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TKG-Novelle ist sozial ungerecht und eine Bremse für die Digitalisierung

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Anbei senden wir Ihnen eine Pressemitteilung des ZIA.

TKG-Novelle ist sozial ungerecht und eine Bremse für die Digitalisierung

Berlin, 29.01.2021 – Heute findet die erste Lesung der TKG-Novelle im Deutschen Bundestag statt. Aus Sicht der Immobilienwirtschaft ist besonders die Streichung der Umlagefähigkeit für den weiteren Breitbandausbau ein schlechtes Signal. Das bisherige System ermöglichte niedrige Preise und gleichzeitig den Ausbau zukunftsfähiger Breitbandinfrastruktur. Für den Verbraucher wird es am Ende teurer, da nicht mehr wie bisher tausende Verträge gleichzeitig zu günstigen Konditionen abgeschlossen werden können. Besonders tragisch ist Streichung der Umlagefähigkeit für die sozial Schwächsten: Da die Kabelgebühren nicht mehr auf der Betriebskostenabrechnung auftauchen, sind sie auch nicht mehr wohngeldfähig. „Wir können es uns gesellschaftlich nicht leisten, dass Bürgerinnen und Bürger am Ende sogar vom Zugang zu öffentlich-rechtlichen Medien ausgeschlossen werden könnten“ kritisiert Dr. Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. Aus Sicht der Immobilienwirtschaft ist das bisherige System ein Garant für den Breitbandausbau. „Die Umlage war ein Erfolgsmodell: ZIA-Unternehmen bieten heute regelmäßig Bandbreiten von mindestens 200 Mbit/s an. Im Neubau setzen die meisten Unternehmen bereits heute auf Glasfaserinfrastruktur. Den Breitbandausbau voranzutreiben ist ein zentrales Anliegen der Immobilienwirtschaft“, stellt Mattner klar. „Dieses Gesetz ist dabei aber eine Digitalisierungsbremse.“ Der ZIA spricht sich weiterhin für eine Beibehaltung des bewährten Systems aus, wie es auch die Bauminister der Länder im vergangenen Jahr bereits getan hatten. Derzeit ist auch vorgesehen, dass zwar die Umlage nicht mehr möglich ist, die Wohnungswirtschaft aber weiterhin verpflichtet sein soll, den Telekommunikationsunternehmen das Signal abzunehmen. „Die Abnahmeverpflichtung muss an die Umlagefähigkeit gekoppelt sein. Sollte die Umlagefähigkeit gestrichen werden, muss der Wohnungswirtschaft mindestens ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden“, so Mattner abschließend.

Der ZIA
Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) ist der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. Er spricht durch seine Mitglieder, darunter 28 Verbände, für rund 37.000 Unternehmen der Branche entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Der ZIA gibt der Immobilienwirtschaft in ihrer ganzen Vielfalt eine umfassende und einheitliche Interessenvertretung, die ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entspricht. Als Unternehmer- und Verbändeverband verleiht er der gesamten Immobilienwirtschaft eine Stimme auf nationaler und europäischer Ebene – und im Bundesverband der deutschen Industrie (BDI). Präsident des Verbandes ist Dr. Andreas Mattner.

Kontakt
Jens Teschke
ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel.: 030/20 21 585 17
E-Mail: jens.teschke@ zia-deutschland.de
Internet:  www.zia-deutschland.de
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