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Bundespolizeidirektion München

Bundespolizeidirektion München: Bundespolizei unterbindet Schleusung
Festnahme bei Grenzkontrollen in Schwarzbach

Bundespolizeidirektion München: Bundespolizei unterbindet Schleusung / Festnahme bei Grenzkontrollen in Schwarzbach
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Schwarzbach (ots)

Am Dienstag (29. Mai) hat die Bundespolizei Freilassing an der Grenzkontrollstelle auf der BAB 8 eine Schleusung unterbunden. Ein serbischer Staatsangehöriger versuchte drei seiner Landsleute unerlaubt nach Deutschland zu bringen. Ihn erwartet eine Anzeige wegen versuchten Einschleusens von Ausländern, seine Begleiter werden wegen der versuchten unerlaubten Einreise nach Deutschland angezeigt.

Am frühen Dienstagmorgen haben Bundespolizisten an der Kontrollstelle auf der A8 ein Fahrzeug mit französischer Zulassung kontrolliert. Bei den Insassen handelte es sich um serbische Staatsangehörige, die sich mit den erforderlichen Einreisedokumenten ausweisen konnten und als Reiseziel Frankreich angaben. Bei der Überprüfung der Personalien haben die Beamten bei der 50-jährigen Beifahrerin einen Haftbefehl festgestellt. Die Staatsanwaltschaft Mannheim suchte die Frau wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz. Das zuständige Amtsgericht verurteilte die Serbin im Jahr 2017 wegen des unerlaubten Aufenthalts zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Euro, welche ersatzweise mit 15 Tagen Gefängnis zu verbüßen gewesen wäre. Die 50-Jährige konnte den Betrag den Bundespolizisten vor Ort aushändigen und somit ihrer Haftstrafe entgehen.

Da die drei Beifahrer über keine weiteren finanziellen Mittel verfügten, welche für eine Einreise nach Deutschland erforderlich sind, bestand gegen diese der Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise nach Deutschland. Der Fahrer, ein 51 Jahre alter Serbe, stand zudem im Verdacht, die Frau mit ihren beiden 17 bzw. 15 Jahren alten Kindern nach Deutschland eingeschleust zu haben. Die Freilassinger Fahnder nahmen die vier Personen fest und brachten sie auf die Dienststelle der Bundespolizeiinspektion nach Freilassing.

Der mutmaßliche Schleuser durfte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen die Bundespolizeiinspektion Freilassing verlassen, da er einen festen Wohnsitz in Frankreich glaubhaft machte. Die Beamten haben ihn wegen versuchten Einschleusens von Ausländern nach Deutschland angezeigt. Seine drei serbischen Beifahrer waren nicht imstande, die nötigen finanziellen Barmittel darzulegen. Die Freilassinger Bundespolizisten haben ihnen deshalb die Einreise nach Deutschland verweigert und sie nach Österreich zurückgewiesen. Die Frau und ihre beiden Kinder erwartet nun eine Strafanzeige wegen der versuchten unerlaubten Einreise nach Deutschland.

Rückfragen bitte an:

Martin Zartner
Bundespolizeiinspektion Freilassing| Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Westendstraße 9 | 83395 Freilassing

Telefon: 08654 7706 - 105 | Fax: -199
E-Mail: martin.zartner@polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.freilassing.controlling-OeA@polizei.bund.de
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