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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: Hinweis der Bundespolizei zum bevorstehenden Ligaspiel VFL Wolfsburg gegen den FC Schalke 04

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Gelsenkirchen/Wolfsburg (ots)

Am Samstag, den 25. August 2018, findet die Fußballspielbegegnung zwischen dem VfL Wolfsburg und dem FC Schalke 04 statt. In diesem Zusammenhang hat die Bundespolizeidirektion Hannover ein temporäres Mitführverbot von Glasflaschen, Getränkedosen, pyrotechnischen Gegenständen, Schutzbewaffnung und Vermummungsgegenständen für alle Personen erlassen, die die genannten Bereiche betreten, sich dort aufhalten oder Reisezugverbindungen auf diesen Strecken nutzen. Die Verfügung gilt auch auf allen Zustiegsbahnhöfen und Haltepunkten der genannten Bahnstrecken.

Die Verbote gelten am kommenden Samstag, den 25. August 2018, unter anderem in folgenden Bereichen:

Hauptbahnhof Hannover im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr und von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Hauptbahnhof Wolfsburg im Zeitraum 10:00 Uhr bis 14:30 Uhr und 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr

Bahnstreckenverbindungen einschl. aller Zustiegsbahnhöfe/Haltepunkte:

Bahnstrecken (1700/1750/1730/1756/6107) Bf. Minden - Hbf. Hannover

   - Bf. Lehrte - Hbf. Braunschweig - Hbf. Wolfsburg im Zeitraum 
     07:00 Uhr bis 14:30 Uhr und von 17:30 Uhr bis 22:00 Uhr

Bei einem Verstoß kann ein Zwangsgeld in Höhe von 250 EUR verhängt werden. Die Bundespolizei wird die Einhaltung der Ordnungsverfügung überwachen.

Weitere Einzelheiten sind der beigefügten Anlage (Allgemeinverfügung) zu entnehmen.

Die Erfahrung bei brisanten Fußballspielen hat gezeigt, dass insbesondere Glasbehälter von gewaltbereiten und zum Teil alkoholisierten Fußballfans als Wurfgeschosse gegen Reisende, friedliche Fans und Polizeibeamte eingesetzt werden. Nicht zuletzt bilden zerbrochene Glasbehälter und Flaschen ein deutlich erhöhtes Verletzungsrisiko für Reisende und Besucher des Spiels. Die Gefahr, die von pyrotechnischen Gegenständen ausgeht, ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Nicht selten tragen betroffene Personen schwere Verletzung davon.

Die Bundespolizei bittet alle Reisende, sich auf diese Besonderheiten bei der Planung und Durchführung ihrer Reise einzustellen. Es sollten ggf. auch Alternativen zur An- und Abreise geprüft werden.

Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei kann im Anhang als auch auf der Internetseite der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de eingesehen werden.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle

Telefon: 0231 562247 131
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell

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