Delisting von CompuGroup Medical wird zum Ablauf des 24. Juni 2025 wirksam
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Delisting von CompuGroup Medical wird zum Ablauf des 24. Juni 2025
wirksam
- Frankfurter Wertpapierbörse bestätigt Delisting zum Ablauf der Angebotsfrist des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots von CVC Capital Partners
- CGM-Aktionäre können Aktien noch bis zum 24. Juni 2025 um 24:00 Uhr MESZ andienen
- Delisting-Erwerbsangebot unterliegt keinen Vollzugsbedingungen und Delisting erfolgt entsprechend unabhängig von der Anzahl der angedienten Aktien
- Nach Delisting deutlich geringere Finanzberichterstattung und eingeschränkte Handelbarkeit der Aktien zu erwarten
- Rückzug von der Börse ermöglicht CompuGroup Medical stärkeren Fokus auf die Umsetzung der langfristigen Innovations- und Wachstumsstrategie
Koblenz – Die CompuGroup Medical SE & Co. KGaA („CompuGroup Medical“ oder „CGM“) wurde heute von der Frankfurter Wertpapierbörse darüber informiert, dass der beantragte Widerruf der Zulassung ihrer Aktien zum Handel im regulierten Markt unter der ISIN DE000A288904 sowie im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zum Ablauf des 24. Juni 2025 wirksam wird.
CompuGroup Medical wird zusätzlich bei den Börsen in Berlin (im Teilbereich Berlin Second Regulated Market), Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart sowie beim elektronischen Handelssystem Tradegate Exchange anregen, dass die Aktien des Unternehmens unverzüglich nach Wirksamkeit des Delisting zum Ablauf des 24. Juni 2025 nicht mehr im Freiverkehr an diesen Börsen gehandelt werden und bestehende Notierungen mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt eingestellt werden.
Mit Wirksamkeit des Delisting entfallen künftig alle mit einer Notierung im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse verbundenen Transparenzpflichten, wie insbesondere die Ad-hoc-Publizitätspflicht und die Pflicht zur Erstellung von Halbjahresfinanzberichten und Quartalsmitteilungen.
Das geplante Delisting ist Teil einer Partnerschaft von CGM und CVC Capital Partners („CVC“), die am 09. Dezember 2024 angekündigt wurde. Gemeinsam wollen CompuGroup Medical und CVC Innovationen im Gesundheitswesen vorantreiben, von denen Patientinnen und Patienten sowie Gesundheitsdienstleister weltweit profitieren.
Im Rahmen dieser Partnerschaft veröffentlichte CVC ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an alle CGM-Aktionäre. Mit dem Vollzug des Angebots am 2. Mai 2025 trat die strategische Partnerschaft zwischen CVC und CGM offiziell in Kraft. Anschließend gaben CompuGroup Medical und CVC die Unterzeichnung einer Vereinbarung über das Delisting von CGM bekannt. Zu diesem Zweck hat CVC am 23. Mai 2025 ein öffentliches Delisting-Angebot an alle Aktionäre von CompuGroup Medical in Höhe von 22,00 Euro in bar abgegeben. Aktionäre können das Angebot bis zum 24. Juni 2025, 24:00 Uhr MESZ annehmen. Das Delisting-Erwerbsangebot unterliegt keinen Vollzugsbedingungen und wird daher unmittelbar mit Ablauf der Annahmefrist vollzogen, unabhängig von der Anzahl der angedienten Aktien.
Nach unabhängiger und sorgfältiger Prüfung der von CVC veröffentlichten Angebotsunterlage haben die geschäftsführenden Direktoren, der Verwaltungsrat und der Aufsichtsrat von CompuGroup Medical den Aktionären von CGM empfohlen, das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot anzunehmen.
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA · Maria Trost 21 · 56070 Koblenz · T +49 (0) 261 8000-0 · F +49 (0) 261 8000-1166 · www.cgm.com Vorsitzender des Aufsichtsrates: Philipp von Ilberg · Sitz der Gesellschaft: Koblenz, HRB 27430, Amtsgericht Koblenz Persönlich haftende Gesellschafterin: CompuGroup Medical Management SE · Sitz der Gesellschaft: Koblenz, HRB 27343, Amtsgericht Koblenz Vorsitzender des Verwaltungsrats: Frank Gotthardt
Geschäftsführende Direktoren: Prof. (apl.) Dr. med. Daniel Gotthardt (CEO), Daniela Hommel, Emanuele Mugnani, Hannes Reichl, Dr. Ulrich Thomé USt-IdNr.: DE114134699 · Commerzbank Koblenz · BLZ: 570 400 44 · Kto.: 208 002 600 · IBAN: DE60 5704 0044 0208 0026 00 · BIC: COBADEFFXXX