Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Bundeskriminalamt mehr verpassen.

Bundeskriminalamt

BKA: Hauptwirkstoff von "Spice" identifiziert Das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg und das Bundeskriminalamt warnen vor der Modedroge "Spice"

Wiesbaden (ots)

Das Rechtsmedizinische Institut des
Universitätsklinikums Freiburg und das Bundeskriminalamt warnen 
eindringlich vor dem Konsum von "Spice" und vergleichbaren Produkten.
Bei "Spice" handelt es sich um Mischungen aus getrockneten 
Pflanzenteilen, die als Räuchermischungen deklariert werden, 
tatsächlich aber als Ersatz für Cannabisprodukte Verwendung finden. 
Für Konsumenten ist nicht erkennbar, ob den Kräutermischungen 
synthetische, hochpotente Wirkstoffe zugesetzt wurden.
Wie gemeinsame Laboruntersuchungen des Instituts für Rechtsmedizin
des Universitätsklinikums Freiburg und des Bundeskriminalamts 
belegen, enthält "Spice" als Hauptwirkstoff eine chemisch leicht 
modifizierte Form des synthetischen Cannabinoids
"CP-47,497". Dieser Vertreter aus der Gruppe der so genannten "nicht 
klassischen" Cannabinoide weist strukturelle Ähnlichkeiten mit dem 
Hauptwirkstoff der Cannabispflanze, dem delta-9-Tetrahydrocannabinol 
(THC) auf, besitzt aber eine gegenüber THC um ein Vielfaches erhöhte 
pharmakologische Potenz.
Das bisher in den Medien als alleiniger Wirkstoff in "Spice" 
genannte cannabimimetische Aminoalkylindol "JWH-018" konnte lediglich
in einigen von der Rechtsmedizin Freiburg und dem Bundeskriminalamt 
untersuchten "Spice"-Proben in vergleichsweise niedriger 
Konzentration nachgewiesen werden. In anderen "Spice"-ähnlichen 
Kräutermischungen war hingegen "JWH-018" als Hauptwirkstoff 
enthalten.
Die gemeinsamen Untersuchungsergebnisse werden im Journal of Mass 
Spectrometry 2008, Band 45, veröffentlicht.
Die hohe Wirksamkeit der synthetischen Cannabinoide sowie die 
ungleichmäßige Verteilung der Wirkstoffe in den Kräutermischungen 
bergen das Risiko von Überdosierungen nach dem Rauchen von "Spice" 
und vergleichbaren Produkten. Von einem mindestens mit Cannabis 
vergleichbaren Suchtpotenzial ist auszugehen.
Weiterhin können durch den Verbrennungsprozess beim Rauchen sowie 
durch Umsetzungen der Wirkstoffe im Körper toxische und potentiell 
krebserregende bzw. krebsfördernde Produkte gebildet werden. Es 
besteht somit eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung für die 
Konsumenten.
Das Bundeskriminalamt und das Institut für Rechtsmedizin des 
Universitätsklinikums Freiburg unterstützen mit kriminaltechnischen 
Untersuchungsergebnissen und polizeilichen Erkenntnissen aktiv das 
derzeit laufende Prüfverfahren beim Bundesministerium für Gesundheit 
zur zeitnahen Unterstellung der festgestellten Substanzen unter das 
Betäubungsmittelgesetz.
Kontakt:
Dr. Volker Auwärter, Tel. 0761-203 6862; E-Mail  
volker.auwaerter@uniklinik-freiburg.de
Pressestelle BKA Wiesbaden, Tel. 0611-551 3083; E-Mail  
pressestelle@bka.bund.de

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle

Telefon: 0611-551 3083
Fax: 0611-551 2323
www.bka.de

Original-Content von: Bundeskriminalamt, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Bundeskriminalamt
Weitere Meldungen: Bundeskriminalamt