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Bundespolizeipräsidium (Potsdam)

BPOLP Potsdam: Mund-Nase-Schutz: In genau vier Wochen mehr als 71.000 Reisende durch die Bundespolizei ermahnt.

Potsdam (ots)

Die Bundespolizei hat zwischen dem 12. September und dem 12. Oktober 2020 in 71.233 Fällen Reisende ohne Mund-Nase-Schutz in Bahnhöfen oder Zügen ermahnt. Der ganz überwiegende Teil der Reisenden zeigte sich daraufhin einsichtig. Bei den zunächst Uneinsichtigen wurde das örtlich zuständige Gesundheitsamt in 1.124 Fällen informiert, um Bußgelder nach den Landeseindämmungsverordnungen zu verhängen. In genau 200 Fällen wurden Reisende durch Kräfte der Bundespolizei von der Weiterfahrt ausgeschlossen beziehungsweise des Bahnhofs verwiesen.

Die CoVID-19-Eindämmungsverordnungen der Länder legen unter anderem fest, dass bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ein Mund-Nase-Schutz zu tragen ist. Verstoßen Reisende gegen diese Pflicht, so kann nur die zuständige Landesbehörde ein Bußgeld verhängen. Die Zuständigkeiten liegen hierfür bei den Gesundheitsämtern, in Amtshilfe bei den Ordnungsbehörden und in Vollzugshilfe bei den Polizeien der Länder.

Weder das Bahnpersonal, noch die Bundespolizei dürfen Bußgelder aufgrund der Landeseindämmungsverordnungen verhängen, wenn Reisende der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutz nicht Folge leisten. Die Rechtslage ist hier eindeutig und weist diese Aufgabe den Ländern und ihren Gesundheitsämtern zu. Jedoch leitet die Bundespolizei konsequent Informationen festgestellter Verstöße an die zuständige Behörde zur etwaigen Einleitung von Bußgeldverfahren weiter.

Uneinsichtige Personen können ergänzend durch das Bahnbetriebspersonal von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden. Hierbei unterstützt die Bundespolizei auf Anforderung und zur Durchsetzung des Hausrechts.

Der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann, hierzu: "Die Bundespolizei leistet über die eigene Aufgabenwahrnehmung hinaus ihren Beitrag rund um die Uhr, sieben Tage die Woche, 365 Tage im Jahr. Wir unterstützen damit die Länder, wo wir können, und tragen zum Infektionsschutz der Bevölkerung bei. Die Bekämpfung der Pandemie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe."

Rückfragen bitte an:

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Telefon: (0331) 9799 79410
E-Mail: presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

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