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Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP)

Einordnung zur Destatis-Meldung vom 13.8.2026: Zeitarbeitsquote ist nicht gestiegen

Am 13. August hat das Statistische Bundesamt Erstergebnisse des Mikrozensus zur sogenannten atypischen Beschäftigung veröffentlicht. Darin wird für die Zeitarbeit ein leichter Anstieg des Beschäftigungsanteils von 1,8 auf 2,0 Prozent zwischen 2015 und 2025 ausgewiesen.

Zu dieser Aussage möchten wir Ihnen folgende fachliche Einordnung anbieten:

▪ Für die Bewertung der Entwicklung der Zeitarbeit liegt mit der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit eine Vollerhebung vor. Diese zeigt einen Rückgang des Anteils der Zeitarbeit an der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von 2,9 Prozent (Juni 2015) auf 1,8 Prozent (Juni 2025).

▪ Die Mikrozensus-Ergebnisse lassen aus unserer Sicht keine belastbare Trendaussage für den Zeitraum 2015 bis 2025 zu. Die Angaben beruhen auf einer Stichprobenerhebung. Zudem weist Destatis selbst darauf hin, dass die Ergebnisse aufgrund der Neugestaltung des Mikrozensus im Jahr 2020 nur eingeschränkt mit früheren Jahren vergleichbar sind.

Zur freien Verwendung ein Zitat unseres Hauptgeschäftsführers Florian Swyter:

„Die Aussage, der Beschäftigungsanteil der Zeitarbeit sei in den vergangenen zehn Jahren gestiegen, entspricht nicht dem Bild der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Für die Zeitarbeit liegt mit den Daten der BA eine Vollerhebung vor. Diese zeigt einen deutlichen Rückgang der Zeitarbeitsquote von 2,9 auf 1,8 Prozent. Deshalb muss die Entwicklung der Branche auf Basis dieser Daten bewertet werden.“

Unsere ausführliche Einordnung finden Sie hier: https://personaldienstleister.de/gvp-ordnet-destatis-meldung-ein-zeitarbeitsquote-ist-nicht-gestiegen/

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Doris Bergmann

Leiterin Fachbereich Kommunikation

Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP)

Über den Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP)

Der GVP entstand Ende 2023 durch die Verschmelzung des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) und des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). Der Verband mit seinen rund 5.000 Mitgliedsunternehmen verfügt daher über jahrzehntelange Erfahrung in der Interessenvertretung der Branche und ist das Sprachrohr für die Personaldienstleister in ihrer ganzen Vielfalt.

Auf folgender Website informiert Sie der GVP über den Umgang mit Ihren Daten gemäß der Informationspflichten, Art. 13 EU-DSGVO:
 Datenschutz (personaldienstleister.de)

Doris Bergmann
Leiterin Fachbereich Kommunikation

Gesamtverband der
Personaldienstleister e.V. (GVP)
Universitätsstr. 2-3a
10117 Berlin

Telefon: +49 30 206098 -5211

E-Mail: presse@personaldienstleister.de
Internet: www.personaldienstleister.de

Hauptgeschäftsführer: Florian Swyter
Vereinsregister: Amtsgericht Berlin Charlottenburg
Vereinsregister-Nummer: VR 40333 B
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