Abgabefrist für digitalen Lohnnachweis ist der 16. Februar 2017
Berlin (ots) - 2017 müssen die Unternehmen ihren Lohnnachweis zur gesetzlichen Unfallversicherung erstmals auch elektronisch an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen übermitteln. Sie müssen diese Meldung bis spätestens zum 16. Februar 2017 abgeben. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben den Unternehmen dazu im vierten Quartal 2016 die entsprechenden ...