Alle Storys
Folgen
Keine Story von Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mehr verpassen.

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

VW Skandal - Anwälte erzielen Erfolg: Rücknahme eines Q5 durch Audihändler

Lahr (ots)

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist im VW-Abgasskandal auf Erfolgskurs. So konnte für einen Mandanten ein Vergleich mit einem Audi-Zentrum erzielt werden. Der Mandant hatte im Jahre 2014 einen gebrauchten Audi Q5, 2,0 TDI zu einem Kaufpreis von EUR 30.250,00 gekauft. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat gegenüber dem Audihändler Ansprüche auf Rückabwicklung des Vertrages geltend gemacht. Daraufhin teilte der Audihändler mit, dass er bereit sei, das Fahrzeug zurück zu nehmen. Es wurde vereinbart, dass das Audi-Zentrum den Q5 erhält und dafür im Gegenzug an den Mandanten einen Betrag in Höhe von EUR 29.000,00 bezahlt. Besser hätte es für den Kunden nicht laufen können.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt und berät bereits mehr als 8.000 geschädigte VW-Autobesitzer. In rechtlicher Hinsicht vertritt die Kanzlei die Auffassung, dass ein Rücktritt von den Kaufverträgen möglich ist, da eine Nachbesserung durch denjenigen, der die Fahrzeuge manipuliert hat, nicht hingenommen werden muss. Deshalb ist es interessengerecht, wenn die Fahrzeugbesitzer einen Rücktritt vom Kaufvertrag erklären können. Entgegen den Darstellungen in der Presse können die Geschädigten nach Ansicht der Kanzlei nicht auf die Nachbesserung verwiesen werden. Es ist zwar so, dass die Händler die Nachbesserung in ihren Werkstätten durchführen, jedoch kommt die Lösung von VW direkt. Faktisch ist es daher so, dass VW die Nachbesserung an den PKW durchführt. Es gibt Urteile von Gerichten, dass ein Käufer sich nicht auf die Nachbesserung einlassen muss, wenn er betrogen wurde. Diese Rechtsprechung ist nach Ansicht der Kanzlei auf die VW-Geschädigten übertragbar. Die VW-Geschädigten müssen nicht hinnehmen, dass VW nachbessert. In § 323 BGB ist nämlich festgehalten, dass ein sofortiger Rücktritt dann möglich ist, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen. Solche Umstände liegen nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor: VW hat die PKW manipuliert und die Kunden belogen. Jetzt sollen die Kunden VW plötzlich wieder Vertrauen schenken müssen und riskieren, dass die Nachbesserung negative Folgen für sie hat? Das ist keinem Kunden zuzumuten, vor allem deshalb nicht, weil VW bis heute nicht sicher bestätigt hat, dass die Nachbesserung keine Folgen haben wird.

Wietere Informationen unter:

http://www.vw-schaden.de/

Pressekontakt:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechtsanwalt Ralph Sauer
Einsteinallee 3
77933 Lahr
Kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
Tel.: 07821/9237680
Fax: 07821/923768889
http://www.vw-schaden.de/

Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Weitere Storys: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • 19.11.2015 – 16:04

    VW Skandal - Anwaltskanzlei macht Schadensersatz für mehr als 800 Geschädigte gegen VW geltend

    Lahr (ots) - Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat in dieser Woche im VW Abgasskandal für über 800 geschädigte Autobesitzer erste Schadensersatzansprüche bei der Volkswagen AG geltend gemacht. Die Ansprüche werden zum einen auf ein deliktisches Handeln in Verbindung mit einem Betrug und zum anderen auf eine vorsätzliche sittenwidrige ...

  • 04.11.2015 – 16:09

    VW neuer CO2 Skandal - Was Autobesitzer jetzt beachten müssen

    Lahr (ots) - Am 03.11.2015 ist es zu einer weiteren Horrornachricht von Volkswagen gekommen: Laut den eigenen Angaben von VW soll es Unregelmäßigkeiten bei den CO²-Werten bei 800.000 Fahrzeugen geben. Der VW-Konzern gibt zu, dass bei der CO²-Zertifizierung einiger Fahrzeugmodelle zu niedrige CO²- und damit auch Verbrauchsangaben festgestellt wurden. Betroffen ...