Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Mercedes EQA wegen Brandgefahr mangelhaft: LG Stuttgart verurteilt Mercedes zur Rückabwicklung
Das Landgericht Stuttgart hat die Mercedes-Benz AG wegen einer mangelhaften Hochvoltbatterie zur Rückabwicklung eines Mercedes EQA 250+ verurteilt. Mit Urteil vom 30. Juli 2026, Az. 53 O 3/26, sprach das Gericht dem von der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer vertretenen Kläger 51.791,09 Euro gegen Rückgabe des Fahrzeugs sowie weitere 729,01 Euro für eine Garantieverlängerung zu. Entscheidend war für das Gericht das erhöhte Brandrisiko der Hochvoltbatterie: Ein Fahrzeug, das deshalb nur im Freien geparkt werden darf, ist mangelhaft.
Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer ist das Urteil für betroffene E-Auto-Besitzer von erheblicher Bedeutung. Das Gericht verlangt keinen bereits eingetretenen Batteriebrand und auch keinen Nachweis, dass gerade die einzelne Batterie tatsächlich einen Kurzschluss erleiden wird. Betroffene Mercedes-Kunden können ihren Fall kostenlos im E-Mobilitäts-Online-Check prüfen lassen.
Zwei Rückrufe wegen Brandgefahr beim Mercedes EQA
Der Kläger hatte den Mercedes EQA 250+ im Jahr 2023 für 62.292,93 Euro neu gekauft. Im Februar 2025 folgte ein vom Kraftfahrt-Bundesamt überwachter Rückruf mit dem Aktionscode 5496507. Hintergrund war ein mögliches Kurzschlussrisiko in der Hochvoltbatterie, das zu einem Brand führen kann. Mercedes reagierte zunächst mit einem Software-Update des Batteriemanagementsystems.
Doch damit war das Problem nicht erledigt. Im Februar 2026 folgte für das Fahrzeug ein weiterer Rückruf. Nun sollte die Hochvoltbatterie vollständig ausgetauscht werden. Mercedes räumte gegenüber dem Kläger ein, dass das zuvor installierte Software-Update das Brandrisiko nicht vollständig beseitigt habe. Bis zum Batterietausch sollte das Fahrzeug nur eingeschränkt genutzt werden.
Die Vorgaben waren deutlich:
- Hochvoltbatterie nicht über 80 Prozent laden
- Fahrzeug ausschließlich im Freien parken
- Austausch der kompletten Hochvoltbatterie
- Ersatzteile standen zum damaligen Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung
Der Kläger hatte Mercedes zuvor unter Fristsetzung zur Beseitigung der Mängel aufgefordert und anschließend den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. Mercedes lehnte den Rücktritt ab.
LG Stuttgart: Brandverdacht reicht für Sachmangel aus
Das Landgericht Stuttgart gab dem Kläger im Wesentlichen Recht. Nach Auffassung des Gerichts lag bereits bei Übergabe des Fahrzeugs ein Sachmangel nach § 434 BGB vor.
Im Mittelpunkt der Urteilsbegründung steht die Hochvoltbatterie. Sie stammt nach den Feststellungen des Gerichts aus einer Charge, bei der ein besonderes Brandrisiko infolge eines internen Kurzschlusses nicht ausgeschlossen werden kann. Dass Mercedes selbst später anordnete, das Fahrzeug ausschließlich im Freien zu parken, war für das Gericht ein entscheidender Gesichtspunkt.
Das Gericht stellt insbesondere fest:
- Ein Fahrzeug, das wegen seiner Batterie nur im Freien geparkt werden darf, entspricht nicht der üblichen Nutzung eines Autos.
- Es ist nicht erforderlich, dass die konkrete Batterie bereits gebrannt hat.
- Bereits der konkrete Verdacht eines besonderen Brandrisikos kann einen Sachmangel begründen.
- Der Käufer muss nicht selbst durch Untersuchungen klären, ob gerade seine einzelne Batteriezelle tatsächlich betroffen ist.
- Das Software-Update hatte den Mangel nicht beseitigt.
- Aufgrund der Bedeutung und der Kosten der Hochvoltbatterie war der Mangel erheblich.
Das Urteil unterscheidet ausdrücklich zwischen einem allgemeinen, technologiebedingt nie völlig auszuschließenden Batterierisiko und dem besonderen Brandverdacht bei einer konkret betroffenen Batteriecharge.
Mercedes muss mehr als 51.000 Euro zurückzahlen
Das Landgericht verurteilte Mercedes zur Rückabwicklung des Kaufvertrags. Vom ursprünglichen Kaufpreis von 62.292,93 Euro zog das Gericht eine Nutzungsentschädigung für die bis dahin gefahrenen 42.147 Kilometer ab.
Das Ergebnis:
- 51.791,09 Euro Rückzahlung gegen Rückgabe des Mercedes EQA 250+
- zusätzlich 729,01 Euro für die Garantieverlängerung
- Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.637,99 Euro
- Feststellung einer Ersatzpflicht für weitere Schäden aufgrund des erhöhten Brandrisikos
- Mercedes trägt die Kosten des Rechtsstreits
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Brannte Mercedes-EQA beim Laden in Speyer?
Wie aktuell das Thema ist, zeigt auch ein Fahrzeugbrand in Speyer. Am 16. August 2026 geriet dort ein Mercedes-Elektroauto während des Ladevorgangs auf einem Parkplatz in Brand. Die Feuerwehr musste die Hochvoltbatterie über längere Zeit kühlen; auch die Ladesäule wurde beschädigt. Das Portal Mercedes-Fans berichtete am 17. August 2026, bei dem Fahrzeug habe es sich um einen Mercedes EQA gehandelt.
Ob zwischen diesem Brand und den bekannten Rückrufen beziehungsweise Batterieproblemen ein Zusammenhang besteht, ist bislang nicht geklärt. Der Fall zeigt jedoch, weshalb Hinweise auf mögliche Kurzschlüsse und Brandrisiken bei Hochvoltbatterien ernst genommen werden müssen.
Brandgefahr bei Hochvoltbatterien betrifft auch andere Hersteller
Mercedes ist mit Problemen an Hochvoltbatterien nicht allein. In den vergangenen Monaten gab es auch bei Fahrzeugen anderer Hersteller Rückrufe oder gerichtliche Auseinandersetzungen wegen möglicher Batteriebrände und Einschränkungen der Fahrzeugnutzung.
Dr. Stoll & Sauer beschäftigt sich unter anderem mit Fällen bei:
- Ford Kuga Plug-in-Hybrid: Wegen eines möglichen Kurzschlusses und Brandrisikos laufen Rückrufmaßnahmen. Dr. Stoll & Sauer führt Verfahren zur Rückabwicklung betroffener Fahrzeuge.
- Porsche Taycan: Die Kanzlei führt Verfahren wegen Problemen mit der Hochvoltbatterie und weiteren Fahrzeugmängeln.
- Kia Niro EV: Safety Gate warnte am 30. Juli 2026 vor möglichen Mikro-Kurzschlüssen, die vom Batteriemanagementsystem nicht zuverlässig erkannt werden könnten und zu einem Brand führen können.
- Hyundai Ioniq EV: Auch bei diesen Fahrzeugen wurden 2026 Probleme mit Hochvoltbatterien und mögliche Brandrisiken bekannt.
Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer zeigt sich damit, dass die Sicherheit von Hochvoltbatterien zu einem zentralen verbraucherrechtlichen Thema der Elektromobilität wird.
BGH-Rechtsprechung stärkt Argumentation bei konkretem Gefahrenverdacht
Das Landgericht Stuttgart stützt seine Entscheidung auch auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Es verweist unter anderem auf das BGH-Urteil vom 6. Mai 2026, Az. VIII ZR 73/24, sowie auf frühere Entscheidungen zum sogenannten Mangelverdacht.
Nach diesen Grundsätzen kann bereits ein auf konkrete Tatsachen gestützter Gefahrenverdacht einen Sachmangel darstellen, wenn der Käufer diesen Verdacht nicht mit zumutbaren Mitteln ausräumen kann und die gewöhnliche beziehungsweise vertraglich vorausgesetzte Nutzung dadurch erheblich beeinträchtigt wird.
Genau diese Überlegung überträgt das LG Stuttgart auf die Hochvoltbatterie des Mercedes EQA: Der Käufer kann nicht selbst feststellen, welche Batteriezelle möglicherweise einen internen Kurzschluss entwickeln wird. Gleichzeitig hält Mercedes das Risiko selbst für so relevant, dass das Fahrzeug bis zum Batterietausch nur im Freien geparkt werden soll.
Was betroffene Mercedes-Kunden jetzt prüfen sollten
Das Urteil bedeutet nicht automatisch, dass jeder Halter eines zurückgerufenen Mercedes EQA oder EQB vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Entscheidend sind immer die Umstände des Einzelfalls.
Eine rechtliche Prüfung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn
- das Fahrzeug von einem Hochvoltbatterie-Rückruf betroffen ist,
- ein Software-Update durchgeführt wurde, die Ursache des Batterieproblems aber nicht beseitigt wurde,
- später ein Austausch der Hochvoltbatterie angekündigt wurde,
- das Fahrzeug nur noch bis 80 Prozent geladen werden soll,
- das Parken in Garagen oder Gebäuden eingeschränkt wird,
- der Austausch der Batterie noch nicht durchgeführt werden konnte oder
- Reichweite, Ladeleistung oder Nutzungsmöglichkeiten zusätzlich eingeschränkt sind.
Dr. Stoll & Sauer hält das Urteil des LG Stuttgart für ein wichtiges Signal an Hersteller: Verbraucher müssen ein sicherheitsrelevantes Batterierisiko nicht unbegrenzt hinnehmen, während eine endgültige technische Lösung noch aussteht. Besonders bedeutsam ist, dass das Gericht bereits den konkreten Verdacht eines erhöhten Brandrisikos als Sachmangel anerkennt.
Betroffene können ihre rechtlichen Möglichkeiten kostenlos und unverbindlich im E-Mobilitäts-Online-Check von Dr. Stoll & Sauer prüfen lassen.
Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien Deutschlands. Die Kanzlei vertritt bundesweit Verbraucher in komplexen Verfahren gegen große Unternehmen und verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Auto- und Verbraucherrecht.
Die Kanzleiinhaber Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer haben im Diesel-Abgasskandal mit der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen Rechtsgeschichte geschrieben. Für rund 260.000 Verbraucher wurde ein Vergleich über insgesamt 830 Millionen Euro erzielt. Auch an der Musterfeststellungsklage gegen Mercedes und Meta ist die Kanzlei maßgeblich beteiligt.
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