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POL-MFR: (658) Maifest in Veitsbronn - Bilanz der Zirndorfer Polizei

Zirndorf (ots)

Das im Zeitraum zwischen dem 28.04. und 30.04.2018 veranstaltete Maifest in Veitsbronn (Landkreis Fürth) sorgte bei der Zirndorfer Polizei für erhebliche Arbeitsbelastung. Eine Bilanz.

Die Einsätze der Zirndorfer Polizei bewegten sich während des Festes im zweistelligen Bereich. In den meisten Fällen mussten sich die Polizisten mit betrunkenen und aggressiven Besuchern beschäftigen, mehrfach kam es zu Widerstandshandlungen und Körperverletzungsdelikten. In allen Fällen war Alkohol im Spiel.

Gleich am ersten Tag (28.04.2018) beleidigte ein 19-Jähriger beim bloßen Anblick eines Streifenwagens die Beamten durch einen ausgetreckten Mittelfinger. Er fiel im weiteren Verlauf der gesamten Veranstaltung immer wieder durch aggressives und beleidigendes Verhalten gegenüber Polizeibeamten auf.

Aggressives Verhalten führte auch gegen Mitternacht des 29.04.2018 zum Einsatz mehrerer Beamter auf dem Festplatz. Ein mit fast 2 Promille betrunkener 18-Jähriger störte einen Einsatz der Beamten (Hilfeleistung bei einer betrunkenen Person). Obwohl ihm mehrfach ein Platzverweis erteilt worden war, zeigte er sich uneinsichtig, aggressiv und provozierend. Als ihn die Beamten in Gewahrsam nehmen wollten, entwickelte sich eine Rangelei, in deren Verlauf der Beschuldigte zu Boden gebracht und gefesselt werden musste. Am Ende gelang es, ihn zu beruhigen und zur Dienststelle zu bringen, was ihn aber nicht von fortwährenden Beleidigungen abhielt. Die Polizei veranlasste auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth eine Blutentnahme. Anschließend übergab man den Rabauken seiner Mutter.

Kurz darauf (ca. 00:30 Uhr) kam es zu einem erneuten Einsatz auf dem Festplatz. Die Streife musste sich wiederum mit einem stark betrunkenen Heranwachsenden (19) beschäftigen, der sie unflätig beleidigte. Bei ihm stellten die Kollegen die Personalien fest und erteilten einen Platzverweis. Entsprechende, von einem Bekannten des 19-Jährigen angefertigte Filmaufnahmen sollten als Beweismittel ausgewertet werden, waren aber bereits gelöscht.

Gegen 19:30 Uhr mussten die Beamten zum wiederholten Male auf dem Festplatz einschreiten. Als sie anfuhren, zeigte ihnen ein mit mehr als 2 Promille betrunkener 46-Jähriger den Mittelfinger der ausgetreckten Hand. Nach seiner Festnahme wurde der Wohnsitzlose zur Dienststelle gebracht und nach Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten wieder entlassen.

Eine heftige körperliche Auseinandersetzung entwickelte sich beim nächsten Einsatz am 01.05.2018 um 00:30 Uhr. Ein 47-Jähriger setzte sich in betrunkenem Zustand auf die Motorhaube eines Streifenfahrzeuges. Als er dies trotz mehrfacher Aufforderung der Beamten nicht unterließ, wandten diese unmittelbaren Zwang an, zogen ihn vom Fahrzeug weg und erteilten ihm einen Platzverweis. Am Ende mussten sie ihn sogar in Gewahrsam nehmen, nachdem er den polizeilichen Anordnungen nicht nachkam. Bei der Gewahrsamnahme leistete der nun Beschuldigte heftigen Widerstand, schlug einem Beamten sogar gegen den Oberkörper. Beim anschließenden Gerangel versuchten mehrere Personen, den 46-Jährigen zu befreien. Nur mit Unterstützung weiterer Polizisten gelang es letztlich, die Lage zu bereinigen. Der Beschuldigte versuchte nun, einem Beamten ins Gesicht zu schlagen. Dies verhinderte der Beamte durch schnelle Gegenwehr. Dabei verletzte sich der Beschuldigte leicht.

Bei allen Einsätzen gab es seitens der Polizei keine verletzten Beamten. Alle von den polizeilichen Maßnahmen betroffenen Personen standen teilweise erheblich unter Alkoholeinwirkung. Soweit straf- oder ordnungsrechtliche Verstöße relevant wurden, leitete die Polizei entsprechende Ermittlungsverfahren ein.

Auffallend war in diesem Zusammenhang die Aggressivität der beteiligten Personen gegenüber der Polizei. Größtenteils mussten die Einsatzkräfte durch Anwendung unmittelbaren Zwanges die angeordneten Maßnahmen durchsetzen. Einsicht war in den wenigsten Fällen erkennbar bzw. vorhanden.

Bert Rauenbusch/gh

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