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Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein

POL-SI: Radfahrer bei Unfall leicht verletzt
Polizei rät: Während der dunklen Jahreszeit muss "Sehen und Gesehen werden" oberste Priorität besitzen

Siegen (ots)

Ein 91-jähriger Autofahrer kollidierte am Samstagabend gegen 20.30 Uhr in Siegen im Bereich der HTS Anschlussstelle Siegen-Eiserfeld /Kreisel Eiserfelder Straße mit einem 22-jährigen Radfahrer, der dort zu diesem Zeitpunkt gerade mit seinem Velo den Fußgängerüberweg überqueren wollte. Der Senior leitete noch eine spontane Gefahrenbremsung ein, konnte einen Zusammenstoß mit dem Zweirad jedoch nicht mehr verhindern. Dabei wurde der Radfahrer auf die Motorhaube aufgeladen und gegen die Windschutzscheibe geschleudert, danach stürzte er auf die Straße. Anschließend wurde der junge Mann - zum Glück nur leicht verletzt - mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus transportiert. Der 91-Jährige kam mit dem Schrecken davon, sein Pkw musste jedoch unfallbedingt abgeschleppt werden.

Unabhängige Zeugen gaben gegenüber der Polizei an, dass der Radfahrer u.a. aufgrund seiner dunklen Kleidung und fehlender Lichtreflektoren schlecht zu sehen gewesen sei.

Vor diesem Hintergrund weist die Polizei erneut auf den Grundsatz "Sehen und gesehen werden" hin, der in der dunklen Jahreszeit für alle Verkehrsteilnehmer oberste Priorität besitzen sollte. Sehr oft ist beispielsweise festzustellen, dass Fußgänger dunkle, wenn nicht gar schwarze Kleidung tragen. Das mag zwar modisch sein, birgt aber auch große Gefahren. Denn die Fußgänger werden dadurch von den anderen Verkehrsteilnehmern nur sehr schwer bis gar nicht erkannt. Fußgängern rät die Polizei daher, helle, reflektierende Kleidung zu tragen und/oder helle, reflektierende Gegenstände mitzuführen. Einen hell gekleideten Fußgänger sieht ein Autofahrer bereits aus einer Entfernung von 80 bis 90 Metern, einen dunkel gekleideten erst aus einer Entfernung von 25 Metern. An der Kleidung befestigte Reflektoren lassen Fußgänger bereits aus 150 Metern "leuchten".

Radfahrer mit defekter Beleuchtung stellen besonders in der dunklen Jahreszeit eine erhöhte Gefahr dar. Aber auch für Radfahrer gilt uneingeschränkt: "Sehen und gesehen werden". Daher sollten die Fahrräder auch vorschriftsmäßig mit den notwendigen Beleuchtungseinrichtungen und Reflektoren ausgestattet sein.

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein
Georg Baum
Telefon: 0271 7099 1222
E-Mail: pressestelle.siegen-wittgenstein@polizei.nrw.de
https://siegen-wittgenstein.polizei.nrw/

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein, übermittelt durch news aktuell

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