Deutscher Verband Ergotherapie e.V. (DVE)
Kabinett beschließt den Entwurf zum GKV-Stabilisierungsgesetz - SHV startet in die parlamentarische Phase der Gesetzgebung
Berlin (ots)
Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zum GKV Stabilisierungsgesetz tritt das Gesetzgebungsverfahren in die parlamentarische Phase ein. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) wird die anstehenden Beratungen intensiv nutzen, um überproportionale Einschnitte für Heilmittelerbringer, eine Verschlechterung der therapeutischen Versorgung mit daraus resultierenden Kostenverlagerungen in andere Versorgungsbereiche sowie drohende Mehrbelastungen für Patientinnen und Patienten abzuwenden.
Der massive Diskussionsbedarf zum Gesetzentwurf hatte sich bereits im Rahmen der kurzfristig einberufenen Anhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gezeigt. Diese kontroverse Debatte wird sich nun in den Lesungen des Deutschen Bundestages sowie in den Beratungen und Anhörungen des Gesundheitsausschusses fortsetzen.
Noch vor der politischen Sommerpause soll das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag und Bundesrat abgeschlossen werden. Der SHV wird die kommenden Wochen konstruktiv nutzen, um im parlamentarischen Verfahren tragfähige, versorgungsorientierte und praxistaugliche Anpassungen zu erreichen. Ziel des SHV ist es, im parlamentarischen Verfahren substanzielle Korrekturen zugunsten der Heilmittelerbringer und der Patientinnen und Patienten zu erreichen.
Gesetzesentwurf konterkariert vergangene politische Entscheidungen
Im Zentrum der Kritik um den aktuellen Gesetzesentwurf steht die geplante erneute Koppelung der Vergütung an die Grundlohnsumme, die zudem noch zusätzlich für die Jahre 2027 bis 2029 um einen Prozentpunkt abgesenkt werden soll. Aus Sicht des SHV handelt es sich hierbei um einen massiven Eingriff, der die Heilmittelpraxen faktisch doppelt belastet. Diese Regelung würde, die in den vergangenen Jahren mühsam erkämpften Fortschritte in der Vergütung vollständig konterkarieren. Die vom Gesetzgeber gewollte und durch das Terminservice und Versorgungsgesetz (TSVG) sowie das Heil und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) erzielten Nachholeffekte nach jahrelanger Unterfinanzierung würden damit zunichte gemacht. Eine Rückkehr zur strikten Grundlohnsummenbindung entkoppelt die Vergütung von der realen Kostenentwicklung in den Praxen und gefährdet sowohl eine wirtschaftliche Praxisführung als auch die Attraktivität der Heilmittelberufe - insbesondere vor dem Hintergrund des sich weiter verschärfenden Fachkräftemangels in den Therapieberufen.
Kritisch bewertet der SHV zudem die geplanten Verschärfungen der Zuzahlungsregelungen. Diese stellen eine erhebliche bürokratische Belastung für die Praxen dar. Gerade Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen oder komplexem Therapiebedarf sind hiervon überproportional betroffen.
Der Spitzenverband fordert eine zukunftsorientierte Finanzierungsstrategie, die das nachweislich kostensenkende Potenzial der Heilmittelversorgung - etwa durch die Vermeidung frühzeitiger Pflegebedürftigkeit, stationärer Aufenthalte oder operativer Eingriffe - konsequent nutzt und weiter ausbaut. Denn: Kurzfristige Kürzungen führen langfristig zu höheren Kosten - mit negativen Folgen für das gesamte Gesundheitssystem. Dies muss auch die Bundesregierung erkennen.
Über den Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV):
Der SHV vertritt die berufspolitischen Interessen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene und ist für die Belange der Heilmittelversorgung Ansprechpartner der Politik, der Ministerien, der Selbstverwaltungsorgane, anderer bedeutender Organisationen des Gesundheitswesens sowie der Medien.
Pressekontakt:
Angelika Reinecke, Deutscher Verband Ergotherapie e.V. (DVE),
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