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Bundesförderung effiziente Gebäude: Bei Heizungsförderung muss mehr für Vermieter gemacht werden

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Bundesförderung effiziente Gebäude: Bei Heizungsförderung muss mehr für Vermieter gemacht werden

Berlin, 30.8.2023 – Mit der Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes ist auch eine Novelle der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erforderlich. Zur heutigen mündlichen Verbändeanhörung im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erklärt Rolf Buch, Vorstandsmitglied des ZIA: „Gebäudeeigentümer und Investoren benötigen Planungssicherheit und Stabilität bei der Förderung von Sanierungsmaßnahmen. Auch Vermieter sollten von einem vorzeitigen und schnellen Austausch ihrer alten Heizung profitieren, damit sie ihre Mieterinnen und Mieter dadurch entlasten können.“

Der Zentrale Immobilien Ausschuss, ZIA, begrüßt die geplante Einführung einer Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten für neue Heizungen, bei der sowohl private Hauseigentümer wie auch Vermieter antragsberechtigt sein sollen.

Gleichzeitig müsse jedoch bei der Förderung noch deutlich mehr für Vermieter gemacht werden, denn diese sicherten über Wohnraum, Handel, Gastronomie und Pflege zentrale Bereiche des Gesellschaftslebens und bräuchten mehr finanzielle Unterstützung, um durch die Pflichten des Gebäudeenergiegesetzes nicht überfordert zu werden. Konkret bezieht sich die Kritik des ZIA auf den Klima-Geschwindigkeitsbonus: Nach bisherigen Planungen soll der sogenannte „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ in Form einer zusätzlichen Förderung in Höhe von 20 Prozent nur für Selbstnutzer von Immobilien gelten und würde damit Vermieter pauschal ausschließen. „Damit würden aber jegliche zusätzlichen Anreize für die Wohnungswirtschaft fehlen, den Austausch ihrer großen fossil betriebenen Heizungen schnell voranzutreiben und damit Mieterinnen und Mieter zu entlasten“, moniert Buch. Daher sollten für den Geschwindigkeitsbonus auch Vermieter antragsberechtigt sein. Ebenso fehlt es an Anreizen für Gewerbevermieter.

Dauerhafte Finanzierung ist eine Pflicht der Regierung

Die dauerhafte angemessene Mittelausstattung der Förderrichtlinie für den Heizungstausch ist von großer Bedeutung. „Kurzfristige Förderstopps und Fahren auf Sicht wie in der Vergangenheit sind unbedingt zu vermeiden. Sie bewirken für den Klimaschutz nur das Gegenteil: Das gar nichts gemacht wird. Aber Klimaschutz muss bezahlbar sein und darf nicht zu sozialen Spannungen führen“, betont Buch. Der ZIA hält eine Ausstattung von mindestens 20 Milliarden Euro pro Jahr für angemessen, um die enorme Aufgabe der energetischen Gebäudesanierung und des Klimaschutzes stemmen zu können.

Der ZIA
Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) ist der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. Er spricht durch seine Mitglieder, darunter 33 Verbände, für rund 37.000 Unternehmen der Branche entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Der ZIA gibt der Immobilienwirtschaft in ihrer ganzen Vielfalt eine umfassende und einheitliche Interessenvertretung, die ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entspricht. Als Unternehmer- und Verbändeverband verleiht er der gesamten Immobilienwirtschaft eine Stimme auf nationaler und europäischer Ebene – und im Bundesverband der deutschen Industrie (BDI). Präsident des Verbandes ist Dr. Andreas Mattner.
Kontakt:
ZIA-Pressestelle
Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel.: +4930202158523
E-Mail:  presse@zia-deutschland.de
Internet:  www.zia-deutschland.de
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Dokument:  230830_PM _ZIA zur A~ BMWK Verbände.docx
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