Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Bundeskriminalamt mehr verpassen.

Bundeskriminalamt

BKA: Warnung vor Teppichbetrügern/Ansatz für Kontaktaufnahme der Täter ist oft Kauf im Ausland

Wiesbaden (ots)

Vorsicht bei Haustürgeschäften: Dem
Bundeskriminalamt (BKA) sind zunehmend Straftaten bekannt geworden,
bei denen die Täter minderwertige Teppiche verkaufen - oder gegen
Hinterlegung dieser Ware als Pfand hohe Darlehen erschwindeln. Allein
in den ersten Monaten dieses Jahres wurden dem BKA 85 Straftaten mit
einem Schaden von rund 900.000 Euro bekannt (im Jahr 2003 waren es
308 Fälle mit einer Schadenssumme von 3,5 Millionen Euro; 2002: 159
Fälle mit 1,8 Millionen Euro Schaden).
Die Täter geben sich häufig als Vertreter von im In- oder Ausland
ansässigen Teppichgeschäften aus, die Restposten von Messen "günstig"
anbieten. Oft geben die Täter vor, eine Warenladung hochwertiger
Teppiche beim deutschen Zoll auslösen zu müssen.
Die Waren, die dann verkauft oder für ein - angeblich
kurzfristiges - Darlehen hinterlegt werden, sind in der Regel ihren
Preis nicht wert, maschinell hergestellt oder bestenfalls Stücke aus
minderwertiger China-Seide. Schadenssummen von 20.000 bis mehr als
100.000 Euro sind nicht selten.
Häufig wählen die Täter Personen als Opfer aus, die während eines
Urlaubs im Ausland - etwa in der Türkei, Tunesien oder Marokko -
Teppiche gekauft haben und die bei Firmen dort als Kunden registriert
sind. Um das Vertrauen der Opfer in Deutschland zu erwerben, werden
bei der Kontaktaufnahme mitunter Kopien von Kaufverträgen,
Lieferscheinen, Kundenkarteikarten und Original- oder
Fantasie-Visitenkarten vorgezeigt. Abschließende Erkenntnisse, wie
die Täter in den Besitz der Unterlagen gelangen, liegen bisher nicht
vor.
Potenzielle Opfer werden häufig vor dem persönlichen Besuch
angerufen. Durch geschicktes Ausfragen gelingt es den Tätern, Details
zu stattgefundenen Teppichkäufen in Erfahrung zu bringen. Die Täter
haben weiterhin in mehreren Fällen die Gutmütigkeit einiger älterer
Menschen ausgenutzt. Mit Überredungskunst und fantasievollen
Begründungen wird das Herausgeben von Bargeld erreicht. Beispiele
dafür: - Im Rahmen einer Sonderaktion oder Geschäftsauflösung werden
"guten Kunden" besonders günstige Waren angeboten, - für eine
angeblich dringend erforderliche Operation oder für den Aufbau einer
durch ein Erdbeben zerstörten Teppichfabrik wird Bargeld benötigt.
Das Bundeskriminalamt warnt dringend vor solchen Haustürgeschäften
und rät:
- Lassen Sie sich bei Telefonaten oder Kontakten mit angeblichen
Vertretern von Teppichgeschäften nicht unter Zeitdruck setzen. Klären
sie den Sachverhalt durch Rückruf in dem Teppichgeschäft unter der
Ihnen bekannten - nicht der vom Anrufer angegebenen - Telefonnummer.
Sollte eine Klärung nicht möglich sein, informieren Sie die Polizei
und sprechen das weitere Vorgehen ab. - Beziehen sich die Anrufer auf
einen "Urlaubskauf" im Ausland, sollte grundsätzlich die Polizei
informiert werden, da diese Firmen in der Regel ihre Ware in
Deutschland nicht vermarkten. - Händigen Sie Fremden, die sich als
"Vertrauenspersonen" von Teppichfirmen ausgeben, niemals Bargeld aus
oder kaufen aus Gefälligkeit angeblich hochwertige Waren. - Erstatten
Sie grundsätzlich Anzeige bei der Polizei, wenn Sie vermuten, auf den
"Teppichtrick" hereingefallen zu sein. - Merken Sie sich Daten, die
für die Polizei zur Aufklärung der Straftat hilfreich sind,
beispielsweise Täterbeschreibungen (Geschlecht, Alter, besondere
Merkmale), Kraftfahrzeuge (Marke/Typ/Farbe/Kennzeichen), heben sie
handschriftlich unterzeichnete Unterlagen auf (Verträge, Quittungen,
Zertifikate) sowie Telefon- und Handy-Nummern.
ots-Originaltext: Bundeskriminalamt
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=7

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt

Pressestelle
Telefon: 0611-551 2331

Fax: 0611-551 2323

Original-Content von: Bundeskriminalamt, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Bundeskriminalamt
Weitere Meldungen: Bundeskriminalamt