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EU-Mittel für die nukleare Sicherheit in Nicht-EU-Ländern – funktioniert das?

Hinweis für die Medien

für den 4. März 2026

EU-Mittel für die nukleare Sicherheit in Nicht-EU-Ländern – funktioniert das?

  • Veröffentlichung am Mittwoch, 4. März 2026, um 17.00 Uhr (MEZ)
  • Interviews und Statements auf Anfrage

Am Mittwoch, dem 4. März 2026, veröffentlicht der Europäische Rechnungshof einen Sonderbericht über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit. In dem Bericht werden der EU-Rahmen, die Zuweisung und Überwachung der EU-Gelder sowie die Ergebnisse untersucht, die mit den EU-finanzierten Maßnahmen zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit in der Ukraine, in Iran, Armenien, Kirgisistan, Tadschikistan und Usbekistan erzielt wurden.

Hintergrund

Der Unfall von Tschernobyl im Jahr 1986 und der Zusammenbruch der Sowjetunion im Jahr 1991 gaben Anlass zu großer Besorgnis über die Sicherheit der kerntechnischen Anlagen in den neuen unabhängigen Staaten. Spätere Entwicklungen und Ereignisse wie der Unfall in Fukushima (2011) und der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine (seit 2022) haben weitere Risiken vor Augen geführt. Die Energienachfrage steigt jedoch weltweit weiter an, und der Anteil der Kerntechnologien an der Energieversorgung nimmt zu. Da diese Technologien weit verbreitet sind und die Strahlung im Falle einer Fehlfunktion weitreichende Folgen hat, ist Sicherheit hier entscheidend.

In der Vergangenheit hat sich die EU aktiv für internationale Zusammenarbeit bei der nuklearen Sicherheit eingesetzt. Mit Finanzhilfen aus dem Instrument für Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit und Euratom-Darlehen wurde ein breites Spektrum von Tätigkeiten unterstützt, von der Aus- und Weiterbildung über die Bereitstellung von Fachwissen, sicherheitsrelevanter Ausrüstung und Infrastruktur bis hin zu Sanierungsarbeiten. In den langfristigen EU-Haushalten für 2014–2020 und 2021–2027 wurden Finanzhilfen in Höhe von jeweils rund 300 Millionen Euro für diese Zusammenarbeit bereitgestellt. Außerdem wurde zwischen 2017 und 2021 ein Darlehen in Höhe von 300 Millionen Euro an die Ukraine ausgezahlt.

Für die Presse

  • Der Bericht und die Pressemitteilung werden am Mittwoch, dem 4. März 2026, um 17.00 Uhr (MEZ) auf der Website des Europäischen Rechnungshofs (eca.europa.eu) veröffentlicht.
  • Das für den Bericht zuständige Mitglied des Rechnungshofs ist Marek Opioła.
  • Interviews sind (je nach verfügbaren Terminen) möglich.
  • Für Statements und Medienanfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Rechnungshofs unter press@eca.europa.eu.

Pressekontakt

Pressestelle des Europäischen Rechnungshofs: press@eca.europa.eu

Damijan Fišer: damijan.fiser@eca.europa.eu – Mobil: (+352) 621 551 224

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