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ZIA: Vorschlag der EU-Kommission ermöglicht gezielte Dekarbonisierung des Gebäudebestands

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ZIA: Vorschlag der EU-Kommission ermöglicht gezielte Dekarbonisierung des Gebäudebestands

Berlin, 21.11.2025 – Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) begrüßt den jüngst vorgestellten Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR). Die Reform ist ein wichtiger Schritt, um Investitionen gezielt für die Dekarbonisierung des Immobilienbestands zu mobilisieren und könnte so ein maßgeblicher Hebel für die Klimaziele im Gebäudesektor werden.

Vorgesehen ist eine grundlegende Neustrukturierung des Nachhaltigkeitsreportings für Investmentfonds: Anstelle der bisherigen Offenlegungspflichten nach Art. 8 und 9 sollen künftig drei eindeutige ESG-Produktkategorien mit klaren Mindestkriterien gelten. Das macht die Nachhaltigkeitsziele von Fonds für Anleger deutlich nachvollziehbarer.

Besonders spannend ist die Einführung einer eigenen Transformationskategorie, die einen entscheidenden Beitrag zur Dekarbonisierung des energieineffizienten Immobilienbestands leisten könnte: Sie ermöglicht es, gezielt Kapitalströme in Immobilienfonds zu lenken, die sich auf die Sanierung von Bestandsgebäuden konzentrieren. „Gerade diese neue Transformationskategorie ist ein echter Hebel für unsere Branche“, sagt Iris Schöberl, Präsidentin des ZIA. „Sie eröffnet die Chance, das Kapital dorthin zu lenken, wo sie den größten Klimanutzen bringen: in die Sanierung des bestehenden Gebäudebestands.“

Schöberl begrüßt zudem die geplante Vereinfachung der Berichtspflichten: „Besonders die Abschaffung des komplexen Berichts über die „Principle Adverse Impacts“ (PAIs) auf Unternehmensebene sowie die deutliche Vereinfachung der produktbezogenen Informationspflichten sind begrüßenswert - das bedeutet weniger Bürokratie und weniger Aufwand. Wichtig bleibt, dass ausreichend Übergangsfristen geschaffen werden, damit die Umstellung reibungslos gelingt.“

Mit ihrem Vorschlag hat die Kommission einen wichtigen Schritt nach vorne gemacht. Jetzt kommt es darauf an, dass er im Gesetzgebungsverfahren konsequent weiterverfolgt wird – und zwar so, dass Klimaziele und Wettbewerbsfähigkeit im Einklang bleiben. Entscheidend wird sein, dass die Reform nicht nur für rechtliche Klarheit sorgt, sondern auch praktikable Lösungen für die Immobilienbranche bietet.

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Der ZIA
Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) ist der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. Er spricht durch seine Mitglieder, darunter mehr als 30 Verbände, für rund 37.000 Unternehmen der Branche entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Der ZIA gibt der Immobilienwirtschaft in ihrer ganzen Vielfalt eine umfassende und einheitliche Interessenvertretung, die ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entspricht. Als Unternehmer- und Verbändeverband verleiht er der gesamten Immobilienwirtschaft eine Stimme auf nationaler und europäischer Ebene mit Präsenz in Brüssel, Wien und Zürich – sowie im Bundesverband der deutschen Industrie (BDI). Präsidentin des Verbandes ist Iris Schöberl.
Kontakt:
ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
Sandra Kühberger
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel.: 030 / 20 21 585 – 17
E-Mail:  sandra.kuehberger@zia-deutschland.de 
Internet:  www.zia-deutschland.de
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Dokument:  251121_PM Vorschlag ~ebäudebestands.docx
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