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FREIE WÄHLER: Freiwilligkeit bei der Organspende beibehalten

FREIE WÄHLER: Freiwilligkeit bei der Organspende beibehalten
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Der Bundesrat hat heute einen neuen Anlauf zur Reform der Organspende in Deutschland unternommen. Die Länderkammer unterstützte den Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen zur Einführung der Widerspruchslösung. Demnach würde künftig jeder Mensch als Organspender gelten, sofern er zu Lebzeiten nicht widersprochen hat.

Aktuell warten rund 8.500 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan. Die Bereitschaft zu spenden ist oft vorhanden, aber aufgrund unzureichender Aufklärung fehlt es an der Umsetzung in Form eines Spendenausweises.

Sylvia Rolke, stellvertretende Bundesvorsitzende FREIE WÄHLER und Landesvorsitzende FREIE WÄHLER Baden-Württemberg, lehnt die heute beschlossene Gesetzesinitiative ab: „Die heute vom Bundesrat angestoßene Widerspruchslösung ist ethisch betrachtet nicht zu Ende gedacht und darf auf diesem Wege auf keinen Fall kommen. Das angestrebte Ziel, die Zahl der Spenden in Deutschland zu erhöhen, kann aus unserer Sicht nur durch eine informierte Entscheidung erreicht werden. Aus praktischen, ethischen und rechtlichen Gründen setzen wir FREIE WÄHLER deshalb auf eine sogenannte Erklärpflicht. Diese soll dazu führen, dass alle Bürger aktiv für oder gegen eine Organ- oder Gewebespende entscheiden können. Ziel ist es, alle Menschen bei einer einheitlichen Gelegenheit – beispielsweise bei der Ausstellung eines Personalausweises oder eines anderen behördlichen Dokuments – zur Abgabe einer Erklärung zu verpflichten. Eine fundierte Information durch den Hausarzt oder einen anderen behandelnden Arzt ist hierfür die notwendige sachliche Grundlage. Die Erklärung soll in einem zentralen Organspenderegister erfasst werden. Dies soll vor allem Angehörige in dieser emotionalen Ausnahmesituation entlasten.

Die FREIE WÄHLER sind der Ansicht, dass die nach wie vor geringe Zahl erfolgter Organspenden vor allem strukturelle Ursachen hat. Insbesondere die mangelhafte Meldebereitschaft vieler Krankenhäuser führe dazu, dass Deutschland im internationalen Vergleich nur im unteren Drittel liege. So habe es im Jahr 2023 noch immer nur 3.421 organspendebezogene Kontakte mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation gegeben. Vor allem Krankenhäuser ohne Neurochirurgie hinkten bei der Meldung hinterher.

„Vor dem Hintergrund dieser strukturellen Defizite stellt die Widerspruchslösung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Selbstbestimmung der Person über ihren eigenen Körper dar. Wir setzen deshalb weiterhin auf die Freiwilligkeit der Spende und stellen uns gegen die Abkehr vom medizinethischen Prinzip des Informed Consent, das für den Schutz der Patientenautonomie fundamental ist“, so Rolke weiter.

Eike Jan Brandau
Beauftragter für Presse und Öffentlichkeitsarbeit

FREIE WÄHLER - Bundesvereinigung
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