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BPOL NRW: Zahlung mit gestohlener EC-Karte missglückt - Bundespolizisten nehmen junges Duo vorläufig fest

Dortmund (ots)

Am gestrigen Abend (11. September) beobachten Bundespolizisten im Dortmunder Hauptbahnhof zwei Jugendliche, wie diese versuchten mit Bankkarte zu bezahlen. Später fanden die Beamten bei dem 15-Jährigen auch noch Betäubungsmittel auf.

Gegen 19 Uhr wurden Bundespolizisten der Fahndungs- und Ermittlungsgruppe Taschendiebstahl (FEG TD) auf zwei Jugendliche aufmerksam, welche sich mehrfach an der Katharinentreppe und dem Bahnhofsvorplatz jungen Frauen näherten und die mitgeführten Taschen betrachteten. Zudem beobachteten die zivilen Beamten, wie die 14- und 15-Jährigen Reisende ansprachen und diesen augenscheinlich etwas aus dem mitgeführten Rucksack anboten. In einer Buchhandlung im Dortmunder Hauptbahnhof wollten der algerische (15) Staatsbürger Ware mit einer EC-Karte bezahlen. Da dies auf Anhieb jedoch nicht gelang, nahm der französische Staatsangehörige (14) die Geldkarte und schob diese in den Kartenschacht. Anschließend drückten beide mehrfach auf dem Eingabefeld herum. Eine Zahlung wurde dabei nicht autorisiert.

Die Polizisten in ziviler Kleidung forderten Unterstützung an. Die uniformierten Beamten hielten die Jugendlichen beim Verlassen der Filiale an. Der 15-Jährige hielt zu diesem Zeitpunkt die EC-Karte in seiner Hand. Die Bundespolizisten stellten diese sofort sicher. Im Nachgang konnte ermittelt werden, dass diese Karte zuvor einer 44-Jährigen aus Bönen gegen 16:30 Uhr in der S1 samt Geldbörse aus der Jackentasche entwendet wurde.

Bei einer Durchsuchung fanden die Einsatzkräfte diverse Betäubungsmittel, darunter 14 fertig gestellte Joints, sowie drei "Grinder". Hierbei handelt es sich um eine Kräutermühle, welche zum Zerkleinern von Marihuana genutzt wird.

Die Beamten informierten die rechtmäßige Besitzerin der Geldkarte und baten die Frau, sollte es am gestrigen Tag zu Abbuchungen von ihrem Konto gekommen sein, im Nachgang der Bundespolizei unbedingt Kontoauszüge übermitteln.

Die Bundespolizisten leiteten Strafverfahren wegen Diebstahls, Computerbetruges und Urkundenunterdrückung ein. Der 15-Jährige muss sich zudem wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Die beiden Jugendlichen wurden anschließend in eine Jugendschutzstelle gebracht.

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