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HÖCKER Rechtsanwälte PartGmbB

Presseerklärung zu Inka Grings

Köln (ots)

Wir zeigen an, dass die deutsche Fußballtrainerin, ehemalige Fußballnationalspielerin, u.a. doppelte Europameisterin und Champions League Siegerin Inka Grings ab sofort von uns in presse- und äußerungsrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten wird.

Gegen unsere Mandantin richtete sich ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Kleve wegen des Verdachts der Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Unsere Mandantin hat diesen Vorwurf bestritten. Die Staatsanwaltschaft bot unserer Mandantin an, das gegen sie gerichtete Verfahren gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages endgültig einzustellen. Denn selbst wenn sie schuldig gewesen wäre, was nicht zutrifft, wäre ihre Schuld gering. Aus zeitlichen und finanziellen Gründen sowie wegen weiterer Vorteile, die eine schnelle und endgültige Erledigung des Verfahrens mit sich bringt, hat unsere Mandantin diesem Angebot zugestimmt und die Geldauflage gezahlt. Dies ist ausdrücklich kein Schuldeingeständnis unserer Mandantin. Im Gegenteil: Der ursprüngliche Vorwurf gegen sie ist damit endgültig erledigt. Es gilt vollumfänglich die Unschuldsvermutung.

Die Berichterstattung über diesen Vorgang in zahlreichen deutschen und schweizerischen Medien ist rechtswidrig und verletzt unsere Mandantin in ihrem Persönlichkeitsrecht. Denn diese Verdachtsberichte erfolgten in den meisten Fällen ohne zwingend gebotene vorherige Anhörung unserer Mandantin. Sie sind vorverurteilend und beachten die geltende Unschuldsvermutung nicht.

Darüber hinaus enthalten zahlreiche Berichte zugleich vorverurteilende Falschbehauptungen zum Verfahrensausgang, indem tatsächlich unzutreffende und eine nicht vorhandene Schuld unserer Mandantin suggerierende Begriffe wie "Verurteilung", "Strafe", "Strafzahlung", "Bußgeld" oder Formulierungen wie "in Finanzskandal verwickelt", "in Untreue-Skandal verwickelt", "in Sozialbetrugs-Skandal gebüsst", "zu Busse verurteilt", "Geldstrafe wegen Veruntreuung" etc. verwendet werden oder vereinzelt von einem durch unsere Mandantin verursachten "Schaden" gesprochen wird.

Namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir sämtliche Medien, die hier angesprochen sind, dazu auf, ihre Berichte bis spätestens Montag, 20.11.2023, 14:00 Uhr, dergestalt zu korrigieren, dass klargestellt wird, dass unsere Mandantin

  • nicht schuldig ist,
  • nicht verurteilt ist und
  • keine Strafe gezahlt hat,

sondern freiwillig und aus Opportunitätsgesichtspunkten eine Geldauflage akzeptiert und gezahlt hat, um das Verfahren schnell und endgültig zu erledigen.

Die Verantwortlichen derjenigen Berichte, die nicht oder nicht rechtzeitig korrigiert werden, werden wir in der kommenden Woche kostenpflichtig anwaltlich abmahnen.

Dr. Marcel Leeser

Rechtsanwalt

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser
Kontaktdaten:
HÖCKER Rechtsanwälte PartGmbB
Friesenplatz 1, 50672 Köln
E-Mail: leeser@hoecker.eu
Tel.: 0221-9331910
Fax: 0221-93319110

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