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Zentraler Immobilien Ausschuss findet mit Ruf nach Verlängerung der Abgabefrist für die Grundsteuererklärung Gehör

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Zentraler Immobilien Ausschuss findet mit Ruf nach Verlängerung der Abgabefrist für die Grundsteuererklärung Gehör

Berlin, 13.10.2022 – Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA), Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, begrüßt die heutige Entscheidung der Finanzministerkonferenz, die Frist für das Abgeben der Grundsteuererklärung bis 31. Januar 2023 zu verlängern. Der ZIA hat seit langem immer wieder auf praktische Probleme beim Abgeben der Erklärung aufmerksam gemacht und ist erleichtert, dass seine Forderung nun umgesetzt wird.

Zeitdruck für Steuerpflichtige ungerechtfertigt

„Der Gesetzgeber konnte sich ausreichend Zeit lassen, die Grundsteuer neu zu regeln und hat mit dem Bundesmodell auch noch ein relativ komplexes Berechnungsverfahren vorgegeben. Da ist es nicht nachvollziehbar, warum die Steuerpflichtigen mit einer derart kurzen Erklärungsfrist unter Druck gesetzt wurden. Die Versäumnisse des Gesetzgebers und der Finanzverwaltung dürfen am Ende nicht auf den Schultern der Bürger lasten“, sagt Dr. Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des ZIA-Steuerausschusses. Die Kommunen benötigten zwar bis zur Erhebung der Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts ab 1. Januar 2025 noch Zeit für die Festlegung der Hebesätze, eine solch lange Zeitpanne wie sie ohne Fristverlängerung für die Steuerpflichtigen entstanden sei, wäre aber „sicherlich nicht erforderlich gewesen“.

ZIA fordert Digitalisierungsschub seitens der Finanzverwaltung

Mit der Fristverlängerung ist das Thema Grundsteuer für den ZIA noch nicht vom Tisch. Volckens sieht beim Thema Digitalisierung eine auffällige Diskrepanz: „Der Gesetzgeber hat im Bewertungsgesetz geregelt, dass die Erklärung zum Feststellen des Grundsteuerwerts verpflichtend elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln ist. Die Steuerpflichtigen werden hingegen ihre Bescheide – wie auch bei der Gewerbsteuer – je nach Belegenheit der Grundstücke in nicht einheitlicher und nicht elektronischer Form erhalten.“ Die ZIA-Forderung: „Hier brauchen wir dringend einen Digitalisierungsschub, um die reibungslose elektronische Datenverarbeitung auch auf Seiten der Steuerpflichtigen zu ermöglichen. Es ist höchste Zeit, sich vom Papier zu verabschieden und die Finanzverwaltung im 21. Jahrhundert ankommen zu lassen.“

Hintergrund:

Mit Urteil vom 10. April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die bisherigen Einheitswerte zur Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig sind. Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung der Grundsteuer zu treffen. Durch die Einführung der sogenannten Länderöffnungsklausel konnten die Bundesländer eigene Modelle festlegen, die für die Steuerpflichtigen teilweise erhebliche Erleichterungen im Erklärungsprozess mit sich bringen – aber nur in einigen Bundesländern.

Aufgrund der Reform der Grundsteuer müssen bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Grundbesitzer hatten nach bisheriger Planung bis 31. Oktober dieses Jahres Zeit, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den Stichtag 1. Januar 2022 bei der Finanzverwaltung abzugeben. Die Abgabefrist war jedoch für viele problematisch, da einige erforderliche Daten nicht bei der Finanzverwaltung abgerufen werden können und sie insbesondere bei größeren Beständen zu bewertender Einheiten nur schwer und zeitaufwändig zu ermitteln sind.

Der ZIA
Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) ist der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. Er spricht durch seine Mitglieder, darunter 30 Verbände, für rund 37.000 Unternehmen der Branche entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Der ZIA gibt der Immobilienwirtschaft in ihrer ganzen Vielfalt eine umfassende und einheitliche Interessenvertretung, die ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entspricht. Als Unternehmer- und Verbändeverband verleiht er der gesamten Immobilienwirtschaft eine Stimme auf nationaler und europäischer Ebene – und im Bundesverband der deutschen Industrie (BDI). Präsident des Verbandes ist Dr. Andreas Mattner.
Kontakt:
ZIA-Pressestelle
Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel.: +4930202158523
E-Mail:  presse@zia-deutschland.de
Internet:  www.zia-deutschland.de
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Dokument:  221013_PM_ZIA zur Fr~teuererklärung.docx
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