, der sich im Laufe der Zeit erheblich weiterentwickelt habe und in dem viele Akteure mit ähnlichen Zielen tätig seien, sei eine solche Strategie besonders wichtig. Erstens könnten so die Bereiche ermittelt werden, in denen EU-Hilfe den größten Mehrwert erzielen könne, wobei etwaige Initiativen anderer Interessengruppen berücksichtigt werden sollten. Darüber hinaus könnte eine Strategie klar festlegen, welche Ziele die EU-Kommission anstrebe, welche finanzielle Unterstützung geplant sei und welche Beteiligten einbezogen werden sollten. Derzeit gebe es keinen strategischen Leitfaden, der alle Möglichkeiten abdecke, die der EU-Kommission zur Verfügung stünden, einschließlich Finanzhilfen und Darlehen.
Zweitens solle die Kommission das Verfahren für die Auswahl von EU-finanzierten Maßnahmen verbessern. Diese hätten zwar dem Bedarf entsprochen, jedoch seien Vorschläge aus Nicht-EU-Ländern nicht transparent genug ausgewählt worden – so sei keine Bewertung vorgenommen und auch keine Rangfolge erstellt worden. Angesichts dieser Umstände lasse sich nur schwer sicherstellen, dass die EU-Gelder dort eingesetzt wurden, wo sie den größten Mehrwert erbringen konnten. Beispielsweise gebe es Belege dafür, dass einige Maßnahmen in Zentralasien und Iran zwar auf bestimmte Risiken für die nukleare Sicherheit abzielten, jedoch in erster Linie durch allgemeinere geopolitische Erwägungen motiviert gewesen seien.
Drittens komme es bei von der EU geförderten Projekten häufig zu Verzögerungen und mitunter zu Kostenüberschreitungen. Dies sei insbesondere bei großen Bau- und Sanierungsarbeiten der Fall. Zwar könnten höhere Kosten zum Teil durch die Komplexität der Vorhaben bedingt sein, jedoch spielten anhaltende Finanzierungslücken und fehlende Leistungsanreize ebenfalls eine Rolle. Auch sei die Nachhaltigkeit einiger Projekte nach wie vor unsicher.
Schließlich hätte die EU-Kommission nach Ansicht der Prüfer die Durchführung der geförderten Projekte in vielerlei Hinsicht besser überwachen können. Ein Beispiel hierfür sei ein Darlehen über 300 Millionen Euro zur Finanzierung eines groß angelegten Programms, das von einem Kernkraftwerksbetreiber in der Ukraine durchgeführt worden sei. Die EU-Kommission habe sich bei der Überwachung auf Dritte verlassen und das Darlehen ausgezahlt, ohne die Gewissheit zu haben, dass die Mittel ausschließlich zur Finanzierung programmbezogener Ausgaben verwendet würden, die dem Darlehensnehmer tatsächlich entstanden und von ihm bezahlt worden seien.
Hintergrundinformationen
Nukleare Sicherheit umfasst die Sicherheit kerntechnischer Anlagen, radioaktiver Abfälle und des Transports von radioaktivem Material. Im Juli 2025 waren in 31 Ländern weltweit insgesamt 416 Kernreaktoren in Betrieb, von denen rund 40 % älter als 40 Jahre waren. Da Nukleartechnik weit verbreitet ist und die bei Störungen und Unfällen freigesetzte Strahlung weitreichende Folgen haben kann, müssen unbedingt wirksame Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden.
Die Politik der EU im Bereich der nuklearen Sicherheit, einschließlich der internationalen Zusammenarbeit, beruht auf dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom-Vertrag). Der Europäischen Atomgemeinschaft, die sich ihre Exekutivorgane mit der EU teilt, gehören alle Mitgliedstaaten der EU an. Die meisten Maßnahmen auf der Grundlage des Euratom-Vertrags werden aus dem EU-Haushalt finanziert.
Mit EU-Finanzhilfen aus dem Instrument für Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit und Euratom-Darlehen wurde ein breites Spektrum von Tätigkeiten unterstützt, von der Aus- und Weiterbildung über die Bereitstellung von Fachwissen, sicherheitsrelevanter Ausrüstung und Infrastruktur bis hin zu Sanierungsarbeiten. Die Prüfer untersuchten die Gestaltung des EU-Rahmens für die internationale Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit, die Zuweisung der finanziellen Unterstützung der EU zwischen 2014 und 2024, die Überwachung der finanzierten Maßnahmen sowie die Ergebnisse von EU-finanzierten Maßnahmen zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit in Armenien, Iran, Kirgisistan, Tadschikistan, der Ukraine und Usbekistan.
Der Sonderbericht 08/2026 "Internationale Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit: Die Kommission ist nach wie vor ein wichtiger globaler Akteur, es mangelt jedoch an einer umfassenden Strategie und solider Überwachung" sowie ein Kurztext mit den wichtigsten Fakten und Feststellungen stehen auf der Website des Europäischen Rechnungshofs zur Verfügung.
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