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Polizei Hamburg

POL-HH: 180422-3. Kontrollgruppe "Autoposer" stellt erneut mehrere Fahrzeuge sicher

Hamburg (ots)

Zeit: 19.04.2018 bis 22.04.2018 Ort: Hamburger Stadtgebiet

In den vergangenen Tagen haben Beamte der Kontrollgruppe "Autoposer" erneut mehrere Fahrzeuge sichergestellt.

Insgesamt wurden 74 fahrverhaltensauffällige Fahrzeugführer mit ihren zum Teil unzulässig technisch veränderten Fahrzeugen angehalten und überprüft.

Zu den Ergebnissen im Wesentlichen:

   -10 Fälle des Verursachens von unnötigem Lärm -3 Fälle des 
Verstoßes gegen die Anschnallpflicht -3 Fälle von Rotlichtfahrten -4 
Fälle der Benutzung eines Mobiltelefons -1 Fall der 
Geschwindigkeitsüberschreitung (116 km/h bei zulässigen 30 km/h) -1 
Fall des Fahrens unter Alkoholeinfluss (2,21 Promille) -17 Fälle des 
Erlöschens der Betriebserlaubnis, davon in sieben Fällen mit 
Fahrzeugsicherstellungen

Zu einzelnen Fällen exemplarisch:

1.) Am 19.04.2018, 22:15 fiel der Besatzung eines zivilen Funkstreifenwagens in der Grindelallee ein sehr lautes und sonores Fahrgeräusch eines Bentley GT (507 PS) auf. Bereits am Dammtor hatte der Fahrzeugführer mehrfach die unteren Gänge "ausbeschleunigt" und dabei Lärm verursacht.

Bei der technischen Überprüfung in der Grindelallee stellten die Beamten fest, dass die Klappensteuerung der Abgasanlage manuell durch eine Fernbedienung steuerbar war. Des Weiteren waren an beiden Achsen Distanzringe verbaut. Für beide Veränderungen fehlten die erforderlichen Zulässigkeitsnachweise. Eine Vergleichsmessung des Standgeräuschs ergab einen Wert von 98 dB statt der zulässigen 84 dB. Durch die Veränderungen war die Betriebserlaubnis erloschen.

Der 29-jährige, deutsche Fahrzeugführer gab sich ahnungslos und verwies darauf, dass dies der Pkw seines Vaters sei. Das Fahrzeug und die Fernbedienung wurden sichergestellt.

2.) Am 20.04.2018,16:00 Uhr bewegte ein 24-jähriger, irakischer Fahrer seinen Pkw BMW 335i (306 PS) mit dröhnendem Abgasgeräusch, mehreren Gasstößen und riskanten Fahrstreifenwechseln auf der Bürgerweide in Richtung Innenstadt.

In Höhe Alfredstraße wurde das Fahrzeug gestoppt und überprüft. Hierbei wurden folgende Mängel bei dem stark veränderten Fahrzeug festgestellt:

Die Zulässigkeit der verbauten Abgasanlage konnte nicht nachgewiesen werden. Eine Vergleichsmessung des Standgeräuschs ergab einen Wert von 106dB statt der zulässigen 88dB. Darüber hinaus fehlten Zulässigkeitsnachweise für die Motorhaube, die Flügeltüren, die Distanzringe auf der Hinterachse und die Rad-Reifen-Kombination.

Da die Betriebserlaubnis dadurch erloschen war, wurde das Fahrzeug sichergestellt, um es einem Gutachter vorzuführen.

3.) Kurz darauf sah eine weitere Funkstreifenwagenbesatzung der Kontrollgruppe, wie ein 31-jähriger Deutscher einen Pkw Audi S5 (345 PS) am Hauptbahnhof entlang fuhr. Auch hier handelte es sich offenbar um einen Komplettumbau mit sehr lautem Geräuschverhalten. Der Fahrer gab mit seinem Fahrzeug auf kurzer Strecke mehrere grollend laute Gasstöße ab.

Nach eingehender Überprüfung wurde auch hier das Erlöschen der Betriebserlaubnis festgestellt. Dies begründete sich in folgenden erheblichen Mängeln:

Die Spurverbreiterung, die Felgen und der Heckspoiler waren nicht genehmigt worden. Das Kennzeichenschild vorn war deutlich zu tief angebracht. Die Abgasanlage wurde vermutlich ebenfalls im Rahmen eines sogenannten Lärmtunings verändert. Hier wurde ein Standgeräusch von 98 dB gemessen, obwohl für diesen Pkw nur 82 dB erlaubt waren.

Das Fahrzeug wurde sichergestellt und abgeschleppt.

4.) Am 20.04.2018, 18:30 Uhr folgte ein ziviler Funkstreifenwagen nach einem lärmenden Fahrverhalten am Jungfernstieg einem 41-jährigen Bulgaren mit seinem in Bulgarien zugelassenen Pkw Audi A4 Cabriolet (163 PS) mit sehr lautem Fahrgeräusch.

Bei der im weiteren Verlauf durchgeführten Kontrolle wurde festgestellt, dass an der Abgasanlage vor den Endschalldämpfern rechteckige Löcher in die Abgasrohre geschnitten worden waren. Dies führte dazu, dass die Abgase vor der Geräuschreduzierung im Endschalldämpfer nach außen geleitet wurden. Dadurch bedingt entstand ein deutlich zu lautes Geräuschverhalten.

Auch ausländische Fahrzeuge, die im deutschen Straßenverkehr bewegt werden, müssen sich in einem vorschriftsmäßigen Zustand. Gegen den Fahrer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Aufgrund des Umstandes, dass er über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügte, wurden eine Sicherheitsleistung von 190 Euro angeordnet und die Kennzeichenschilder sichergestellt. Das Fahrzeug musste im Privatauftrag abgeschleppt und in eine Werkstatt gebracht werden.

Im Rahmen eines sogenannten Mängelverfahrens muss das Fahrzeug nun wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand gebracht werden, um die Kennzeichenschilder zurückzuerhalten.

5.) Am 20.04.2018, 19:50 Uhr wurden Beamte der Kontrollgruppe in der Königstraße auf einen Pkw CLK 320 (217 PS) aufmerksam, der ein derart lautes Abgasgeräusch hatte, dass die Beamten den CLK hörten, noch bevor sie ihn sahen.

Der 22-jährige, deutsche Fahrer konnte für die Rad-Reifen-Kombination und auch das verbaute Fahrwerk keinen Zulässigkeitsnachweis vorlegen. Das zulässige Standgeräusch von 85dB wurde mit 105dB deutlich überschritten.

Da die Betriebserlaubnis erloschen war (Erlöschen mit wesentlicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit), wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Der CLK wurde sichergestellt, um ihn einem Gutachter vorzuführen.

6.) Die Beamten wurden am 20.04.2018, 21:15 Uhr im Bereich Dovenfleet/Brandstwiete auf den Audi A 3 (231 PS) einer 28 Jahre alten, deutschen Fahrzeugführerin aufmerksam. Diese zog durch Abgabe mehrerer Gasstöße die Aufmerksamkeit auf sich.

Nach dem Anhalten des Fahrzeugs stellte sich heraus, dass dieser Pkw vollkommen verkehrsunsicher war. Bereits im März 2018 stellte ein Prüfer im Rahmen einer Hauptuntersuchung diverse Mängel fest, ohne dass diese bislang offenbar beseitigt worden waren. Eine Leistungssteigerung des Motors, ein Fächerkrümmer sowie die Zubehörabgasanlage ohne Zulässigkeitsnachweis führten zu einer Verschlechterung des Geräuschverhaltens (97dB statt 88dB). Ein Überrollkäfig sorgte infolge der fehlenden Dämmung/Fahrgastsicherung für eine erhebliche Gefahr für Fahrer und Beifahrer. Die Fahrtrichtungsanzeiger hinten waren ohne einen Zulässigkeitsnachweis. Die Hauptuntersuchung war bereits seit 06/2017 abgelaufen.

Infolge der Vielzahl der gravierenden Mängel und der Verkehrsunsicherheit wurde das Fahrzeug sichergestellt.

7.) Am 20.04.2018, 21:55 Uhr dokumentierten die Beamten im Rahmen einer Provida-Geschwindigkeitsmessung im Bereich Binsbargtunnel, wie ein 35 Jahre alter Deutscher mit seinem Pkw Jaguar F-Type (360 PS) durch eine Baustelle fuhr. Bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wurde eine tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit von 116 km/h ermittelt. Der Fahrer zeigte sich einsichtig und gestand sein Fehlverhalten. Ihn erwarten ein Bußgeld von mindestens 680 Euro, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot.

Die Kontrollgruppe "Autoposer" wird auch weiterhin Schwerpunkteinsätze gegen Fahrzeugführer fortsetzen, die durch ihr Verhalten die Verkehrssicherheit auf Hamburgs Straßen beeinträchtigen oder gefährden.

Abb.

Rückfragen bitte an:

Polizei Hamburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Florian Abbenseth
Telefon: +49 40 4286-56213
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
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