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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dieselgate 2.0 erfasst den VW-Bulli
Motor EA 288 unter Verdacht
Kanzlei Dr. Stoll & Sauer reicht erste Klagen ein

Dieselgate 2.0 erfasst den VW-Bulli / Motor EA 288 unter Verdacht / Kanzlei Dr. Stoll & Sauer reicht erste Klagen ein
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Dass der Volkswagenkonzern (VW, Audi, Porsche, Seat, Skoda) beim Dieselmotor EA 189 betrogen hat, ist vom Bundesgerichtshof am 25. Mai 2020 höchstrichterlich festgestellt worden. Zudem hat für VW Dieselgate 2.0 längst begonnen. Der VW-Motor EA 288 rückt in den Fokus der Gerichte. Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH nicht verwunderlich. Schließlich sind am 30. April 2020 in einem Gutachten vor dem Europäischen Gerichtshof temperaturabhängige Abgasregulierungen in Motoren als unzulässig bezeichnet worden. Im EA 288 ist ein Thermofenster verbaut. Dr. Stoll & Sauer hat ein Urteil zum EA 288 erstritten und stellt in einer Serie die betroffenen Modelle (heute der VW-Bulli) und Entwicklungen im neuen Diesel-Abgasskandal vor. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen VW vertreten, einen 830-Millionen-Euro- Vergleich ausverhandelt und Rechtsgeschichte geschrieben.

Dieselgate 2.0: Auch der VW-Bulli T6 ist verwickelt

Der VW-Bulli ist bei vielen Verbrauchern Kult. Doch was viele Kunden nicht wissen: Der Bulli T6 ist im neuen Diesel-Abgasskandal verwickelt. In dem Fahrzeug ist auch der Dieselmotor EA 288 verbaut. Nebulöse Bulli-Rückrufe und mittlerweile auch Urteile deuten darauf hin, dass die Fans des Bullis von VW geschädigt worden sind. Hier wichtige Fakten rund um den VW T6 und auch den T5:

  • Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat die ersten Klagen gegen VW eingereicht. Im Mittelpunkt dabei steht der T6 - der Bulli, das VW-Bus-Modell. Gegen den T6 liegt seit April 2019 eine Rückrufanordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes vor. Bemängelt wird eine "Konformitätsabweichung", die zur "Überschreitung des Euro-6-Grenzwertes für Stickoxide" führt. Die Verbraucher-Kanzlei wertet diese nebulöse Formulierung als Indiz, dass eine Abschalteinrichtung in den Bullis verbaut ist.
  • Im T6 ist ein Motor EA 288 2,0 TDI Euro 6 verbaut. Insgesamt waren von dem Rückruf 185.383 Bullis weltweit betroffen - 86.741 in Deutschland.
  • Zuletzt musste die Volkswagen AG am 24. Januar 2020 auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes KBA Fahrzeuge wegen Überschreitung der Stickoxidwerte zurückrufen. Betroffen von dem Rückruf sind weltweit 29.381 Autos vom Typ T5 und T6. In Deutschland fahren 8730 Bullis auf den Straßen. Es handelt sich um Fahrzeuge mit einem 103kW-Dieselmotor und DQ500-Automatikgetriebe in den Abgasstufen "EU5mod" und "EU5J". Laut KBA-Rückruf muss VW das Getriebe und/oder Motorsteuergerät neuprogrammieren. Von unzulässigen Abschalteinrichtungen ist in dem Rückruf, der die Baujahre 2009 bis 2016 betrifft, nicht die Rede, nur von einer "Konformitätsabweichung", die zur Überschreitung des Euro-5-Grenzwertes für Stickoxide führt.
  • Der erhöhte Stickoxid-Ausstoß und der verpflichtende Rückruf kann durchaus den Verdacht erhärten, dass VW auch beim T5 und T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat. Gerade der T5 ist mit dem Motor EA189 unterwegs, und der hatte im September 2015 den Diesel-Abgasskandal bei VW ausgelöst. Es ist sehr verwunderlich, dass es zu diesem Fahrzeug keinen expliziten Rückruf in Bezug auf eine unzulässige Abschalteinrichtung gekommen ist. Der T5 war das einzige Fahrzeug mit einem EA 189, das in der Rückrufliste des KBA fehlte.
  • Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer liegt der Verdacht nahe, dass VW Abschalteinrichtungen sowohl im T5 (EA189) als auch im T6 (EA288) verbaut hat. Im EA288 ist laut VW ein Thermofenster verbaut. Daher geht die Verbraucher-Kanzlei davon aus, dass betroffene Verbraucher erneut geschädigt worden sind und rät zur anwaltlichen Beratung. Denn die Fahrzeuge sind im Wert erheblich gemindert. VW hat eine umweltfreundliche Motorisierung angepriesen. Letztlich könnte die Umwelt genauso wie beim EA 189 verpestet werden, weil der Stickoxid-Grenzwert nur auf dem Prüfstand und nicht im Normalbetrieb auf der Straße eingehalten wird. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Nur so haben die Geschädigten eine Chance, zu ihrem Recht zu kommen. Dr. Stoll & Sauer hat bereits die ersten Bulli-Klagen vor Gericht eingereicht.
  • In Verfahren zum Dieselmotor EA 189 hat die Kanzlei Urteile erstritten, in denen Gerichte bis zu 30 Prozent Schadensersatz vom Kaufpreis festgelegt haben. Davon geht derzeit noch eine Nutzungsentschädigung ab. Auch im Fall des EA 288 sind solche Urteile möglich. Für einen T6 muss ein Verbraucher eine hohe fünfstellige Summe bezahlen. Das gilt für Neuwagen und auch für gebrauchte Fahrzeuge. Der Schaden ist gerade beim Bulli enorm. Das sollten sich die Verbraucher von VW nicht gefallen lassen.
  • Zum Bulli liegen bereits erste Urteile vor. Die Landgerichte München (Az. 3 O 13321/19) und Heilbronn (Az. 6 O 257/19) haben VW wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Das Landgericht Heilbronn rügte, VW habe nicht dargelegt, warum Thermofenster aus Motorschutzgründen zulässig sein sollten. VW legte dem Gericht fast vollständig geschwärzte Unterlagen zur Beschreibung der Funktionsweise der Thermofenster vor. Für das Gericht sei das ohne jede Aussagekraft.
  • Spannend auch das Urteil des Landgerichts München (Az. 3 O 13321/19): an diesem Urteil - es handelt sich um den VW T6 mit EA 288. Das Gericht führt aus, dass bei Vorliegen eines "Thermischen Fensters" nicht einmal ein amtlicher Rückruf notwendig sei, und eine Abschaltvorrichtung, die der EU-Norm nicht entspreche, grundsätzlich eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung bedeute. Die VW-Anwälte sollen die Abschaltvorrichtung nicht mal in Frage gestellt haben. Das Thermofenster entspreche der EU-Verordnung 715/2007. Die Anlage, entgegnete das Gericht, sei zwar nach der Verordnung genehmigt, aber VW lege sie falsch aus. Eine vorsätzliche Schädigung löst nach Paragraf 826 BGB den vollen Schadensersatz aus.
  • Damit setzt sich in der Rechtsprechung ein neuer verbraucherfreundlicher Trend fort. VW muss substanziiert vortragen, sonst droht eine Verurteilung. Im ersten BGH-Urteil am 25. Mai 2020 gegen VW (Az.: VI ZR 252/19) hatte das Gericht die vage Argumentation der Autoanwälte heftig kritisiert und folgte damit einem BGH-Beschluss vom 28. Januar 2020 (Az. VIII ZR 57/19) in einem Daimler-Fall. Dort wiesen die Richter daraufhin, dass Kläger nur schlüssig argumentieren und kein Spezialwissen vortragen müssten. Die Autoanwälte müssten dann dem Klägervortrag adäquat entgegnen und sich nicht in vage Formulierungen flüchten.

EuGH läutet neue Runde im Diesel-Abgasskandal ein

Als der erste Diesel-Abgasskandal von VW im Herbst 2015 von den USA nach Europa herüberschwappte, sahen Politik und selbst Verbraucherschützer kaum Chancen, den Autobauer für seine Tricksereien haftbar zu machen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer war die erste Sozietät, die bereits am 6. Oktober 2015 die erste Klage im Diesel-Abgasskandal gegen VW einreichte, und damit den Weg zur Musterfeststellungsklage und zum ersten Urteil vor dem BGH ebnete. Die Rechtsprechung hat sich seither erheblich zugunsten der Verbraucher gedreht. Am 25. Mai 2020 verurteilte der Bundesgerichtshof VW erstmals in letzter Instanz wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung (Az.: VI ZR 252/19).

Die Chancen, sich gegen den VW-Konzern vor Gericht durchzusetzen, steigen auch im Hinblick auf die neue Motorengeneration - beispielsweise den EA 288. Am Europäischen Gerichtshof EuGH in Luxemburg sind am 30. April 2020 in einem Gutachten temperaturabhängige Abschalteinrichtungen als unzulässig eingestuft worden. Und im EA 288 ist unter anderem ein sogenanntes Thermofenster verbaut. Das hat VW bereits am Landgericht Duisburg zugegeben. Daher geht Dr. Stoll & Sauer davon aus, dass betroffene Verbraucher erneut geschädigt worden sind und rät zur anwaltlichen Beratung. Denn die Fahrzeuge sind im Wert erheblich gemindert. VW hat eine umweltfreundliche Motorisierung angepriesen. Letztlich könnte die Umwelt genauso wie beim EA 189 verpestet werden, weil der Stickoxid-Grenzwert nur auf dem Prüfstand und nicht im Normalbetrieb auf der Straße eingehalten wird. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden.

Betroffene Fahrzeuge mit EA288-Motoren

In welchen Fahrzeugen verbaute die Volkswagen AG und ihre Töchterunternehmen den umstrittenen EA 288-Motor? Hier ein Überblick:

Audi-Modelle

  • Audi A1 8X
  • Audi A3 8V
  • Audi A4 B8
  • Audi A4 B9
  • Audi A5 F5
  • Audi A6 C7
  • Audi Q2 GA

VW-Modelle

  • VW Amarok
  • VW Arteon
  • VW Beetle
  • VW Caddy
  • VW CC
  • VW Crafter
  • VW Golf VII
  • VW Golf Sportsvan
  • VW Jetta VI
  • VW Passat B8
  • VW Polo V
  • VW Polo VI
  • VW Scirocco III
  • VW Sharan II
  • VW Tiguan
  • VW Tiguan II
  • VW Touran II
  • VW T-Roc
  • VW T6 (California)

Seat-Modelle

  • Seat Alhambra II
  • Seat Arona
  • Seat Ateca
  • Seat Ibiza
  • Seat Leon III
  • Seat Tarraco
  • Seat Toledo IV

Skoda-Modelle

  • Skoda Fabia III
  • Skoda Karoq
  • Skoda Kodiaq
  • Skoda Kodiaq RS
  • Skoda Octavia III
  • Skoda Rapid
  • Skoda Superb III

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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