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VW Skandal - Urteil 20% Minderwert: Gericht verurteilt Händler zur Zahlung von EUR 3.300.-

Lahr (ots)

Das Landgericht Aachen, 12 O 101/16 hat mit Urteil vom 05.10.2017 einem geschädigten Fahrer eines VW Touran einen Minderungsbetrag von 3300 EUR zugesprochen. Das Gericht hat festgestellt, dass bei dem Fahrzeug, welches vom VW Abgasskandal betroffen ist, ein Minderwert von 20 % gegeben ist.

Der Kläger erwarb im Jahre 2015 einen VW Touran zum Kaufpreis von 16.500 EUR. Nachdem er festgestellt hatte, dass das Fahrzeug vom VW Abgasskandal betroffen ist, machte er gegenüber dem Autohändler Ansprüche geltend. Er verlangte die Zahlung eines Minderungsbetrages.

Das Landgericht gab der Klage auf Minderung statt. Es stellte zunächst fest, dass das Fahrzeug mit einem Mangel behaftet ist. Ein Käufer eines Fahrzeuges darf davon ausgehen, dass in dem Fahrzeug keine illegale Software verbaut ist. Eine Fristsetzung zur Mangelbehebung ist nach Ansicht des Gerichts nicht erforderlich, weil es dem Kläger nicht zumutbar ist, eine Nachbesserung nach den Vorgaben der Volkswagen AG vornehmen zu lassen. Der Vertrauensverlust gegenüber der Volkswagen AG berechtige dazu, die Nachbesserung nicht hinnehmen zu müssen.

Das Landgericht teilte dann mit, dass sich als Rechtsfolge eine Minderungsmöglichkeit ergibt. Der Kaufpreis sei in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreien Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Das Landgericht geht davon aus, dass ein Betrag von 20 % angemessen ist, das Fahrzeug also aufgrund der Software von Beginn an 20% weniger wert war. Deshalb hat es einen Minderungsbetrag i.H.v. 3300 EUR angenommen und den Händler zur Zahlung dieses Betrages verurteilt.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die mehr als 4500 Gerichtsverfahren bundesweit für Geschädigte führt, teilt mit:

"Erneut bestätigt ein Landgericht, dass den Käufern eines Skandalautos Ansprüche zustehen und die Nachbesserung gerade nicht hingenommen werden muss. Das Landgericht Aachen bestätigt außerdem, dass die Fahrzeuge einem Minderwert unterliegen und folgt damit unserer Auffassung. Die Chancen für die Geschädigten, Schadensersatzzahlungen zu erhalten sind daher sehr groß. Aufgrund der drohenden Verjährung zum Jahresende 2017 müssen Geschädigte nunmehr schnell handeln."

Pressekontakt:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
www.vw-schaden.de

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