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Polizeidirektion Göttingen

POL-GOE: (321/2015) Abzocke durch falsche Gewinnversprechen

Göttingen (ots)

GÖTTINGEN (lü) - Das Versprechen angeblich hoher Gewinne ist eine Masche, die Betrüger in den unterschiedlichsten Varianten anwenden. Die Methode ist immer die gleiche: Vor einer Gewinnübergabe werden die Opfer dazu aufgefordert, eine Gegenleistung zu erbringen, zum Beispiel "Gebühren" zu bezahlen, kostenpflichtige Telefonnummern anzurufen oder an Veranstaltungen teilzunehmen, auf denen minderwertige Ware zu überhöhten Preisen angeboten wird. Die vorgetäuschten Szenarien werden von den Gaunern laufend verändert. Auch bei der Göttinger Polizei gehen zurzeit wieder Hinweise zur den beschriebenen Betrugsmaschen ein.

Sie melden sich zumeist per Telefon bei ihren Opfern und behaupten, diese hätten bei einem Gewinnspiel eine hohe Summe, einen hochwertigen Pkw oder anderen Sachwert gewonnen. Allerdings könne der Gewinn nur nach Zahlung einer "Bearbeitungsgebühr" übergeben werden.

Zielgruppe sind zumeist ältere Menschen, die von überwiegend aus dem Ausland agierenden Betrügern kontaktiert werden. Die Anrufer sind in Gesprächsführung gut geschult und wirken überzeugend. Um ihre Opfer in falscher Sicherheit zu wiegen, geben sie vor, im Auftrag von Rechtsanwälten und Notaren anzurufen und teilen den angeblichen Gewinnern eine Rückrufnummer für die weitere Gewinnabwicklung mit.

Melden sich die "Gewinner" darauf hin bei den "Notaren" oder "Rechtsanwälten", werden sie dazu aufgefordert, angeblich angefallene Kosten zu zahlen, bevor sie den Gewinn entgegen nehmen können, zum Beispiel Rechtsanwalts-, Notar-, Bearbeitungs- oder Zollgebühren, Transport- oder Versicherungskosten.

Die Täter verwenden für ihre Anrufe eine spezielle Technik (sog. "Call-ID-Spoofing"), die es ermöglicht, auf der Rufnummernanzeige der Telefone ihrer Opfer eine andere Nummer anzuzeigen, zum Beispiel die Telefonnummer eines Rechtsanwalts, einer Behörde oder der Polizei.

Oder sie fordern ihre Opfer dazu auf, Prepaid-Karten für Online-Käufe, wie zum Beispiel U-Cash oder Pay-Safe-Card zu erwerben, mit denen man auch Geld ins Ausland überweisen kann. Diese Karten gibt es als Gutscheine an vielen Tankstellen sowie in Einzelhandelsgeschäften. Mit dem U-Cash- beziehungsweise Pay-Safe-Card-Gutschein erhält der Käufer eine individuelle Nummer. Diese Nummer ist quasi Bargeld, denn wer sie hat, kann damit im Internet einkaufen.

Mit immer neuen vorgetäuschten Szenarien versuchen die Täter an das Geld ihrer Opfer zu kommen. So geben sie sich beispielsweise auch als Polizeibeamte, Staatsanwälte oder Richter aus und behaupten, die Angerufenen spielten in einem Ermittlungsverfahren der Polizei eine wichtige Rolle. Um die Polizei bei einer Festnahme zu unterstützen, sollten sie per U-Cash Geld überweisen.

Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!

Die Polizei rät: - Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon. - Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches. - Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück. Weitere Hinweise und Tipps erfahren sie unter www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps.html

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Göttingen
Presse-/Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0551/491-2017
Fax: 0551/491-2010
E-Mail: pressestelle@pi-goe.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-goe.polizei-nds.de

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