Bundespolizeiinspektion Leipzig
BPOLI L: Rauchen kann ins Gefängnis führen
Leipzig (ots)
Das rauchen unter Umständen auch ins Gefängnis führen kann, musste heute Morgen ein 31-jähriger Marokkaner im Leipziger Hauptbahnhof feststellen.
Der 31-Jährige war von Bundespolizisten auf dem Bahnsteig beim Rauchen erwischt worden. Da er die 20 Euro Verwarngeld nicht zahlen wollte, überprüften die Beamten seine Personalien.
Dabei stellte sich heraus, dass er vom Amtsgericht Naumburg wegen Diebstahls mit Haftbefehl gesucht wurde. Der 31-Jährige war nicht zur Hauptverhandlung erschienen und deshalb wurde ein Untersuchungshaftbefehl gegen ihn erlassen.
Die Bundespolizisten nahmen den Marokkaner fest und leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen das Bundesnichtraucherschutzgesetz gegen ihn ein.
Die Polizisten führten den 31-Jährigen dem Haftrichter am Amtsgericht Naumburg vor. Dieser bestätigte den Haftbefehl. Anschließend wurde der Marokkaner in die JVA Halle eingeliefert.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Leipzig
Pressesprecher
Jens Damrau
Telefon: 0341-271497 108
Mobil: 0172/305 12 80
E-Mail: presse.leipzig@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Leipzig, übermittelt durch news aktuell