Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (22) Hartz IV-Empfänger versuchte sich als Autohändler - Tachos manipuliert
Schwabach (ots)
Ein 25-jähriger Schwabacher Hartz IV-Empfänger versuchte sich als Autohändler übers Internet.
Der gelernte Schlosser nahm sich in einer Schwabacher Gaststätte ein Zimmer und begann mit einem Autohandel übers Internet. Hierzu kaufte er Fahrzeuge überwiegend der Marke BMW mit hoher Laufleistung an, manipulierte die Tachostände, die Service-Hefte und TÜV-Berichte und verkaufte diese Fahrzeuge in der Regel mit einem Aufschlag von mehreren Tausend Euro weiter. Seine Fahrzeuge bot er über eine Internetplattform an. Zwei BMW gingen sogar ins Ausland. Um seine Spuren zu verwischen, arbeitete er mit falscher Identität, als Standort gab er statt Schwabach Nürnberg an. Auch das Handy, mit dem der die Kontakte pflegte, war nicht auf seinen Namen angemeldet. Stutzig wurden zwei Käufer. Eine Dame aus Kaufbeuren hatte einen BMW 330 i für 13.200 Euro erworben. Da der Kilometer in ihrem TÜV-Bericht geschwärzt war, erkundigte sie sich bei der Vorbesitzerin und musste feststellen, dass ihr Fahrzeug nicht 75.000 km sondern bereits 187.000 km gelaufen war. Im Laufe der Ermittlungen stellte man auch fest, dass das Kundendienstscheckheft seitens des findigen Täters überarbeitet wurde, er hatte sich eigens einen Stempel anfertigen lassen, um entsprechende Einträge zu fälschen.
Eine weitere Anzeige flatterte aus Bayreuth der Schwabacher Kripo ins Haus. Hier mahnte der Käufer eines Mercedes 230 SLK das fehlende Serviceheft an. Er erkundigte sich ebenfalls bei der DEKRA und erfuhr, dass das Fahrzeug am 20.04.2006 bereits 266.000 km auf dem Tacho hatte, im Kaufvertrag waren 90.000 km vermerkt. Über Internetrecherchen kam die Schwabacher Kripo dem 25-jährigen Schlosser, der zwischenzeitlich teilgeständig ist, auf die Spur. Bei ihm wurden zwei Fahrzeuge der Marke BMW 323 ti sichergestellt, diese waren bereits verändert und zum Verkauf im Internet angeboten.
Der junge Mann hat sich einen Reingewinn von über 10.000 Euro erwirtschaftet. Er bezog im Tatzeitraum zwischen April und November Sozialleistungen in Höhe von 520 Euro monatlich. Somit muss er sich auch wegen eines Vergehens des Sozialleistungsbetrugs verantworten. Das Manipulieren von Wegstreckenzählern ist gemäß § 22 b Straßenverkehrsgesetz ebenfalls unter Strafe gestellt.
Peter Grimm
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