Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Polizeidirektion Oldenburg mehr verpassen.

Polizeidirektion Oldenburg

POL-OLD: +++ Kontrolle des gewerblichen Personenverkehrs mit Schwerpunkt Erkennen technischer Mängel +++ Beanstandungsquote von 63 Prozent +++

POL-OLD: +++ Kontrolle des gewerblichen Personenverkehrs mit Schwerpunkt Erkennen technischer Mängel +++ Beanstandungsquote von 63 Prozent +++
  • Bild-Infos
  • Download

Oldenburg (ots)

Im Jahr 2017 nutzten in Deutschland Fahrgäste über 11,5 Milliarden Mal den Liniennahverkehr und den Linienfernverkehr mit Bussen. Pro Tag bedeutet dies, dass durchschnittlich 31,5 Millionen Fahrgäste im Linienverkehr befördert wurden. Die zunehmende Zahl der Fahrgäste führt hierbei unweigerlich zu einem weiter steigenden Konkurrenzdruck unter den Busunternehmen. Schwere Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Linien- und Reisebussen in der frühen Vergangenheit zeigen deutlich, dass technische "Unterwegskontrollen" von Nutzfahrzeugen wichtig sind, um ein beständig hohes Niveau der Verkehrs- und Betriebssicherheit bei gewerblich genutzten Fahrzeugen zu erreichen.

Am Freitag, 06.07.2018, führten speziell geschulte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr auf der Bundesautobahn 1, an der Tank- und Rastanlage Wildeshausen - Süd, eine Kontrolle insbesondere von Bussen durch. In Anbetracht des einsetzenden Reiseverkehrs wurden insgesamt 19 Fahrzeuge mit dem Schwerpunkt Erkennen technischer Mängel kontrolliert, davon neun Busse. Von diesen 19 kontrollierten Fahrzeugen wurden 12 beanstandet. Das entspricht einer Beanstandungsquote von 63,16 Prozent. Erfreulich war, dass in Bezug auf technische Beanstandungen keine sicherheitsrelevanten Schwachstellen festgestellt wurden. Bei den festgestellten Mängeln handelte es sich um solche, die eine Weiterfahrt möglich machten.

Aber natürlich auch der gewerbliche Güterverkehr, der die Kontrollstelle passierte, geriet in den Fokus der Kontrolleure.

Ein 37-jähriger Bremer war mit einem Klein-Lkw mit Putzmaschine auf den Weg von Osnabrück nach Stuhr. Bei der Kontrolle der Ladung wurden zwei völlig ungesicherte Gasflaschen auf der Ladefläche festgestellt, wobei an einer Gasflasche zusätzlich verbotswidrig noch ein Brenner montiert war. Weiterhin waren 1000 kg Zement, die ebenfalls auf der Ladefläche befördert wurden, unzureichend gesichert. Die Weiterfahrt konnte dem Fahrer erst nach Durchführung einer ordnungsgemäßen Ladungssicherung gestattet werden. Ihn erwartet ein Bußgeld in Höhe von 300 Euro. (siehe Foto)

Durch das BAG wurde ein 52-jähriger Moldawier, der mit seinem Sattelzug Fleisch- und Wurstwaren von Cloppenburg nach Dänemark transportierte, kontrolliert. Auch hier war die Ladung unzureichend gesichert. Zudem stellten die Kontrolleure fest, dass der Fahrer seine gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten hatte. Erst nach einer nachträglichen Ladungssicherung sowie Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 200 Euro konnte der Moldawier seine Fahrt nach Dänemark fortsetzen.

Eine kostspielige Reparatur erwartet den 64-jährigen Fahrer eines Lkw mit Anhänger aus dem Raum Borken (NRW), der Gerüstteile nach Hamburg transportieren wollte. Bei der Kontrolle des Lkw sowie des Anhängers wurden Mängel am Hilfsrahmen des Lkw und ein defekter Luftfederbalg festgestellt. Bei der anschließenden Vorführung beim TÜV stellte sich heraus, dass am Anhänger ebenfalls Mängel am Querträger und Federbalg gegeben waren. Der Fahrer konnte seine Fahrt unter Auflagen fortsetzen, muss die festgestellten Mängel jetzt innerhalb von 14 Tagen beseitigen und erneut beim TÜV vorstellig werden. Den Fahrer erwartet ein Bußgeld in Höhe von 270 Euro.

Auch einem 46-jährigen Mann aus dem Raum Bremen musste die Weiterfahrt zunächst untersagt werden. Bei der Kontrolle des Fahrzeugs wurde festgestellt, dass auf der Sattelzugmaschine im Bereich der Sattelkupplung zwei aufeinander gestapelte Gitterboxen auf Holzklötzen mit Zurrgurten befestigt waren. Die Sattelzugmaschine wurde insofern "zweckentfremdet" eingesetzt. Die Zurrgurte waren an nicht zugelassenen Zurrpunkten fixiert worden. Der Fahrer musste die Gitterboxen wieder abbauen. Erst danach konnte er seine Fahrt fortsetzen. Es wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. (siehe Foto)

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Oldenburg
Pressestelle
Ulrike Lünsmann
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel.: 0441/799-1041/-1043/-1045
E-Mail: pressestelle@pd-ol.polizei.niedersachsen.de
Homepage: www.polizei-oldenburg.de

Original-Content von: Polizeidirektion Oldenburg, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Polizeidirektion Oldenburg
Weitere Meldungen: Polizeidirektion Oldenburg